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Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung
Marco82:
--- Zitat von: Infa am 23.04.2020 11:19 ---Das sind ja alles schöne Rechenbeispiele und sicherlich auch richtig aber interessant ist eigentlich nur eins - Wenn du wartest, hast du dann überhaupt die Möglichkeit auf eine Höhergruppierung ?
Falls Nein, würde ich immer die Höhergruppierung vorziehen. Im hier und jetzt hast du einen Finanziellen Vorteil und wer weis was in ein paar Jahren ist.
--- End quote ---
Ja, grundsätzlich besteht die Möglichkeit, da ich die Arbeit bereits heute ausführe, nur die Organisationsstruktur noch offiziel geändert werden muss. Das heißt, ich würde die Arbeit dann auch die nächsten 12 Monate ausführen und könnte dann mit E11, Stufe 5 stufengleich höhergruppiert werden.
Das müsste ich mir dann natürlich durch das Gemeindevertretungsorgan mit Beschluss absegnen und entsprechend durch den Bürgermeister schriftlich geben lassen.
Kann aber auch sein, dass dies keine Möglichkeit darstellt und man sich steif auf den Tarifvertrag beruft. Und dieser berücksichtigt bei Höhergruppierung leider nicht die bereits abgeleistete Stufenzeit :(
Carnie:
Sei doch froh...vor 2018 wärst du möglicherweise (Tabelle für die Konstellation nicht angeschaut) sogar zurückgestuft worden
WasDennNun:
--- Zitat von: Marco82 am 23.04.2020 11:52 ---Ja, grundsätzlich besteht die Möglichkeit, da ich die Arbeit bereits heute ausführe, nur die Organisationsstruktur noch offiziel geändert werden muss.
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Wenn du arbeit jetzt schon machst, warum wirst du nicht auch jetzt schon dafür bezahlt?
Wurde dir dies denn übertragen? Dann bist du nämlich schon E12!
Wenn nicht, darfst du es ja überhaupt nicht machen.
Die Orgastruktur hat ja gleich nüscht mit deiner Eingruppierung zu tun!
Kaiser80:
--- Zitat von: WasDennNun am 23.04.2020 13:06 ---
Wurde dir dies denn übertragen? Dann bist du nämlich schon E12!
Wenn nicht, darfst du es ja überhaupt nicht machen.
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Dann wäre praktischerweise die Frage nach Stufenlaufzeit auch schon erledigt :D
Marco82:
Ja, die Aufgaben für die Eingruppierung nach E12 sollen im Mai übertragen werden. Aktuell führe ich die Arbeiten zwar aus, aber die Stellenbeschreibung gibt es noch nicht her und es ist eine gewisse Umstruktierung nötig, was demnächst erfolgen soll.
Das heißt, wenn die EG12 Aufgaben offiziel übertragen werden, würde ich sofort in E12 eingruppiert werden und es würde keine Chance bestehen, dass die drei Jahre bisherhige Stufenlaufzeit in EG11 berücksichtigt werden und ich hätte einfach Pech gehabt? Auch nicht in Form einer "Führung auf Probe" bzw. warten mit der Höhergruppierung. Wobei hier 12 Monate eine lange Zeit sind. Wir hatten Fälle, da hat man 2-3 Monate gewartet, weil es für die Mitarbeiter dann besser gewesen ist.
Führung auf Probe könnte im schlimmsten Fall ja bedeuten, dass ich - bei "Nichtbestehen" - in E11 bleiben müsste, obwohl die Stelle mit E12 bewertet ist? Habe ich das richtig verstanden?
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