Autor Thema: Vorzeitiger Stufenaufstieg  (Read 12980 times)

Infophisher

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Vorzeitiger Stufenaufstieg
« am: 16.06.2020 12:39 »
Hallo zusammen,

unsere Personalstelle möchte einem Mitarbeiter den vorgezogenen Stufenaufstieg von Stufe 1 in Stufe 3 ermöglichen.

Nach § 17 Abs. 2 Satz 2 TVöD geht der vorgezogene Stufenaufstieg nur ab Stufe 4 - 6. Die Anforderungen (erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistungen) erfüllt der Mitarbeiter allemal.

Jetzt meine Frage, gibt es hierzu tatsächlich die Möglichkeit, die wir übersehen haben?

Wir sind der Meinung das geht nicht.

Vielen Dank für die konstruktiven Antworten.

Spid

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Antw:Vorzeitiger Stufenaufstieg
« Antwort #1 am: 16.06.2020 12:40 »
Tariflich ist das nicht möglich.

Kryne

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Antw:Vorzeitiger Stufenaufstieg
« Antwort #2 am: 16.06.2020 12:42 »
Wenn der AG möchte geht das natürlich. Wäre halt nur außertariflich und nicht tariflich geregelt.

Natürlich verstecken sich die meistens AGs in diesem Fall hinter dem Tarif.

Lars73

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Antw:Vorzeitiger Stufenaufstieg
« Antwort #3 am: 16.06.2020 12:42 »
Soll es ein Stufenaufstieg sein oder eine Zulage?

Ob noch Spielraum besteht die ursprüngliche Stufenzuordnung bei Einstellung zu korrigieren muss man sehen. (Bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens drei Jahren kein Problem. Bei Anwendung der Kann-Bestimmungen schwierig.)

Grundsätzlich ist es arbeitsrechtlich durchaus möglich über den Tarifvertrag hinaus zu gehen. Ob dein Arbeitgeber es kann hängt vom Kommunalrecht etc. des jeweiligen Bundeslandes ab.

Infophisher

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Antw:Vorzeitiger Stufenaufstieg
« Antwort #4 am: 16.06.2020 12:50 »
Sie möchten es als Stufenaufstieg deklarieren, in dem er zudem eine komplette Stufe überspringen kann.

Wir sagen auch, dass es tariflich nicht geht (Ausschluss wg. § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD).

Wenn, müssen sie den MA rückwirkend in Stufe 2 eingruppieren und die einschlägige Berufserfahrung doch anerkennen und somit einen Fehler zugeben, den Unterschiedsbetrag ebenfalls rückwirkend zahlen und dann in die Stufe 3 ziehen. Dies jedoch außertariflich.

WasDennNun

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Antw:Vorzeitiger Stufenaufstieg
« Antwort #5 am: 16.06.2020 13:04 »
Was hindert jetzt die Personalstelle daran, das zu tun?
Wenn sie die Stufe 3 zukünftig zahlen wollen (warum auch immer) dann sollen sie es tun.
Wenn sie sich bei der einschlägigen Berufserfahrung sich geirrt haben, dann sollte der TB sich mal mit einer Klage beschäftigen.

Spid

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Antw:Vorzeitiger Stufenaufstieg
« Antwort #6 am: 16.06.2020 13:07 »
Sie möchten es als Stufenaufstieg deklarieren, in dem er zudem eine komplette Stufe überspringen kann.

Wir sagen auch, dass es tariflich nicht geht (Ausschluss wg. § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD).

Wenn, müssen sie den MA rückwirkend in Stufe 2 eingruppieren und die einschlägige Berufserfahrung doch anerkennen und somit einen Fehler zugeben, den Unterschiedsbetrag ebenfalls rückwirkend zahlen und dann in die Stufe 3 ziehen. Dies jedoch außertariflich.

Einschlägige Berufserfahrung bedarf keiner Anerkennung. Die Stufenzuordnung wird durch §12 Abs. 2 Satz 2 nicht berührt.

