Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
Spid:
--- Zitat von: WasDennNun am 22.07.2020 16:50 ---Für dich kann da doch kein Handlungsbedarf bestehen, da bei euch hoffentlich richtig gerechnet wird, oder nicht?
--- End quote ---
Wir würden gerne. Ich habe auch schon - mit besagtem Gutachten - beim Zuwendungsgeber vorgesprochen, der ziert sich aber. Alternativ würde auch ein Urteil gegen uns langen.
Isie:
Da musst du wohl noch etwas Überzeugungsarbeit leisten. Zu ärgerlich, dass bisher niemand deinen zwingenden Argumenten gefolgt ist. Oder du wirkst auf eine tarifliche Regelung hin, falls du gute Kontakte hast.
Spid:
--- Zitat von: Isie am 22.07.2020 16:59 ---@Spid: Diese Aufgabe wird bei uns vom gehobenen Dienst A 11 bis A13 oder von Tarifbeschäftigten EG 11 wahrgenommen. Bist du nicht etwas überbezahlt dafür?
--- End quote ---
Das Gericht lädt, wen es lädt. Hängt manchmal auch vom Antrag des Klägers ab, grundsätzlich lädt es aber jemanden, der namens des AG entsprechende Entscheidungen treffen darf, sonst ist der Gütetermin überflüssig. Bei einer GmbH ist das regelmäßig der Geschäftsführer, bei Vereinen der besondere Vertreter. In beiden Fällen bin das ich.
Isie:
Dann kann ich deinen Klärungsbedarf nachvollziehen. Aber es wäre doch auch ganz nett, diverse Richter an diversen Arbeitsgerichte zu erleben.
Spid:
Ich habe persönlich keinen Klärungsbedarf. Ich habe keine Stufen und auch wenn Gütetermine lästig sind, werde ich ja dafür bezahlt. Der AG, den ich in dieser Eigenschaft vertrete, hätte aber sehr wohl ein Interesse daran, daß ich irgendwas produktiveres machen würde. Das geht mit Sicherheit der Masse der betroffenen AG so - und das sind potenziell alle, die TVÖD/TV-L/TV-H anwenden. Zumal die Masse der AG wohl auch - im Gegensatz zu uns - ein Problem damit hätte, in der bezeichneten Angelegenheit zu verlieren.
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