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Spid:
Bei dem inredestehenden Studiengang stellt sich die Frage nicht, er ist akkreditiert - wie die allermeisten Studiengänge an britischen Hochschulen. Die Frage stellt sich eher recht flächendeckend bei zahlreichen deutschen Universitäten und sonstigen Hochschulen in staatlicher Trägerschaft, die aufgrund großzügiger Dispense des jeweiligen Landes (zufällig auch Träger der jeweiligen Hochschule) derlei bislang nur zögerlich angegangen sind - wenn überhaupt.

Asperatus:

--- Zitat von: Thomber am 20.07.2020 08:51 ---Man muss nach dem Masterabschluss also bereits im hD gearbeitet haben oder an einer entsprechenden "Lehrgangsausbildung/Fortbildung" teilgenommen haben, um sich die vollständige Laufbahnbefähigung anerkennen lassen zu können.
--- End quote ---

Die hauptberufliche Tätigkeit kann auch außerhalb des öffentliches Dienstes erworben werden. Hierbei kommt grundsätzlich jede entgeltliche Tätigkeit (angestellt, freiberuflich, Forschungstätigkeit, stipendienfinanzierte Tätigkeit) in Betracht (vgl. AVwV zur BLV). Entscheidend ist vielmehr, ob die Tätigkeit nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit eines Beamten der angestrebten Laufbahn entspricht (§ 21 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 BLV).

Und natürlich ist der Master nur eine Komponente, um die Befähigung zu erlangen.

student95:
Vielen Dank erstmal für die wirkliche aufschlussreiche Diskussion.
Das mit den 300 ECTS ist wohl keine feste Anforderung, ein MPhil aus Grobritannien hat regelmäßig nur 60 ECTS, da 1 Jahr lediglich "Forschung" ist. Gleichzeitig ist der MPhil absolut gleichwert dem Master gegenüber, was man jedoch ggb. durch das ZAB bestätigen lassen muss.
Für mich persönlich werde ich mich sicherheitshalber dann für den MPhil oder einen zweiten Master entscheiden. Dadurch bin ich relativ stark abgesichert.
Eine Alternative wäre ein Postgraduate Certificate aus GB, sind so teuer wie eine Fortbildung in Deutschland, geben jedoch nochmal mind. 30 ECTS Punkte. Damit sollte das Problem, welches hoffentlich erst gar nicht aufkommt, auch zu lösen sein.

BStromberg:

--- Zitat von: student95 am 17.07.2020 12:34 ---Liebes Forum,

ich beabsichtige nach meinem BSc (180ECTS in Deutschland) noch einen 1-jährigen Master im Vereinigten Königreich (90 ECTS - LSE, Kings College, University of St Andrews, Imperial College). Würde diese Konstellation mich befähigen, mich erfolgreich auf eine ausgeschriebene Stelle im hD zu bewerben? Hier geht es grundsätzlich um Stellen bei Bundesbehörden in Berlin.
Falls nein - da zuwenig ECTS Punkte - würde ein zweiter Master, auch 1-jährig, mit 90 ECTS Punkten die Voraussetzungen erfüllen? Dann hätte ich mit 180+90+90 definitiv genug ECTS.

Viele Grüße

--- End quote ---

Bei dieser Fragestellung kommt mir der Einsatzbereich zu kurz.
Wo genau bzw. mit welchem Tätigkeitsschwerpunkt soll denn die Laufbahn des hD (LG2.2) eingeschlagen werden?

Gerade bei der allgemeinen inneren Verwaltung wird (auf den Bund bezogen) § 24 II Nr. 1 c) BLV i.V.m. § 17 VI BBG oftmals übersehen:

"Vor- und Ausbildung, Prüfung sowie sonstige Voraussetzungen müssen geeignet sein, die Befähigung für die Laufbahn zu vermitteln."

Es braucht nicht bloß eines x-beliebigen Master-Abschlusses, sondern durchaus eines solchen, der auch inhaltlich passt und damit das Kriterium der v.g. "Eignung" erfüllt!

Dieser Aspekt wäre m.M.n. genau so wichtig, wie die grundsätzliche Obliegenheit einer förmlichen Akkreditierung.

Mit einem Physik-Studium der Raketenwissenschaften wird man beim Bundesinnenministerium wohl kaum erfolgreich aufschlagen in einer Bewerbungsrunde... auch nicht, wenn es dafür 300 ECTS-Punkte gegeben haben sollte und das Ding in Oxford abgelegt worden ist.  ;D

WasDennNun:

--- Zitat von: BStromberg am 23.07.2020 07:40 ---Mit einem Physik-Studium der Raketenwissenschaften wird man beim Bundesinnenministerium wohl kaum erfolgreich aufschlagen in einer Bewerbungsrunde... auch nicht, wenn es dafür 300 ECTS-Punkte gegeben haben sollte und das Ding in Oxford abgelegt worden ist.  ;D

--- End quote ---
Aber im Verkehrs-Verteidigung-...???---Ministerium dann doch, oder?

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