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Berücksichtigung Stufenzeit bei Höhergruppierung

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Spid:
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf Deiner mindestens impliziten Zustimmung. Wenn Du ablehnst, wird auch nichts übertragen. Sofern dem AG Alternativen fehlen, kann das ein Hebel sein.

Marco82:
Wenn ich ablehne, könnte das Thema allerdings insgesamt vom Tisch sein und es könnte dann ggf. alles beim alten bleiben (E11). Dann hätte ich nichts gewonnen, eher im Gegenteil.

Also muss ich die "Pille schlucken" und die 3 Jahre Stufenzeit in E11 finden keine Berücksichtigung, richtig?

Also Führung auf Probe oder die Höhergruppierung ein Jahr schieben sind nicht möglich?

Organisator:

--- Zitat von: Marco82 am 23.04.2020 13:55 ---Also muss ich die "Pille schlucken" und die 3 Jahre Stufenzeit in E11 finden keine Berücksichtigung, richtig?

--- End quote ---

Ja. Wobei mehr Geld zu bekommen nicht unbedingt eine bittere Pille sein muss ;)

Die Alternative ist zu pokern, ob eine Stufenzeitverkürzung möglich ist.

Kaiser80:

--- Zitat von: Marco82 am 23.04.2020 13:55 ---

Also Führung auf Probe oder die Höhergruppierung ein Jahr schieben sind nicht möglich?

--- End quote ---

Doch, aber eben nur einvernehmlich oder "Kuhhandel".


--- Zitat von: Organisator am 23.04.2020 13:58 ---
Die Alternative ist zu pokern, ob eine Stufenzeitverkürzung möglich ist.

--- End quote ---

Spid:
Eine Höhergruppierung kann nicht geschoben werden. Was man schieben kann, ist die nicht nur vorübergehende Übertragung der maßgeblichen Tätigkeit.

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