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Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?
jenna11:
das war doch nur ein Beispiel!
Spid:
Ein für den Sachverhalt unbeachtliches Beispiel.
WasDennNun:
--- Zitat von: jenna11 am 04.08.2020 12:48 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 01.08.2020 11:02 ---
--- Zitat von: Shihayazad am 31.07.2020 12:04 ---Wer die Muss-Kriterien erfüllt, MUSS meines Wissens eingeladen werden, um eine Chance zu erhalten, sich vorzustellen.
--- End quote ---
Wo steht das?
Deiner Meinung nach darf man also nicht anhand der Aktenlage der Bewerbungen Bewerber nicht einladen?
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Grundgesetz Art. 33 Absatz 2 regelt den Zugang zu öffentlichen Ämtern. Dieser richtet sich grundsätzlich ausschließlich nach Eignung, fachlicher Leistung und Befähigung der Bewerber.
Wenn ich mitbekomme, dass jemand ohne die fachlichen Voraussetzungen, mir mit fachlicher Voraussetzung vorgezogen wird, so kann ich Klage gegen die Besetzung der Stelle einreichen.
Immer vorausgesetzt ich erfahre sowas überhaupt.
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Also darf ich nach belieben nach Aktenlage Bewerber aussortieren und nirgendwo steht geschrieben, so wie von @Shihayazad behauptet, dass ich alle einladen muss!
Das man bei Schwerbehinderten da vorsichtiger vorgeht, als bei anderen, ist dafür ja unerheblich.
jenna11:
Das ist nicht unerheblich, höchstens sensibler und deswegen lädt man lieber zu viel ein wie zu wenig.
Ich meinte damit, wenn man die Ausschreibung so unpräzise verfasst muss man damit rechnen jede Menge Leute einladen zu müssen.
Nach dem GG darf ich nicht benachteiligt werden, wenn ich die konstitutiven Merkmale erfülle.
Spid:
Das GG schreibt derlei überhaupt nicht vor.
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