Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit

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Spid:
Maybe - das kannst Du ja gerne mal prüfen. Ich hätte gedacht, Eingruppierung wäre auch im Personalvertretungsrecht ein Mitbestimmungstatbestand, aber gut möglich, daß man staatlicherseits den Mitbestimmungsblödsinn für sich selbst eingedämmt hat, während man privatrechtlich organisierte AG mit derlei in ihrer Arbeit behindert - wäre ja nicht der einzige Fall von Wasser predigen und Wein saufen. Das Problem betrifft aber alle drei großen Tarifwerke: TVÖD, TV-H und TV-L. Zumindest im Bereich TVÖD gibt es hunderte von privatrechtlich organisierten AG, die TVP sind. Und auch im Bereich der Länder gibt es privatrechtlich organisierte TV-L-Anwender, die zwar nicht TVP sind, aber einer TVP gehören - so daß sich das Problem mittelbar auswirkt.

Jockel:
Der Gesetzgeber geht vom Legalitätsgrundsatz der Exekutive aus und hält daher die Mitbestimmung in Grenzen.

Spid:
Das Forum zeigt doch eher, daß es damit im Hinblick auf das arbeitsrechtliche Handeln nicht allzu weit her ist und die Annahme mithin falsch ist - oder besteht aus den Erfahrungen hier im Forum Anlaß zu der Vermutung, AG, die dem Personalvertretungsrecht unterliegen, bedürften in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten eine geringere Kontrolle ihres Tuns als solche, die dem BetrVG unterliegen?

Isie:
Eingruppierung ist auch in den PersVG ein Mitbestimmungstatbestand, der die Stufenfestsetzung einschließlich der Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung und auch die Stufenfestsetzung bei Höhergruppierung oder Herabgruppierung umfasst. Die Mitbestimmung beschränkt sich auf die Kontrolle der Einhaltung der tariflichen Normen.
Andere Stufenaufstiege unterliegen grundsätzlich nicht der Mitbestimmung, wobei es in den verschiedenen PersVG punktuell abweichende Regelungen gibt.

Spid:
Also besteht auch punktuell in einigen Ländern das Problem bei öffentlich-rechtlich organisierten AG, mithin auch für die Länder selbst, daß es sich um mitbestimmungspflichtige Tatbestände handelt und eine Klaglosstellung nicht so einfach möglich ist?

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