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Zuschläge für Überstunden/Wochenende

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unknown12321:

--- Zitat von: Spid am 21.04.2020 15:45 ---So der AG Dich mit einem kleinen Teil der vereinbarten Arbeitszeit in der Personalverwaltung einsetzen möchte, kann er das grundsätzlich tun, sofern es sich um keine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung handelt. Möchte er das nicht, kannst Du statt die Aufgabe des AG zu erfüllen auch mit etwa dem gleichen Aufwand Lohnklage beim ArbG erheben.

--- End quote ---

Über das Thema meiner Eingruppierung will ich gar nicht erst reden ::)

Dh ich schreibe zurück, dass sie mir, da die Zeiten ja bekannt sind, bitte diese entsprechend vergüten sollen ohne dass es einer extra Auflistung bedarf? Dann kann ich das gleich abhaken :( trotzdem danke :)

WasDennNun:

--- Zitat von: unknown12321 am 21.04.2020 15:55 ---Dh ich schreibe zurück, dass sie mir, da die Zeiten ja bekannt sind, bitte diese entsprechend vergüten sollen ohne dass es einer extra Auflistung bedarf? Dann kann ich das gleich abhaken :( trotzdem danke :)

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Nö, du schreibst denen die Zeiten auf und nimmst den höchsten Satz der dir da so §8 mäßig einfällt.
Ob es richtig gerechnet ist, können die dann kontrollieren.
Aber eigentlich ist es ja nicht so schwer:
Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge etc. ist doch Flugs ausgerechnet, dann steht da am Ende ne Stunden zahl und fettig sind die Pommes.

Texter:

--- Zitat von: Spid am 21.04.2020 13:46 ---Ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.

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Wunsch ist ungleich Antrag?


--- Zitat von: Kaiser80 am 21.04.2020 15:53 ---Bei allem Respekt: DU sollst jetzt die Arbeit der Personalabteilung machen? Wenn du dies zu Kontrollzwecken für dich machst OK, scheint bei deinem AG ja leider notwendig zu sein. Ansonsten könnten die mich aber mal schön am Arsch lecken.

--- End quote ---

Hälts Du die bloße Dokumentation der Zeiten auch schon "für Arbeit der Personalabteilung machen"? Kann der AG nicht dazu verpflichten?

Spid:

--- Zitat von: Texter am 21.04.2020 19:30 ---
--- Zitat von: Spid am 21.04.2020 13:46 ---Ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.

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Wunsch ist ungleich Antrag?

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Durchaus. Der TE wollte aber etwas beantragen.


--- Zitat ---
--- Zitat von: Kaiser80 am 21.04.2020 15:53 ---Bei allem Respekt: DU sollst jetzt die Arbeit der Personalabteilung machen? Wenn du dies zu Kontrollzwecken für dich machst OK, scheint bei deinem AG ja leider notwendig zu sein. Ansonsten könnten die mich aber mal schön am Arsch lecken.

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Hälts Du die bloße Dokumentation der Zeiten auch schon "für Arbeit der Personalabteilung machen"? Kann der AG nicht dazu verpflichten?

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--- Zitat von: Spid am 21.04.2020 15:45 ---So der AG Dich mit einem kleinen Teil der vereinbarten Arbeitszeit in der Personalverwaltung einsetzen möchte, kann er das grundsätzlich tun, sofern es sich um keine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung handelt. Möchte er das nicht, kannst Du statt die Aufgabe des AG zu erfüllen auch mit etwa dem gleichen Aufwand Lohnklage beim ArbG erheben.

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Texter:
Also wenn ich morgens die Stechuhr betätige, mache ich Aufgaben der Personalverwaltung?

Darf der AG sowas in einer Dienstvereinbarung mit dem PR festlegen oder muss er es mir individuell auferlegen?

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