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AN-seitige fristlose Kündigung aufgrund vermuteten Eingruppierungsirrtums

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Spid:

--- Zitat von: WasDennNun am 12.05.2020 13:35 ---
--- Zitat von: Spid am 12.05.2020 09:19 ---Seit wann ist das Bestehen auf die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung Schikane?

--- End quote ---
Schikane ist es wenn man einen Aufhebungsvertrag nicht zustimmt, obwohl man keinen betriebliche Notwendigkeit und keinen nutzen dadurch hat, sondern eher nur Kosten.

Denn erstens wird erfahrungsgemäß oftmals ein Mitarbeiter, dem das widerfährt nicht mehr die Arbeitsleistung erbringen, die er vorher erbracht hat, die oftmals über der geschuldeten lag.
Zweitens fallen bei solchen Menschen oftmals unerklärliche psychosomatische Erkrankung an, so das sie keine Arbeitsleistung mehr erbringen können.
Drittens gibt es dann auch noch MA, die vertragsbrüchig werden und nicht mehr die geschuldete Arbeitsleistung erbringen und zum no Performer mutieren.

--- End quote ---

Recht braucht Unrecht nicht zu weichen - das ist keine Schikane. Das Bestehen auf das Einhalten von Verträgen auch nicht, unsere Rechts- und Wirtschaftsordnung basieren darauf, daß Verträge einzuhalten sind.

WasDennNun:

--- Zitat von: FGL am 12.05.2020 13:38 ---Dann ist es aber nicht der AG, der die Schikane betreibt...

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Richtig.

Philipp:

--- Zitat von: WasDennNun am 12.05.2020 13:35 ---Schikane ist es wenn man einen Aufhebungsvertrag nicht zustimmt, obwohl man keinen betriebliche Notwendigkeit und keinen nutzen dadurch hat, sondern eher nur Kosten.

--- End quote ---

Ein Aufhebungsvertrag ist freiwillig. Im TVÖD ist die Kündigungsfrist klar gestaffelt - wer hat hier das Wort "Schikane" ins Spiel gebracht?

Eine Planstelle - ich unterstelle mal, dass es sich hier um eine handelt - ist betrieblich Notwendig. Die Behörde benötigt diese Personalie um ihren Pflichten nachzukommen. Die Neubesetzung erfordert ja ebenfalls Zeit und Aufwand durch die Behörde.

Schikane wäre es höchstens, wenn der potentielle Nachfolger bei gleicher Eignung höher eingruppiert würde  ;D aber das will ich mal nicht prognostizieren.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 12.05.2020 13:45 ---Recht braucht Unrecht nicht zu weichen - das ist keine Schikane. Das Bestehen auf das Einhalten von Verträgen auch nicht, unsere Rechts- und Wirtschaftsordnung basieren darauf, daß Verträge einzuhalten sind.

--- End quote ---
Natürlich kann das Schikane sein.
Auch rechtmäßiges Verhalten kann Schikane sein.
Unnötig jemanden Schwierigkeiten zu bereiten nur aus Böswilligkeit o.ä. ist nun mal Schikane.
Ob dies hier der Fall ist, wissen wir nicht.

@Phillip: Es kann Schikane sein, muss es aber nicht.
In diesem Fall scheint der AG ja bereit zu sein dem AN (3 statt 6 Monate) entgegen zukommen, da würde ich jetzt nicht Schikane vermuten.

Spid:
Es ist lediglich dann Schikane, wenn die Ausübung eines Rechts nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen, siehe §226 BGB.

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