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Master | gD
Thomber:
--- Zitat von: Asperatus am 19.07.2020 08:23 ---...Befähigung für eine Laubahn...
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Meines Erachtens nach gibt es keinen (nebenberuflich erlangten) Masterabschluss, der die Laufbahnbefähigung mitbringt/erfüllt. Ein akkreditierter Master-Abschluss erfüllt "lediglich" die sog. Bildungsvoraussetzung für den hD. Es fehlt einfach die Berufspraktische Zeit. Man muss nach dem Masterabschluss also bereits im hD gearbeitet haben oder an einer entsprechenden "Lehrgangsausbildung/Fortbildung" teilgenommen haben, um sich die vollständige Laufbahnbefähigung anerkennen lassen zu können. (Ja genau, hier beißt sich die Katze in den Schwanz...) Oftmals werden z.B. Wirtschaftswissenschaftler mit Master gesucht. Diese werden dann zunächst als Tarifbeschäftigte eingestellt (ähnlich, wie Trainees) und können dann später verbeamtet werden. Aber wie immer sei der Hinweis erlaubt.... es ist alles das möglich, was dem Dienstherrn gefällt. ;)
EiTee:
--- Zitat von: Thomber am 20.07.2020 08:51 ---
Meines Erachtens nach gibt es keinen Masterabschluss, der die Laufbahnbefähigung mitbringt/erfüllt.
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Was ist hiermit https://www.hsbund.de/DE/02_Studium/20_Master_PublicAdministration/Master_PublicAdministration-node.html ?
Thomber:
--- Zitat von: EiTee am 20.07.2020 08:55 ---
--- Zitat von: Thomber am 20.07.2020 08:51 ---
Meines Erachtens nach gibt es keinen Masterabschluss, der die Laufbahnbefähigung mitbringt/erfüllt.
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Was ist hiermit https://www.hsbund.de/DE/02_Studium/20_Master_PublicAdministration/Master_PublicAdministration-node.html ?
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Das Problem der fehlenden Berufspraktischen Zeit besteht hierbei ja auch.... Nach dem Abschluss muss man im hD arbeiten, um die vollständige Laufbahnbefähigung zu erwerben.
"….Nach dem Erwerb des akademischen Grades "Master of Public Administration" besitzen Sie die Bildungsvoraussetzung für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst. Sie müssen sich gezielt auf Stellenausschreibungen des höheren Dienstes bewerben, die für Masterabsolventinnen und -absolventen geöffnet sind...."
Bildungsvoraussetzung + Berufspraktische Zeit = Laufbahnbefähigung
PS: Es gibt hier und dort Stellenausschreibungen, die es erlauben, dass ein Master nach dem Gewinn der Stelle, seine Berufspraktische Zeit "nachholt". Viele Behörden wissen auch einfach nicht, was beamtenrechtlich so alles möglich ist. Bleibt nur übrig, die Stellenangebote zu lesen und nach "geöffneten" zu suchen.
Spid:
Das Problem besteht aber unabhängig davon, ob es sich um einen Master handelt, den man nach 240 CP, 270 CP oder 300 CP Studienleistungen erlangt.
Thomber:
--- Zitat von: Spid am 20.07.2020 09:11 ---Das Problem besteht aber unabhängig davon, ob es sich um einen Master handelt, den man nach 240 CP, 270 CP oder 300 CP Studienleistungen erlangt.
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Ja.
Es ist auch weniger die Frage, wie viele Punkte man haben muss, als eher die Frage, ob der Studiengang akkreditiert ist. Wo die Grundlage der Akkreditierung schlummert, weiß ich aber (noch) nicht.
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