Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
nero:
--- Zitat von: WasDennNun am 10.09.2020 16:10 ---
--- Zitat von: nero am 10.09.2020 16:06 ---Ich finde es erschreckend dies alles hier zu lesen und meine Gewerkschaft empfiehlt mir seit Jahren als Beamter mit Kindern schon keinen Widerspruch mehr.
Wofür sind die da?
--- End quote ---
:o
Mit welcher Begründung wurde dir das empfohlen?
Warum hast du es trotzdem nicht gemacht?
Angst Geld zu verlieren?
--- End quote ---
Vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt von mir. Zu Beginn meiner Beamtenlaufbahn hat die Gewerkschaft immer Widersprüche empfohlen wegen Wegfall Sonderzahlung und wegen zu geringer Gesamtallimentation. Seit ein paar Jahren macht sie das nicht mehr. Begründet wurde dies mal mit irgendeinem Gerichtsurteil das zuungunsten der Beamten ausging. Auf Grund dessen wären keine Erfolgsaussichten mehr gegeben und die Widersprüche würden deswegen auch nicht mehr ruhend gestellt.
WasDennNun:
Nur mal so als Gedankenspiel.
Wie Swen ja ausführte https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.msg179102.html#msg179102):
Berechnung der Berliner Mindestalimentation durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.05.2020 – 2 BvL 4/18 – Rn. 150):
Grundgehalt (brutto): + 18.658,88 €
Familienzuschlag (brutto): + 3.681,02 €
Sonderzuschlag (brutto): + 991,12 €
Jahresbruttogesamtbezüge: + 23.331,02 €
Lohnsteuer: - 294,00 €
Kosten PKV: - 4.695,84 €
Kindergeld: + 4.176,00 €
Alimentationshöhe: 22.517,18 €
Allerdings muss diese ja angehoben werden auf die Mindestalimenation: 29.558,50 €
Wenn ich die Entscheidung BVerG 2 BvL 6/17 richtig interpretieren, dann müsste die Bruttoalimentation pro Kind ja ca. 340€ sein in der A4 Besoldung (520€ B11) (zu mindestens ab Kind 3)
Wendet man diese Entscheidung auch auf die Kinder 1,2 an und hebt die Famzuschläge für die Kinder auf dieses Niveau, dann ergibt sich:
Grundgehalt (brutto): + 18.658,88 €
Familienzuschlag (brutto): + 9.363 € €
Sonderzuschlag (brutto): + 991,12 €
Jahresbruttogesamtbezüge: + 29.012,88 €
Lohnsteuer: - 1.754 €
Kosten PKV: - 4.695,84 €
Kindergeld: + 4.176,00 €
Alimentationshöhe: 26.739 €
Die dann noch fehlende 3000€ wird der Gesetzgeber ja sicherlich durch eine Kombi von moderater Grundgehaltsteigerung (+5% ?), Wegfall der untersten Stufen, Verdichtung der Stufenabstände wuppen können.
Alternativ könnte er ja auch die FamZuschläge der Kinder an der obersten Besoldungsgruppe ausrichten.
Dann liegt er ja in der A Besoldung locker über der Mindestalimenation.
Kimonbo:
Frage: welche Auswirkungen hat das auf die Singles?
Bastel:
--- Zitat von: Kimonbo am 11.09.2020 22:00 ---Frage: welche Auswirkungen hat das auf die Singles?
--- End quote ---
Les den Thread.
WasDennNun:
--- Zitat von: Kimonbo am 11.09.2020 22:00 ---Frage: welche Auswirkungen hat das auf die Singles?
--- End quote ---
Je nachdem was erlaubt ist seitens des Gesetzgebers bzgl. der an Anpassung der Zuschläge.
Wenn es gut läuft eine moderate Steigerung des Grundgehaltes des Singles (1-5%).
(und bei der R Besoldung nochmal mehr, da man dort ja die Bestenauslese nicht mehr schafft, allerdings wurde meine Frage noch nicht beantwortet, ob man die R Besoldung unabhängig von der A/B Besoldung erhöhen darf.))
Wenn Swenn Recht hat und meine oben skizzierte Erhöhung der FamZuschläge nicht rechtskonform ist, eine Schluck aus der Pulle von 20%.
Wenn der Gesetzgeber Taschenspielertricks raus holt, die partielle "Überalimenatation" von Singles beziffert (weil die ja derzeit Grundgehaltsanteile erhalten, die sie nicht benötigen? da sie Single sind), dann kann da eine 20% Erhöhung für den Single auf dem Papier stehen (weil deren Mindestalimenatatio nur bei ~20T€ liegen dürfte, und da kann man noch kürzen), die effektiv aber 5% weniger auf dem Konto bedeutet.
Bestimmt werden die Endstufen eine geringere Steigerung erhalten als die Eingangsstufen, damit man bei den Pensionären sparen kann. :o >:( >:(
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