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Zuschläge für Überstunden/Wochenende
Kryne:
--- Zitat von: Kaiser80 am 21.04.2020 14:49 ---
--- Zitat von: Kryne am 21.04.2020 14:45 ---Bei und erfasst die Zeiterfassung auch die Arbeitszeiten. Überstunden müssen trotzdem separat eingereicht werden um als solche gesondert mit entsprechenden Zuschlägen etc. gutgeschrieben zu werden.
--- End quote ---
Ist doch eigentlich Unfug. ÜSt müssen angeordnet werden um Überstunden zu sein , sie sind dem AG ja mithin bekannt, zumal ja noch über Zeiterfassungsystem nachvollziehbar geleistet. Alles andere ist ein peinliches Organisationsproblem.
--- End quote ---
Naja mein AG bzw. mein Chef handhabt das halt so, dass Überstunden auch von uns eigenmächtig bei Notwendigkeit geleistet werden können und er einfach im Nachhinein die Erfassung unterschreibt, was der Anordnung gleichkommt.
Auf gut Deutsch, ich leiste Überstunden weil,
a) ich es für notwendig erachte
oder
b) diese mündlich vom Chef angeordnet werden
In beiden Fällen läuft diese Zeit erstmal aufs Gleitzeitkonto (oder wenn außerhalb der Zeiterfassung ins Leere, aber ist trotzdem erfasst). Dann schreibe ich einen Zettel mit den geleisteten Überstunden und vermerke von wem diese angeordnet wurden. Nun muss derjenige der drauf steht noch unterschreiben und sie werden dann als ÜST erfasst.
Die a) Variante ist sicher nicht in allen Abteilungen hier so der Fall. Ist bei uns einfach eine Absprache mit dem Chef, dass wir das so machen können. Bei Ausnutzen der a) Variante hätte diese sich dann vermutlich irgendwann erledigt und im Zweifel unterschreibt er halt einfach die Anordnung nicht und das wars.
Finde das jetzt organisatorisch nicht unbedingt schlecht. Zumindest funktioniert es einwandfrei.
unknown12321:
--- Zitat von: Kaiser80 am 21.04.2020 14:49 ---
--- Zitat von: Kryne am 21.04.2020 14:45 ---Bei und erfasst die Zeiterfassung auch die Arbeitszeiten. Überstunden müssen trotzdem separat eingereicht werden um als solche gesondert mit entsprechenden Zuschlägen etc. gutgeschrieben zu werden.
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Ist doch eigentlich Unfug. ÜSt müssen angeordnet werden um Überstunden zu sein , sie sind dem AG ja mithin bekannt, zumal ja noch über Zeiterfassungsystem nachvollziehbar geleistet. Alles andere ist ein peinliches Organisationsproblem.
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Bekannt sind die mich betreffenden Stunden auf jeden Fall, da ja angeordnet. Allerdings muss ich eben wie erwähnt anscheinend selbst dafür Sorge tragen, dass ich eine entsprechende Vergütung erhalte. Deshalb hier die Nachfrage, weil ich einfach nicht weiß, was ich geltend machen kann.
Spid:
So der AG Dich mit einem kleinen Teil der vereinbarten Arbeitszeit in der Personalverwaltung einsetzen möchte, kann er das grundsätzlich tun, sofern es sich um keine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung handelt. Möchte er das nicht, kannst Du statt die Aufgabe des AG zu erfüllen auch mit etwa dem gleichen Aufwand Lohnklage beim ArbG erheben.
Kaiser80:
--- Zitat von: Kryne am 21.04.2020 15:29 ---
--- Zitat von: Kaiser80 am 21.04.2020 14:49 ---
--- Zitat von: Kryne am 21.04.2020 14:45 ---Bei und erfasst die Zeiterfassung auch die Arbeitszeiten. Überstunden müssen trotzdem separat eingereicht werden um als solche gesondert mit entsprechenden Zuschlägen etc. gutgeschrieben zu werden.
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Ist doch eigentlich Unfug. ÜSt müssen angeordnet werden um Überstunden zu sein , sie sind dem AG ja mithin bekannt, zumal ja noch über Zeiterfassungsystem nachvollziehbar geleistet. Alles andere ist ein peinliches Organisationsproblem.
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Naja mein AG bzw. mein Chef handhabt das halt so, dass Überstunden auch von uns eigenmächtig bei Notwendigkeit geleistet werden können und er einfach im Nachhinein die Erfassung unterschreibt, was der Anordnung gleichkommt.
Auf gut Deutsch, ich leiste Überstunden weil,
a) ich es für notwendig erachte
oder
b) diese mündlich vom Chef angeordnet werden
In beiden Fällen läuft diese Zeit erstmal aufs Gleitzeitkonto (oder wenn außerhalb der Zeiterfassung ins Leere, aber ist trotzdem erfasst). Dann schreibe ich einen Zettel mit den geleisteten Überstunden und vermerke von wem diese angeordnet wurden. Nun muss derjenige der drauf steht noch unterschreiben und sie werden dann als ÜST erfasst.
Die a) Variante ist sicher nicht in allen Abteilungen hier so der Fall. Ist bei uns einfach eine Absprache mit dem Chef, dass wir das so machen können. Bei Ausnutzen der a) Variante hätte diese sich dann vermutlich irgendwann erledigt und im Zweifel unterschreibt er halt einfach die Anordnung nicht und das wars.
Finde das jetzt organisatorisch nicht unbedingt schlecht. Zumindest funktioniert es einwandfrei.
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So kenne ich es auch. Als die Variante a) hier nach dem nasenprinzip ausartete haben "wir" dieses Verfahren (da ohnehin rechtlich nicht haltbar) eingestampft. Einzige Ausnahme: Sitzungstermine, die über den Gleitzeitrahmen hinausgehen.
Kaiser80:
--- Zitat von: unknown12321 am 21.04.2020 15:40 ---
--- Zitat von: Kaiser80 am 21.04.2020 14:49 ---
--- Zitat von: Kryne am 21.04.2020 14:45 ---Bei und erfasst die Zeiterfassung auch die Arbeitszeiten. Überstunden müssen trotzdem separat eingereicht werden um als solche gesondert mit entsprechenden Zuschlägen etc. gutgeschrieben zu werden.
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Ist doch eigentlich Unfug. ÜSt müssen angeordnet werden um Überstunden zu sein , sie sind dem AG ja mithin bekannt, zumal ja noch über Zeiterfassungsystem nachvollziehbar geleistet. Alles andere ist ein peinliches Organisationsproblem.
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Bekannt sind die mich betreffenden Stunden auf jeden Fall, da ja angeordnet. Allerdings muss ich eben wie erwähnt anscheinend selbst dafür Sorge tragen, dass ich eine entsprechende Vergütung erhalte. Deshalb hier die Nachfrage, weil ich einfach nicht weiß, was ich geltend machen kann.
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§8 TVÖD
Bei allem Respekt: DU sollst jetzt die Arbeit der Personalabteilung machen? Wenn du dies zu Kontrollzwecken für dich machst OK, scheint bei deinem AG ja leider notwendig zu sein. Ansonsten könnten die mich aber mal schön am Arsch lecken.
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