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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Big T:
In Berlin tut sich was:
https://www.berliner-besoldung.de/aktuelles/ignoranz-oder-kalkuel-senfin-zum-urteil-des-bverfg/

Big T:
Offenbar fehlt es dort jedoch weiterhin an Durchblick oder Anstand
(insb. Antwort des Senats zu Frage 2)

Unterbezahlt:
Sehr interessant und ein Hinweis darauf wie es bundesweit weiter gehen könnte. Man trickst also weiter. Was leider zu erwarten war.

@Swen

Wie beurteiltst du die Einlassung aus Berlin?

SwenTanortsch:

--- Zitat von: Big T am 14.09.2020 19:24 ---Offenbar fehlt es dort jedoch weiterhin an Durchblick oder Anstand
(insb. Antwort des Senats zu Frage 2)

--- End quote ---

Du bringst es inhaltlich auf den Punkt, BigT.

Andererseits zeigen sich hier die nicht untypische Politikerausflüchte. Denn inhaltlich wird nicht eine klare Antwort gegeben, sondern das Ziel ist offensichtlich, möglichst im Ungefähren zu bleiben.

Dabei ist es sachlich durchaus richtig, dass auf Grundlage der Beschlusses die Familienzuschläge zu erhöhen sind. Das ist aber nur eingeschränkt möglich und nötig, insofern wird nichts Konkretes und damit auch keine automatische Unwahrheit gesagt.

Letztlich ist die Antwort - wenn ich das richtig sehe - ein typischer Testballon, wie nun insbesondere die Gewerkschaften und Verbände reagieren. Und wenn die weiterhin - mit wenigen Ausnahmen - so schlafmützig reagieren wie bisher, müssen sie sich nicht wundern, wenn das der Senat als Steilvorlage ansehen würde, um seine deutlich mehr als zehn Jahre anhaltendes verfassungswidrige Alimentationspraxis noch einmal um ein paar Runden zu verlängern zu versuchen.

Ergo: Das Land Berlin hat es bislang noch in keiner der bisherigen Gesetzesbegründungen hinbekommen, überhaupt eine Mindestalimentation auszurechnen - wenn den politisch Verantwortlichen nun nicht irgendwann auch mit Blick auf die im nächsten Jahr anstehende Abgeordnetenhauswahlen vonseiten der politischen Konkurrenz wie jetzt von dem FDP-Abgeordneten Marcel Luthe und den Gewerkschaften und Verbänden der Spiegel vorgehalten wird, darf man von Politikern, die rechtskräftig seit 2009 verfassungswidrig handeln, nicht erwarten, dass ihnen nun Engelchenflügel wachsen würden. Dazu geht's auch weiterhin um viel zu viel Geld.

Ozymandias:

--- Zitat von: Big T am 14.09.2020 18:56 ---In Berlin tut sich was:
https://www.berliner-besoldung.de/aktuelles/ignoranz-oder-kalkuel-senfin-zum-urteil-des-bverfg/

--- End quote ---

Nur wer Widerspruch einlegt, kann eben die Nachzahlung bekommen.

Die nachgezahlte Besoldung muss auch nicht verzinst werden - genau das macht es für die Länder so interessant alle Zahlungsansprüche hinauszuverzögern.

Deshalb muss man halt in Zukunft jedes Jahr Widerspruch einlegen.
Für den aktuellen Besoldungszeitraum 2020 muss jemand wieder alle Instanzen bestreiten, dann dürfte es vielleicht zwischen 2025 und 2030 eine Zahlung für 2020 geben.

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