Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
Spid:
Erstens besteht das ausgeführte Potenzial von Klagen völlig unabhängig von den Möglichkeiten einer Revision und zweitens dürfte die Klärung der Frage von grundsätzlicher Bedeutung sein.
Isie:
Ich schaue jetzt ganz fokussiert auf die möglichen finanziellen Auswirkungen der Klärung für die Beschäftigten und sehe keinen dringenden Handlungsbedarf.
Spid:
Inwiefern wären die finanziellen Auswirkungen der Klärung in irgendeiner Weise relevant für das jahrzehntelange Prozeßrisiko für die AG?
Isie:
Ein Prozessrisiko für den Arbeitgeber ist doch erst recht völlig irrelevant. Der Arbeitgeber berechnet so, wie er es für richtig hält und der Arbeitnehmer klagt, wenn er die Berechnungsweise zu seinem Nachteil für falsch hält. Wo siehst du den dringenden Klärungsbedarf?
Spid:
Es ist aus AG-Sicht wenig wünschenswert, tausende von Klagen vor ArbG mit der üblichen Anordnung des persönlichen Erscheinens des bevollmächtigten Vertreters des AG im Gütetermin zu haben - das ist nämlich echt lästig. Und genau das steht bei einer guten Million Betroffener zu erwarten, wenn es nur ein einziges erstinstanzliches Urteil zugunsten eines Klägers gibt.
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