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Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich

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ITJoe12:
Hallo noch mal,

also meine Personalabteilung sagt, dass sie nichts an meiner aktuellen Eingruppierung machen können (Rückwirkend auf 9b o.ä.)

Es wird somit auf EG11S2 hinauslaufen und ich erhalte möglicherweise 1000,- Fachkräftezulage. Ich bin dann immer noch ca. 9000€ hinter meinem aktuell vorliegendem Angebot. Ich werde dann wohl das deutliche Zeichen mitgeben müssen, das ich so auf dauer nicht da bleiben werde. Bis ich dann mal wieder einen entsprechenden Sprung mache, dauert es mir zu lange.

Evtl. kann ich nächstes Jahr in EG12 hoch. Muss aber einen Antrag stellen. Der Unterschied ist allerdings kaum zu spüren... Gerade einmal ~670 € Jahresbrutto. Und die Stufenlaufzeit wird wieder zurückgesetzt. Ich hätte zumindest die Chance dann ab 1.1.2023 in EG12S3 + 1000€ Zulage zu kommen. Ohne Tariferhöhung dann ca. 68.000,-.

Ich habe aber noch eine Frage zu diesem Garantiebeitrag bei Höhergruppierung. Ich verstehe nicht so ganz was das bedeutet. Von EG8S3 bzw. EG8S4 nach EG11 sollte ich in EG11S2 landen. Dahinter steht aber in der Tabelle 126€. Kommt das dann noch auf EG11S2 oben drauf?

Zudem könnte ich evtl. schon diesen Monat hochgruppiert werden. Würde dann auch Rückwirkend die EG11 erhalten. Ab 1.8. wäre ich allerdings in EG8S4. Laut Höhergruppierungstabelle kommt das aufs gleiche raus. Aber ich weis nicht ob es evtl. andere vorteile hat zu warten oder vielleicht in Zukunft durch irgend ein Urteil sich das Rückwirkend was ändern könnte. Was meint ihr?

Vielen Dank für die Hilfen!

Spid:
Da die Eingruppierung nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht, sondern sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen ergibt, ist die Aussage der Personalabteilung zutreffend. Allerdings ist immer noch unklar, ob E8 die zutreffende Eingruppierung ist.

Im TV-L gibt es keine Tabelle, in der derlei stünde. Bei keiner von den beiden genannten Höhergruppierungsfällen E8/3->E11/2 und E8/4->E11/2 stünde ein Garantiebetrag zu.

Höhergruppiert bist Du dann, wenn Du Dich mit dem AG auf eine entsprechende eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung geeinigt hast.

ITJoe12:
Danke dir, gemeint war die Tabelle hier auf der Seite. Das dies nur eine Hilfestellung ist, war mir klar. Leider verstehe ich deine Aussage noch nicht so ganz. Es heißt also konkret, dass ich in den Fällen wirklich nur genau das Tabellenentgelt von EG11S2 erhalten würde ohne irgend einen Auffüllbetrag/Garantiebetrag?

Ich verstehe das irgendwie anders. Es heißt, dass wenn der Gehaltszuwachs unter 180€ liegt, dann muss mindestens die differenz zu 180€ gezahlt werden. Ich gehe dann aber davon aus, es ist dann der Gehaltszuwachs von EG8 zu EG11S2 gemeint ohne die Zwischenschritte richtig? Und dort liegt der Zuwachs demnach bei über 180€

Wenn ich dann aber ab 1.1.2021 von EG11S2 nach EG12S2 höhergruppiert werden würde, dann stünde ein zusätzliches Entgelt von 134.36 zu?

Ob die E8 bei mir unklar ist müsste dann wohl ein Gericht klären. Ich müsste dann denke ich von Beginn meines Beschäftigungsverhältnisses belegen, das mir mehr Aufgaben übertragen wurden, als in meiner TB steht richtig? Die Personalabteilung guckt natürlich nur in die vorliegende TB und da steht deutlich weniger drin als mir aufgetragen wurde. Ich habe mich allerdings auch nie groß dagegen gesträubt weil ich es auch gerne gemacht habe. Ich glaube das wäre ein ziemlicher Aufwand und ich wüsste auch nicht wie ich das angehen soll bzw. ob der Aufwand lohnt.

Selbst wenn ich das durchbekommen würde, dann würde evtl. die Fachkräftezulage geringer ausfallen und ich hätte kaum etwas gewonnen. Ich gehe sowieso davon aus, das ich nicht viel länger wie 2-3 Jahre noch beim aktuellen AG bleiben werde. Die Zukunftschancen sind einfach zu gering. Ich nutze die Zeit mich fortzubilden und dann ein passendes Angebot, was dann sicher bei 80k+ liegen wird, anzunehmen.   

Spid:
Ja.
Ja.
Nein. Dir stünde das Entgelt der bisherigen Entgeltgruppe und Stufe plus des Unterschiedsbetrages zwischen E11/2 und E12/2 zu. Das ergibt im Ergebnis das Tabellenentgelt der E12/2.
Es ist nicht mal annähernd gesichert, daß die E8 die zutreffende Eingruppierung aufgrund der aktuell auszuübenden Tätigkeit ist. Die E8 ist lediglich die Rechtsmeinung des AG. In Unkenntnis der auszuübenden Tätigkeit kann die Qualität der Rechtsmeinung nicht beurteilt werden.

ITJoe12:
Okay danke,

aber wofür ist dann der "Garantiebetrag"? Der Name suggeriert, dass man mindestens 180€ mehr bekommen muss bei einer Höhergruppierung.
Zwischen EG11S2 und EG12S2 liegen 138€. Also müsste es noch 42€ zusätzlich bezahlt werden...

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