Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Verteilung der Wochenarbeitszeit
Spid:
Und ich wies Dich darauf hin, daß dies ein Irrglaube ist.
WasDennNun:
--- Zitat von: Organisator am 20.05.2020 13:41 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 20.05.2020 13:03 ---Da hat der PR sich halt nicht durchsetzen können und eine Mistige Regelung ausgehandelt.
--- End quote ---
Hmmm. Ich finde, das hat wenig mit Durchsetzungskraft zu tun. Der PR hätte einfach gar keine Regelung treffen können und schon wären die Beschäftigten nicht schlechter gestellt als mit Regelung.
--- End quote ---
Geht das? Gleitzeitregelung ohne Regelung wie man die Stunden abfeiert?
Dann dürfte ja auch keine ZA Tage genommen werden können, da man ja immer zur Kern/Funktionszeit anwesend sein muss.
Bzw. der gemeine Chef, immer ein Teammeeting mit Anwesenheitspflicht um 9:30 ansetzt.
Man braucht doch eine Regelung dafür, dass man einen Tag der Arbeit fernbleibt.
(Vertrauensarbeitszeit mal außen vor)
WasDennNun:
--- Zitat von: BAT am 20.05.2020 13:44 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 20.05.2020 13:40 ---
Du meinst also, das der AG keine Regelung machen darf die da lautet:
--- End quote ---
Nein, ich wies nur darauf hin, daß betriebsinterne Schlechterstellungen gegenüber gesetzlichen und tariflichen Regelungen insofern nicht rechtskonform sind.
--- End quote ---
Das ist richtig, aber irrelevant für die Situation, dass der AG es unterbinden kann, dass man seinen ZA Tag beliebig nehmen kann, denn dafür existiert ja keine gesetzliche oder tarifliche Reglung.
oder ?
Spid:
--- Zitat von: WasDennNun am 20.05.2020 13:47 ---
--- Zitat von: Organisator am 20.05.2020 13:41 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 20.05.2020 13:03 ---Da hat der PR sich halt nicht durchsetzen können und eine Mistige Regelung ausgehandelt.
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Hmmm. Ich finde, das hat wenig mit Durchsetzungskraft zu tun. Der PR hätte einfach gar keine Regelung treffen können und schon wären die Beschäftigten nicht schlechter gestellt als mit Regelung.
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Geht das? Gleitzeitregelung ohne Regelung wie man die Stunden abfeiert?
Dann dürfte ja auch keine ZA Tage genommen werden können, da man ja immer zur Kern/Funktionszeit anwesend sein muss.
Bzw. der gemeine Chef, immer ein Teammeeting mit Anwesenheitspflicht um 9:30 ansetzt.
Man braucht doch eine Regelung dafür, dass man einen Tag der Arbeit fernbleibt.
(Vertrauensarbeitszeit mal außen vor)
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Nicht alle Gleitzeitregelungen haben Kern-/Funktionszeiten.
BAT:
--- Zitat von: WasDennNun am 20.05.2020 13:50 ---
Das ist richtig, aber irrelevant für die Situation, dass der AG es unterbinden kann, dass man seinen ZA Tag beliebig nehmen kann, denn dafür existiert ja keine gesetzliche oder tarifliche Reglung.
oder ?
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Da der Gesetzgeber einen zusammenhängenden URLAUB als Idealzustand ansieht sind andere Zustände als ebenjener möglichst fern vom Urlaub zu halten. Mithin ist eine Vereinbarung hieran gebunden, und könnte höchstens als Besserstellung mindestens zweimal jährliche 14 - Tage - Sektionen (so ist es eigentlich richtig) vorsehen bzw. ZA vom Urlaub fern halten.
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