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Höhergrupperiung von E9b zu E13

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Spid:
@Jockel: Du fantasierst Dir Probleme herbei, die nicht existieren. Wenn in der Ausgangsentgeltgruppe das Entgelt der Stufe 5 höher ist als das der Endstufe der Zielentgeltgruppe, dann handelt es sich nicht um eine Höhergruppierung - es handelt sich um eine Herabgruppierung, für die eine tarifliche Regelung besteht. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist als Vertragsänderung stets nur auf den von Dir geschilderten Wegen erreichbar: Einvernehmen oder Änderungskündigung. Es gibt hier keinen Spezialfall. Und auch bei einer Tätigkeitsänderung innerhalb derselben Tabelle führt eine auszuübende Tätigkeit, die einer niedrigeren Entgeltgruppe zugeordnet ist, zu einer niedrigeren Eingruppierung. Wo liegt jetzt die Spezialität des Tabellenwechsels?

@WasDennNun: was ist daran lustig? Das war aufgrund des Tariftextes schon immer möglich, die konkrete Ausgestaltung der Tabellen hat bislang nur nie dazu geführt.

Jockel:
@Spid: Dass du da kein Problem erkennst, liegt an deiner Weltsicht. Ich jedenfalls bin gespannt, ob es da im nächsten Jahr was neues im Tariftext geben wird oder ob das wegen der paar Einzelfälle ein offenes Kapitel bleibt.

@wasDennNun: schau mal bei Anlage G S12 Stufe 5 auf S13... DAS ist echter Irrsinn.  :D

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 14.07.2020 10:57 ---@WasDennNun: was ist daran lustig? Das war aufgrund des Tariftextes schon immer möglich, die konkrete Ausgestaltung der Tabellen hat bislang nur nie dazu geführt.

--- End quote ---
Das lustige daran ist, dass man stets ein gejammer hört von den TBler, dass ihnen Stufen geklaut werden, wenn sie HG werden und das nun eine Konstellation da ist, wo es umgekehrt ist, man aber nie ein Gejauchze hören wird. Und wenn jetzt dann die stufengleiche HG eingeführt wird, dann bekommt man plötzlich durch eine HG umgehend weniger Geld (in obiger Konstellation).

Spid:

--- Zitat von: Jockel am 14.07.2020 11:04 ---@Spid: Dass du da kein Problem erkennst, liegt an deiner Weltsicht. Ich jedenfalls bin gespannt, ob es da im nächsten Jahr was neues im Tariftext geben wird oder ob das wegen der paar Einzelfälle ein offenes Kapitel bleibt.

--- End quote ---

Dann lege doch dar, worin die Spezialität des Tabellenwechsels läge. Bislang hast Du nur Dinge sehr gewöhnlicher Natur geschildert, bspw. daß eine Herabgruppierung eine Herabgruppierung sei und der AG dafür der Zustimmung des AN bedürfte und er diese Herabgruppierung dem AN möglicherweise mit übertariflicher Vergütung schmackhaft machen müßte. Also, wo liegt die Spezialität?

klärung:
Nochmals vielen Dank für die ganzen Antworten.
Ich habe jetzt eine Rückmeldung vom Personalrat, welche sich mit einer Juristin beraten haben.
Diese kommen zu dem Ergebnis, dass ich in E13/2 komme. Da ich tatsächlich in einer anderen Tabelle bin und dies dann anders berechnet wird.
Ich nehme das dann jetzt so an, irgendwas scheint ja dran zu sein.

Schade. Wäre ich nicht zum 01.01.2020 in die TVL - S gekommen, würde ich jetzt ganz klar E13/3 bekommen. Obgleich ich dank der S Tabelle mehr verdient habe, bekomme ich im Vergleich zu E9b auf E13, weniger. Nicht nachvollziehbar, aber leider ist dem so.

Danke an Alle

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