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AN-seitige fristlose Kündigung aufgrund vermuteten Eingruppierungsirrtums

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Carnie:
Wäre rein formell vor der fristlosen Kündigung nicht erst eine Abmahnung an den Arbeitgeber zu stellen mit der Aufforderung der korrekten Bezahlung ? 

Britta2:
Hat der aktuelle AG Interesse daran, diesen AN unbedingt behalten zu wollen (Schikane)?
Besser für beide Seiten wäre mMn doch eine Aufhebungsvertrag.

Spid:
Seit wann ist das Bestehen auf die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung Schikane?

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 12.05.2020 09:19 ---Seit wann ist das Bestehen auf die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung Schikane?

--- End quote ---
Schikane ist es wenn man einen Aufhebungsvertrag nicht zustimmt, obwohl man keinen betriebliche Notwendigkeit und keinen nutzen dadurch hat, sondern eher nur Kosten.

Denn erstens wird erfahrungsgemäß oftmals ein Mitarbeiter, dem das widerfährt nicht mehr die Arbeitsleistung erbringen, die er vorher erbracht hat, die oftmals über der geschuldeten lag.
Zweitens fallen bei solchen Menschen oftmals unerklärliche psychosomatische Erkrankung an, so das sie keine Arbeitsleistung mehr erbringen können.
Drittens gibt es dann auch noch MA, die vertragsbrüchig werden und nicht mehr die geschuldete Arbeitsleistung erbringen und zum no Performer mutieren.

FGL:

--- Zitat von: WasDennNun am 12.05.2020 13:35 ---Denn erstens wird erfahrungsgemäß oftmals ein Mitarbeiter, dem das widerfährt nicht mehr die Arbeitsleistung erbringen, die er vorher erbracht hat, die oftmals über der geschuldeten lag.
Zweitens fallen bei solchen Menschen oftmals unerklärliche psychosomatische Erkrankung an, so das sie keine Arbeitsleistung mehr erbringen können.
Drittens gibt es dann auch noch MA, die vertragsbrüchig werden und nicht mehr die geschuldete Arbeitsleistung erbringen und zum no Performer mutieren.

--- End quote ---
Dann ist es aber nicht der AG, der die Schikane betreibt...

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