Infophisher

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Antw:Vorzeitiger Stufenaufstieg
« Antwort #7 am: 16.06.2020 13:18 »
Sie möchten es als Stufenaufstieg deklarieren, in dem er zudem eine komplette Stufe überspringen kann.

Wir sagen auch, dass es tariflich nicht geht (Ausschluss wg. § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD).

Wenn, müssen sie den MA rückwirkend in Stufe 2 eingruppieren und die einschlägige Berufserfahrung doch anerkennen und somit einen Fehler zugeben, den Unterschiedsbetrag ebenfalls rückwirkend zahlen und dann in die Stufe 3 ziehen. Dies jedoch außertariflich.

Einschlägige Berufserfahrung bedarf keiner Anerkennung. Die Stufenzuordnung wird durch §12 Abs. 2 Satz 2 nicht berührt.


Sie kann berücksichtigt werden, ich weiß :)

Infophisher

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Antw:Vorzeitiger Stufenaufstieg
« Antwort #8 am: 16.06.2020 13:23 »
Was hindert jetzt die Personalstelle daran, das zu tun?
Wenn sie die Stufe 3 zukünftig zahlen wollen (warum auch immer) dann sollen sie es tun.
Wenn sie sich bei der einschlägigen Berufserfahrung sich geirrt haben, dann sollte der TB sich mal mit einer Klage beschäftigen.

Nur leider muss müssen wir als Personalrat hier mitwirken und geben eine Zustimmung nur ungern, wenn sie nicht dem Tarif entspricht, aber so formuliert ist, dass sie sich auf den Tarifvertrag bezieht.

Würdest du klagen, wenn du vor einem knappen Jahr eingestellt wurdest und jetzt mehr Geld bekommen sollst? Ich denke nicht jeder AN ist so eingestellt. Ich denke auch ein bisschen anders über das Thema und würde meinem AG die Pistole auf die Brust setzen, nur nicht jeder Mensch ist gleich.

Spid

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Antw:Vorzeitiger Stufenaufstieg
« Antwort #9 am: 16.06.2020 13:34 »
Sie möchten es als Stufenaufstieg deklarieren, in dem er zudem eine komplette Stufe überspringen kann.

Wir sagen auch, dass es tariflich nicht geht (Ausschluss wg. § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD).

Wenn, müssen sie den MA rückwirkend in Stufe 2 eingruppieren und die einschlägige Berufserfahrung doch anerkennen und somit einen Fehler zugeben, den Unterschiedsbetrag ebenfalls rückwirkend zahlen und dann in die Stufe 3 ziehen. Dies jedoch außertariflich.

Einschlägige Berufserfahrung bedarf keiner Anerkennung. Die Stufenzuordnung wird durch §12 Abs. 2 Satz 2 nicht berührt.


Sie kann berücksichtigt werden, ich weiß :)

Dann ist Dein Wissen höchst unzulänglich. Sie ist zu berücksichtigen. Bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. drei Jahren erfolgt die Stufenzuordnung zu Stufe 2 bzw. 3. Dazu bedarf es weder einer Anerkennung noch eines sonstigen Tätigwerdens des AG. Der TB ist dann in Stufe 2 bzw. 3.

Spid

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Antw:Vorzeitiger Stufenaufstieg
« Antwort #10 am: 16.06.2020 13:35 »
Was hindert jetzt die Personalstelle daran, das zu tun?
Wenn sie die Stufe 3 zukünftig zahlen wollen (warum auch immer) dann sollen sie es tun.
Wenn sie sich bei der einschlägigen Berufserfahrung sich geirrt haben, dann sollte der TB sich mal mit einer Klage beschäftigen.

Nur leider muss müssen wir als Personalrat hier mitwirken und geben eine Zustimmung nur ungern, wenn sie nicht dem Tarif entspricht, aber so formuliert ist, dass sie sich auf den Tarifvertrag bezieht.

