Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung Anhang E zu Anhang A - Pflegepädagogik
Lars73:
Es gibt keine Auflistung sondern entsprechende Maßstäbe die in der Rechtssprechung konkretisiert sind.
Für die E13 wäre zu prüfen, welche besonderen Kenntnisse die nur im Rahmen einschlägiger Master-Studiengänge vermittelt werden, für die Aufgabe erforderlich sind. Im Regelfall wird es an der wissenschaftlichen Ausrichtung der Ausbildung fehlen.
Zu dem Abschnitt der Entgeltordnung TVöD wird es vermutlich noch keine relevante Rechtssprechung geben. Man kann sich aber auf die allgemeine Rechtssprechung zur wissenschaftlichen Hochschulbildung etc. stützen.
Auch wenn etwas anders gelagert mag BAG, Urteil vom 22.04.2012 - Aktenzeichen 4 AZR 142/10 schon mal ein sinnvoller Startpunkt sein.
Allerdings wenn der Arbeitgeber nach E13 bezahlt muss man sich ja wenig Gedanken machen. Vor Gericht wird man in dem bereich nur schwer eine Eingruppierungsklage in die E13 gewinnen können.
Tina:
--- Zitat von: MiniKahn am 25.05.2020 12:16 ---Ja, genau an dem Punkt hängen wir doch. Ich finde nichts dazu wo die entsprechende Tätigkeit aufgelistet ist. Was ist Bachelor und was ist Mastertätigkeit. Eine "Checkliste" gibt es dazu nicht. Das wurde mir gesagt. Es muss doch allerdings Literatur (welcher Art auch immer) dazu geben, in welcher aufgeführt wird, welche Merkmale die Mastertätigkeit in der Schule aufweisen muss.
--- End quote ---
Und genau DAS ist das Problem!
Unterrichten KANN theoretisch jeder- DÜRFEN tun es Master. Nach meinen Verständnis kommt es aber bei der Eingruppierung darauf an, ob man diese Tätigkeit nur ausführen KANN, wenn man den Abschluss hat. Dem ist aber eigentlich nicht so....
Spid:
Es gibt auch keine Beschränkung, daß nur ein Master unterrichten dürfte.
Tina:
--- Zitat von: MiniKahn am 25.05.2020 09:51 ---Wenn sich aus den Pflegeberufegesetz nicht herauslesen lässt, dass ein wissenschaftliches Hochschulstudium benötigt wird. Womit rechtfertigt sich dann Entgeltgruppe 11? Wo steht genau, dass ein Hochschulstudium benötigt wird? Konkret, warum also eurer Meinung nach Entgeltgruppe 11 die richtige ist?
Liebe Grüße
--- End quote ---
Ein Hochschulstudium ist ein Bachelor oder FH Diplom. Ein wiss. Hochschulstudium ein Master.
MiniKahn:
Tina, danke für den Hinweis aber das wusste ich tatsächlich schon :D
Es geht mir darum, dass theoretisch jeder unterrichten kann. Auch jemand ohne irgendeine Bildung Hochschulbildung usw. - Warum wird dann E11 herangezogen?
Auch das von Spid habe ich mittlerweile verstanden. Das Pflegeberufegesetz regelt den Schlüssel. Ist der vorhanden, kann theoretisch jeder andere unterrichten, auch ohne Master. Deshalb kann man diesen Punkt nicht heranziehen.
Scheinbar muss genauer geprüft werden, ob sie entsprechende Tätigkeit vorliegt um nach Master zu bezahlen.
Wie man das in der Pädagogik tun soll, liegt mit fern. Deshalb meinen viele eben auch, dass E13 sehr unwahrscheinlich ist. Und ich froh sein darf wenn E13 bezahlt wird. Denn es wird eben nach Tätigkeit und nicht nach Abschluss bezahlt.
Leider werde ich wohl nie ganz schlau, was dann eine E13 rechtfertigt gegenüber der E11. Ich komme an diesem Punkt nicht weiter.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version