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Absichtlich Quarantäne verursachen?

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BAT:
Verstehe mich richtig, die praktische Durchsetzung ist nicht das große Problem. Mich würde hier schlicht die korrekte gesetzliche Lage interessieren ;)

Das ist keine Flucht nach NW, sondern eine zwingende Route. Was anderes Albernes unterstellst Du mir doch hoffentlich nicht?

Einschlägigkeit des § 1 zweifel ich insofern an, als das bei mir wohl das Tatbestandsmerkmal des Aufenthaltes in Niedersachsen nicht gegeben ist, denn in der Wohnung wird nur geduscht und am nachmittag geht es (so denn erlaubt) zum oben bereits erwähnten Urlaub in NRW (Weserradweg, mit einem Hotel in NRW und einem in Niedersachsen).

Ich weiß, kompliziert (Wobei es in Wahrheit noch komplizierter ist), aber ist halt so.

Gruß



WasDennNun:

--- Zitat von: BAT am 29.04.2020 21:19 ---Verstehe mich richtig, die praktische Durchsetzung ist nicht das große Problem. Mich würde hier schlicht die korrekte gesetzliche Lage interessieren ;)
--- End quote ---
Dito, bin immer dran interessiert Grauzonen zu entdecken, wer sie wie nutz, das bleibt dann der individuellen Moral überlassen.

--- Zitat ---Das ist keine Flucht nach NW, sondern eine zwingende Route. Was anderes Albernes unterstellst Du mir doch hoffentlich nicht?

--- End quote ---
"Flucht" wäre korrekt geschrieben von mir.
Bin ja sowieso "entsetzt", das die Schilder auf der Autobahn (Willkommen in Niedersachsen), jetzt nicht mehr nur Lokalkolorit ist, sondern harte rechtliche Folgen haben kann.  8)
Corona macht einem bewusst, dass wir Ächt Föderal sind, (obwohl meine Arbeit mich täglich damit konfrontiert).
Jetzt sind sie wieder da: die Innerdeutschen Grenzen.


--- Zitat ---Einschlägigkeit des § 1 zweifel ich insofern an, als das bei mir wohl das Tatbestandsmerkmal des Aufenthaltes in Niedersachsen nicht gegeben ist, denn in der Wohnung wird nur geduscht und am nachmittag geht es (so denn erlaubt) zum oben bereits erwähnten Urlaub in NRW (Weserradweg, mit einem Hotel in NRW und einem in Niedersachsen).
--- End quote ---
Hihi, klingt so wie wenn man eine Ketten-Dienstreise mit Übergänge im Flugzeug abrechnen will.

naja:
dem Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder der während des Aufenthalts geplanten Unterkunft zu begeben

da denke ich, dass du das nicht machen darfst, weil du im Sinne der obigen Passagen, halt nicht wieder deine Butze nach dem Duschen verlassen dürftest.

ob du es trotzdem machst.....tja, egal, wenn nix passiert, eine vergehen dürfte aber sein.
Doof wenn du dann die Corona Schleider bist.

--- Zitat ---Ich weiß, kompliziert (Wobei es in Wahrheit noch komplizierter ist), aber ist halt so.

--- End quote ---
Nun, geht so, besagte Dienstreise, kam mir komplizierter vor.  ::) :P

Und evtl. dürfen dich die Hotels ja nicht beherbergen, da du ja Tourist bist.
Oder hast du ein Nebengewerbe und bist ReiseBlogger?  ;D

BAT:

--- Zitat von: WasDennNun am 29.04.2020 22:36 ---
ob du es trotzdem machst.....tja, egal, wenn nix passiert, eine vergehen dürfte aber sein.
Doof wenn du dann die Corona Schleider bist.


--- End quote ---

Ich habe Corona schon hinter mir und bin nachweislich immun. Das meine ich ja mit kompliziert. ;)

Aber der Tipp mit dem gewerblichen Reiseblogger könnte ich mir merken ;D

Gruß

WasDennNun:

--- Zitat von: BAT am 01.05.2020 11:07 ---Ich habe Corona schon hinter mir und bin nachweislich immun. Das meine ich ja mit kompliziert. ;)

--- End quote ---
Wenn du das nachweisen kannst,und feststeht, dass du damit auch nicht das Virus verbreiten kannst, dann würdest du doch überhaupt nicht unter diesen Maßnahmen fallen  ::) :P.
Denn dann wärst du ja keine Person die unter § 30 Abs. 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes fällt:

--- Zitat ---Bei sonstigen Kranken sowie Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern kann angeordnet werden, dass sie in einem geeigneten Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise abgesondert werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen, befolgen können oder befolgen würden und dadurch ihre Umgebung gefährden.
--- End quote ---

RsQ:

--- Zitat von: BAT am 01.05.2020 11:07 ---Ich habe Corona schon hinter mir und bin nachweislich immun.

--- End quote ---

Das halte ich für ein Gerücht. Denn ob bzw. wie lange es nach überstandener Infektion eine Immunität gibt, ist aktuell noch unklar. Daran arbeiten sich die Wissenschaftler gerade ab. Derlei aktuell zu behaupten, bringt keinerlei Erkenntnisgewinn.

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