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Verteilung der Wochenarbeitszeit

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Spid:
Nein.

Organisator:

--- Zitat von: WasDennNun am 20.05.2020 13:47 ---Geht das? Gleitzeitregelung ohne Regelung wie man die Stunden abfeiert?

--- End quote ---

Es muss nicht zwingend eine behördenweite Regelung geben, um etwas machen zu können. Gibt es eine solche Regelung zu Gleittagen beispielsweise nicht, spricht man es halt mit der Führungskraft ab.

Das ist bei vielen Regelungen (und guten Führungskräften) zweckmäßiger, um individuell auf die Belange des Teams reagieren zu können und nicht den kleinsten gemeinsamen Nenner, der eine allgemeine Regelung häufig ist, nehmen zu müssen.

WasDennNun:

--- Zitat von: BAT am 20.05.2020 13:58 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 20.05.2020 13:50 ---
Das ist richtig, aber irrelevant für die Situation, dass der AG es unterbinden kann, dass man seinen ZA Tag beliebig nehmen kann, denn dafür existiert ja keine gesetzliche oder tarifliche Reglung.
oder ?

--- End quote ---

Da der Gesetzgeber einen zusammenhängenden URLAUB als Idealzustand ansieht sind andere Zustände als ebenjener möglichst fern vom Urlaub zu halten. Mithin ist eine Vereinbarung hieran gebunden, und könnte höchstens als Besserstellung mindestens zweimal jährliche 14 - Tage - Sektionen (so ist es eigentlich richtig) vorsehen bzw. ZA vom Urlaub fern halten.

--- End quote ---
Inwiefern hat jetzt ZA was mit Urlaub zu tun?
Urlaubsregelung sind das eine.
ZA Regelungen sind davon unberührt.
ZA ungleich Urlaub

Also gibt es keine gesetzliche / tarifliche Regelung, die ZA betrifft.
Folglich kann der AG da festlegen wozu er Lust hat (sofern der PR mitspielt)

WasDennNun:

--- Zitat von: Organisator am 20.05.2020 14:00 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 20.05.2020 13:47 ---Geht das? Gleitzeitregelung ohne Regelung wie man die Stunden abfeiert?

--- End quote ---

Es muss nicht zwingend eine behördenweite Regelung geben, um etwas machen zu können. Gibt es eine solche Regelung zu Gleittagen beispielsweise nicht, spricht man es halt mit der Führungskraft ab.

Das ist bei vielen Regelungen (und guten Führungskräften) zweckmäßiger, um individuell auf die Belange des Teams reagieren zu können und nicht den kleinsten gemeinsamen Nenner, der eine allgemeine Regelung häufig ist, nehmen zu müssen.

--- End quote ---
Das auf alle Fälle.

Fazit: Ohne Regelung hat man ebenfalls keinen Anspruch darauf vor/nach Urlaub oder bei Brückentagen seinen ZA zu nehmen.

Da man dann halt von der Willkür der Führungskraft angewiesen ist.
Stört keinen, wenn jeder seinen Willen bekommt. Ober sticht Unter wenn nicht.

Insofern ist keine Reglung auch eine mistige Situation.

PS: Bin ich froh, dass ich nicht unter solchen kram Falle.

Spid:
Es gibt eben auch Gleitzeitregelungen ohne Kern-/Funktionszeit oder solche mit einer Funktionszeit an zwei Tagen der Woche und einen Tag im Monat - für Kundenkontakt und Besprechung.

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