Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Spid:
Nein, um das zu beurteilen liegen alle Informationen vor. Ich schließe mich der Bewertung von @Kaiser80 vollumfänglich an.
Isie:
Ich auch. Aber ich nehme an, es war die Stufe 5 gemeint. 😏
Marco82:
Ich habe es gerade mal anhand der aktuellen Entgelttabelle bis Juni 2029 durchgespielt, da ich dann ja auch bei sofortiger Höhergruppierung ohne Anrechnung der bisherhigen Stufenzeit in der Endstufe wäre.
Also über die gesamten 9 Jahre würde ich tatsächlich 5.000 € mehr erhalten, wenn ich erst die Stufenerhöhung im Oktober 2021 abwarten würde und dann direkt in EG12 Stufe 5 höhergruppiert werden würde.
Bis September 2027 ist es nahezu identisch. Aber dann macht es halt einen Unterschied aus, da ich bei sofortiger Höhergruppierung erst im Juni 2029 in der Endstufe wäre. Und dies macht dann tatsächlich 5.000 € Unterschied aus.
Andererseits würde ich ca. 11.700 € bis September 2021 mehr erhalten, wenn ich sofort in EG12 Stufe 4 höhergruppiert werde. Aber ich denke, man muss es ja über die Gesamtlaufzeit bis zur Endstufe sehen und da wäre es insgesamt ein "Verlust" in Höhe von 5.000 €.
Also mein Vorschlag ist natürlich, dass die bisher erreichte Stufenlaufzeit auch bei Höhergruppierung berücksichtigt wird. Hier weiß ich aber aus ähnlichen Fällen, dass dem nicht stattgegeben wurde. Man hat vereinzelt schon mal mit Höhergruppierungen gewartet, aber nie bei einem solch "langen" Zeitraum von einem Jahr...
PS: Es handelt sich um den gleichen Arbeitgeber und eine Organisationsstrukturänderung.
Puhh, nicht einfach :/
Spid:
Führung auf Probe?
Carnie:
Ok Fehler erkannt. Sorry. Ja das wäre ein schlechter Deal für Marco.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version