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Zuschläge für Überstunden/Wochenende

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Texter:
Ergänzung:

Wie läuft das bei deinen Beschäftigten, Spid?

Spid:

--- Zitat von: Texter am 21.04.2020 20:07 ---Also wenn ich morgens die Stechuhr betätige, mache ich Aufgaben der Personalverwaltung?

Darf der AG sowas in einer Dienstvereinbarung mit dem PR festlegen oder muss er es mir individuell auferlegen?

--- End quote ---

Nein, aber wenn Du einen Abrechnungsbogen ausfüllen sollst, bei dem Du selbst beurteilen sollst, welche Zuschläge für welche Zeiten anfallen.

Spid:

--- Zitat von: Texter am 21.04.2020 20:08 ---Ergänzung:

Wie läuft das bei deinen Beschäftigten, Spid?

--- End quote ---

Über Vereinbarungen nach §24 Abs. 6 TVÖD.

Texter:

--- Zitat von: Spid am 21.04.2020 20:14 ---
--- Zitat von: Texter am 21.04.2020 20:08 ---Ergänzung:

Wie läuft das bei deinen Beschäftigten, Spid?

--- End quote ---

Über Vereinbarungen nach §24 Abs. 6 TVÖD.

--- End quote ---

Tatsächlich bei allen Beschäftigten?
Wie ermittelt ihr die Pauschalen?
Überprüft ihr die Pauschalen regelmäßig? Wenn ja, wie geht ihr da vor?

unknown12321:

--- Zitat von: WasDennNun am 21.04.2020 18:36 ---
--- Zitat von: unknown12321 am 21.04.2020 15:55 ---Dh ich schreibe zurück, dass sie mir, da die Zeiten ja bekannt sind, bitte diese entsprechend vergüten sollen ohne dass es einer extra Auflistung bedarf? Dann kann ich das gleich abhaken :( trotzdem danke :)

--- End quote ---
Nö, du schreibst denen die Zeiten auf und nimmst den höchsten Satz der dir da so §8 mäßig einfällt.
Ob es richtig gerechnet ist, können die dann kontrollieren.
Aber eigentlich ist es ja nicht so schwer:
Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge etc. ist doch Flugs ausgerechnet, dann steht da am Ende ne Stunden zahl und fettig sind die Pommes.

--- End quote ---

Das klingt nach einem guten Plan.

Habe allerdings jetzt noch gesehen, dass sie sich auf §8 Abs. 3 beziehen, also Rufbereitschaft. Warum auch immer. Muss ich wohl morgen mal anrufen und nachfragen, ich war ja vor Ort und habe gearbeitet. Wobei ich dann grundsätzlich sagen würde:
30% pro Stunde Arbeitszeit+Anfahrt zzgl 25% für Sonntag und 135% für Feiertag (§8 Abs. 3 Ziff. 4 i. V. m. §8 Abs. 1a) )
12,5% pro Stunde (nach §8 Abs. 3 Ziff. 8 ), da die „Rufbereitschaft“ weniger als 12 Stunden beträgt.

Für alle anderen Tage gibts wohl nix, da innerhalb der Kernzeit. Bin zwar weit über meine wöchentlichen Stunden, aber für Überstunden müssen ja alle Punkte von §8 Abs. 1 erfüllt sein.

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