Würdest du klagen, wenn du vor einem knappen Jahr eingestellt wurdest und jetzt mehr Geld bekommen sollst? Ich denke nicht jeder AN ist so eingestellt. Ich denke auch ein bisschen anders über das Thema und würde meinem AG die Pistole auf die Brust setzen, nur nicht jeder Mensch ist gleich.

Ihr als PR habt doch auch der Stufenzuordnung bei Einstellung zugestimmt, also ist es ebenso Euer Irrtum.

WasDennNun

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Antw:Vorzeitiger Stufenaufstieg
« Antwort #11 am: 16.06.2020 14:36 »
Sie möchten es als Stufenaufstieg deklarieren, in dem er zudem eine komplette Stufe überspringen kann.

Wir sagen auch, dass es tariflich nicht geht (Ausschluss wg. § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD).

Wenn, müssen sie den MA rückwirkend in Stufe 2 eingruppieren und die einschlägige Berufserfahrung doch anerkennen und somit einen Fehler zugeben, den Unterschiedsbetrag ebenfalls rückwirkend zahlen und dann in die Stufe 3 ziehen. Dies jedoch außertariflich.

Einschlägige Berufserfahrung bedarf keiner Anerkennung. Die Stufenzuordnung wird durch §12 Abs. 2 Satz 2 nicht berührt.


Sie kann berücksichtigt werden, ich weiß :)
Ihr als Personalrat habt also versagt, in dem ihr es zugelassen habt, das die einschlägige Berufserfahrung nicht bezahlt wird?

Infophisher

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Antw:Vorzeitiger Stufenaufstieg
« Antwort #12 am: 17.06.2020 10:12 »
Sie möchten es als Stufenaufstieg deklarieren, in dem er zudem eine komplette Stufe überspringen kann.

Wir sagen auch, dass es tariflich nicht geht (Ausschluss wg. § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD).

Wenn, müssen sie den MA rückwirkend in Stufe 2 eingruppieren und die einschlägige Berufserfahrung doch anerkennen und somit einen Fehler zugeben, den Unterschiedsbetrag ebenfalls rückwirkend zahlen und dann in die Stufe 3 ziehen. Dies jedoch außertariflich.

Einschlägige Berufserfahrung bedarf keiner Anerkennung. Die Stufenzuordnung wird durch §12 Abs. 2 Satz 2 nicht berührt.


Sie kann berücksichtigt werden, ich weiß :)
Ihr als Personalrat habt also versagt, in dem ihr es zugelassen habt, das die einschlägige Berufserfahrung nicht bezahlt wird?

Man stelle sich vor, dass zum Zeitpunkt der Einstellung die Berufserfahrung für die auszuübende Tätigkeit nicht berücksichtigungsfähig war, da er eine andere Tätigkeit ausgeübt hat. Und da kannst du als PR sagen was du möchtest, das ist nicht berücksichtigungsfähig. Jetzt möchte man dem MA aufgrund seiner überdurchschnittlichen Leistung etwas gutes Tun. Nur soll es doch etwas nach dem Tarifvertrag gehen.

Es wurde eine Lösung gefunden, die für den MA nicht besser geht und er ist damit mehr als zufrieden.

Also vielen Dank für die ganzen konstruktiven Antworten. Meine Frage wurde damit geklärt  8)

Spid

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Antw:Vorzeitiger Stufenaufstieg
« Antwort #13 am: 17.06.2020 10:24 »
Diese Vorbringung ist inkonsistent. Du hattest einschlägige Berufserfahrung behauptet.

WasDennNun

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Antw:Vorzeitiger Stufenaufstieg
« Antwort #14 am: 17.06.2020 10:35 »
Diese Vorbringung ist inkonsistent. Du hattest einschlägige Berufserfahrung behauptet.
Eben, deswegen habe ich ja nachgefragt.

Es wurde eine Lösung gefunden, die für den MA nicht besser geht und er ist damit mehr als zufrieden.

Also vielen Dank für die ganzen konstruktiven Antworten. Meine Frage wurde damit geklärt  8)
Schön, lässt du uns an den gefunden Weg teilhaben?