Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Marco82:
--- Zitat von: Spid am 23.04.2020 09:27 ---Führung auf Probe?
--- End quote ---
Das wäre natürlich auch eine Möglichkeit! Vielen Dank :)
Also Stufenlaufzeit mitnehmen und Führung auf Probe würde dann aufs gleiche herauskommen, wobei es für Führung auf Probe sogar eine Grundlage (§ 31 TVÖD) geben würde und die Stufenlaufzeit mitnehmen wäre eine rein "wohlwollende" Entscheidung des Arbeitgebers - was tendenziell eher abgelehnt werden würde.
Letzte Variante wäre bis Oktober 2021 warten und dann stufengleich auf EG12, Stufe 5 höherzugruppieren, da ich sonst bis 2029 ein "Verlust" von 5.000 € hätte. Diese Variante ist aber eher suboptimal, da sie zwar insgesamt zu einem besserem Ergebnis führt, aber vor allem in den nächsten 12 Monaten erstmal deutlich schlechter wäre.
Dann hoffe ich mal auf Variante Führung auf Probe und gehe damit mal bei meinem AG ins Rennen :)
Marco82:
Ich hatte einen Rechenfehler, es sind sogar 20.049,00 € Differenz, wenn ich mit der Höhergruppierung bis Oktober 2021 warten würde. Wahnsinn...
Infa:
Das sind ja alles schöne Rechenbeispiele und sicherlich auch richtig aber interessant ist eigentlich nur eins - Wenn du wartest, hast du dann überhaupt die Möglichkeit auf eine Höhergruppierung ?
Falls Nein, würde ich immer die Höhergruppierung vorziehen. Im hier und jetzt hast du einen Finanziellen Vorteil und wer weis was in ein paar Jahren ist.
BAT:
--- Zitat von: Marco82 am 23.04.2020 11:10 ---Ich hatte einen Rechenfehler, es sind sogar 20.049,00 € Differenz, wenn ich mit der Höhergruppierung bis Oktober 2021 warten würde. Wahnsinn...
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Genau genommen bekommst Du in Stufe 5 (Zahlen frei gewählt) 15.000 € zu wenig - in Stufe 4 aber 30.000 € zu wenig ;)
ALLES unter Stufe 6 halte ich vor Vorenthaltung des Entgeltes abseits einer vielleicht einjährigen Einarbeitungszeit.
Aber das nur am Rande...
Marco82:
--- Zitat von: Spid am 23.04.2020 09:27 ---Führung auf Probe?
--- End quote ---
Aber geht dies überhaupt in meinem Fall?
Laut Haufe:
Nach Fristablauf endet die Erprobung. Bei Bewährung wird die Führungsfunktion auf Dauer übertragen; ansonsten erhält der Beschäftigte eine der bisherigen Eingruppierung entsprechende Tätigkeit.
Die neue Tätigkeit wird nach E12 bewertet. Falls ich mich jetzt - wider Erwarten - innerhalb der Führung auf Probe nicht bewähre, würde ich in E11 bleiben? Kann eher nicht sein, oder?!
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