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Zuschläge für Überstunden/Wochenende

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Spid:

--- Zitat von: Texter am 21.04.2020 20:27 ---
--- Zitat von: Spid am 21.04.2020 20:14 ---
--- Zitat von: Texter am 21.04.2020 20:08 ---Ergänzung:

Wie läuft das bei deinen Beschäftigten, Spid?

--- End quote ---

Über Vereinbarungen nach §24 Abs. 6 TVÖD.

--- End quote ---

Tatsächlich bei allen Beschäftigten?
Wie ermittelt ihr die Pauschalen?
Überprüft ihr die Pauschalen regelmäßig? Wenn ja, wie geht ihr da vor?

--- End quote ---

Nur bei denen, wo Zeitzuschläge anfallen (können). Das sind knapp 45% der Beschäftigten. Es handelt sich um 3 Gruppen von Beschäftigten, innerhalb der jeweiligen Gruppe fallen tätigkeitsbedingt ähnliche zuschlagspflichtige Zeiten an. Wir haben diese aus den erfassten Zeiten für ein Kalenderjahr für jede Gruppe ermittelt und den Median der anfallenden Zuschlagsumfänge mit 1,15 multipliziert. In zwei Gruppen lag keiner, in einer Gruppe 2 (knapp) über diesem Wert. Daraus ergibt sich der Basiswert der jeweiligen Gruppe, der zusammen mit der Eingruppierung des TB die jährliche Zulage ergab, die in 12 gleich großen Monatsbeträgen ausgezahlt wird. Sie wird entsprechend der Entgelterhöhungen angepasst. In ungeraden Jahren überprüfen wir an einer Stichprobe von mindestens 17,5% der jeweiligen Gruppe, ob die Pauschale noch paßt oder wir den AN anbieten, eine höhere Pauschale zu vereinbaren.

Texter:
Danke für deine ausführliche Antwort.

Verfahrt ihr so nur mit den Zuschlägen oder auch mit den Überstunden an sich. Auch mit Rufbereitschaften?

Spid:
Bei Überstunden erfolgt Zeitausgleich. Rufbereitschaftsentgelte und Bereitschaftsentgelte werden nicht pauschaliert, betreffen jedoch auch nur genau zwei Mitarbeiter.

unknown12321:

--- Zitat von: unknown12321 am 21.04.2020 21:08 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 21.04.2020 18:36 ---
--- Zitat von: unknown12321 am 21.04.2020 15:55 ---Dh ich schreibe zurück, dass sie mir, da die Zeiten ja bekannt sind, bitte diese entsprechend vergüten sollen ohne dass es einer extra Auflistung bedarf? Dann kann ich das gleich abhaken :( trotzdem danke :)

--- End quote ---
Nö, du schreibst denen die Zeiten auf und nimmst den höchsten Satz der dir da so §8 mäßig einfällt.
Ob es richtig gerechnet ist, können die dann kontrollieren.
Aber eigentlich ist es ja nicht so schwer:
Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge etc. ist doch Flugs ausgerechnet, dann steht da am Ende ne Stunden zahl und fettig sind die Pommes.

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Das klingt nach einem guten Plan.

Habe allerdings jetzt noch gesehen, dass sie sich auf §8 Abs. 3 beziehen, also Rufbereitschaft. Warum auch immer. Muss ich wohl morgen mal anrufen und nachfragen, ich war ja vor Ort und habe gearbeitet. Wobei ich dann grundsätzlich sagen würde:
30% pro Stunde Arbeitszeit+Anfahrt zzgl 25% für Sonntag und 135% für Feiertag (§8 Abs. 3 Ziff. 4 i. V. m. §8 Abs. 1a) )
12,5% pro Stunde (nach §8 Abs. 3 Ziff. 8 ), da die „Rufbereitschaft“ weniger als 12 Stunden beträgt.

Für alle anderen Tage gibts wohl nix, da innerhalb der Kernzeit. Bin zwar weit über meine wöchentlichen Stunden, aber für Überstunden müssen ja alle Punkte von §8 Abs. 1 erfüllt sein.

--- End quote ---

Nochmal ich :) kann mir jemand sagen ob ich mit dieser Einschätzung richtig liege? :)

Spid:
Rufbereitschaft ist Rufbereitschaft ist Rufbereitschaft. Waren die Voraussetzungen für Rufbereitschaft nicht erfüllt, ist es müßig, über Rechtsfolgen nachzudenken, die einträten, wenn es Rufbereitschaft gewesen wäre.

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