Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1582839 times)

Schlaubi

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5925 am: 05.04.2024 22:37 »
Wird der ausstehende Fall für NDS auf den hier seit Jahren spekuliert wird, überhaupt noch entschieden oder dauert das an? Es scheint wohl aussichtslos 😀

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5926 am: 08.04.2024 11:34 »
NRW verschickt gerade Ablehnungen zu Widersprüchen die Jahre 2009 und 2010 (Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld) betreffend - nach 15 Jahren mit 4 Wochen Frist zur Klageerhebung  ;D

Wahrscheinlich kommen sie mit den Ablehnungen sogar durch, weil damals meines Wissens noch nicht die amtangemessene Alimentation als ganzes in den Muster-Widersrpüchen der Gewerkschaften eingefordert worden war, sonder nur der Wegfall der Sonderzahlungen.

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/widerspruche-sonderzahlung-urlaubsgeld

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5927 am: 08.04.2024 11:38 »
Immer wieder nett, in welchem Zeitraum Laien die Rechtslage überprüfen sollen.  :P

LehrerinRLP

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5928 am: 10.04.2024 08:38 »
Weiß jemand, wo man das Urteil der Verhandlung einsehen kann?

https://ovg.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/termine

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5929 am: 10.04.2024 08:59 »
Weiß jemand, wo man das Urteil der Verhandlung einsehen kann?

https://ovg.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/termine

Das ist doch nur eine Sitzung. Von Urteil steht da nichts. Es können noch viele Sitzungen hinzu kommen und ggfs. wird dann in der letzten Sitzung der Zeitpunkt der Urteilsverkündung genannt. Meistens Wochen nach der letzten Sitzung.

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5930 am: 10.04.2024 09:14 »
Es können noch viele Sitzungen hinzu kommen und ggfs. wird dann in der letzten Sitzung der Zeitpunkt der Urteilsverkündung genannt.

Hoffen wir einfach mal, dass es kein Urteil geben wird, denn das würde eine Ablehnung bedeuten. Das OVG soll bitte einen Vorlagebeschluss an das LVerfG fertigen und nur hilfsweise parallel einen Vorlagebeschluss an das BVerfG fertigen.

Das wäre soooo schön, wenn die Landesverfassungsgerichte endlich mal mitspielen dürften. Der VerfGH Berlin hat sich damals grundsätzlich auch für zuständig erklärt (hinsichtlich der Hauptstadtzulage) und die direkte Verfassungsbeschwerde ausschließlich wegen der Verstoßes gegen den Subsidiaritätsgrundsatz zurückgewiesen. Das VG Berlin hat das jedoch komplett ignoriert und den Vorgang "ganz stumpf" ausschließlich dem BVerfG vorgelegt. Meines Wissens nach, wurde das lediglich vom VG Hamburg mal geprüft und aufgrund der dortigen Landesverfassung als unzulässig verworfen.

Über die Landesverfassungsgerichte käme man endlich wesentlich schneller zu Ergebnissen. Wenn Karlsruhe eine Entscheidung eines LVerfG für falsch hält, gilt dann weiterhin "ober sticht unter" und man könnte sich darüber hinwegsetzen.

In jedem anderem Rechtsgebiet ist es völlig normal, dass die verschiedenen (Instanz-)Gerichte Sachverhalte unterschiedlich beurteilen und die Bundesgerichte sich dann aus einer Vielzahl von Linien eine aussuchen können. Man denke nur an die verschiedensten OLG-Urteile zum Dieselgate, bis der BGH mal zum Zuge kam. Klar ist das hinsichtlich des Nebeneinanders von BVerfG und Landesverfassungsgerichten nicht 1:1 übertragbar, trotzdem täte eine gewisse richterliche Meinungsvielfalt dem Problem gut und der zweite Senat müsste nicht immer "im eigenen Saft kochen", sondern bekäme auch mal anderen Input als Stellungnahmen und Aufsätze.

LehrerinRLP

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5931 am: 10.04.2024 10:39 »
Wieso? Es kann doch sein, dass erkannt wird, dass die Alimentation verfassungswidrig war. So war es in Hessen und das Land hat dann reagiert (...).

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5932 am: 10.04.2024 10:46 »
Wieso? Es kann doch sein, dass erkannt wird, dass die Alimentation verfassungswidrig war. So war es in Hessen und das Land hat dann reagiert (...).

Nein.
Ein Urteil kann nur eine Klageabweisung zum Inhalt haben. Wenn das OVG zu dem Schluss kommt, dass das Besoldungsgesetz verfassungswidrig ist, muss es einen Vorlagebeschluss gem. Art. 100 GG fertigen.

Genau dies hat auch der VGH Hessen gemacht. Hier hat das Land Hessen bereits reagiert, ohne es rechtlich zu müssen.

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5933 am: 10.04.2024 10:50 »
Wieso? Es kann doch sein, dass erkannt wird, dass die Alimentation verfassungswidrig war. So war es in Hessen und das Land hat dann reagiert (...).

Das ist so nicht korrekt. Der Tenor des Beschluss vom 30.11.2021 - 1 A 863/18 lautet:
1. Das Verfahren wird ausgesetzt,.
2. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob...... [ganz viele Vorschriften]....
mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar sind, soweit sie die Besoldungsgruppe A 6 in dem Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2020 betreffen.

Quelle: https://openjur.de/u/2382225.html

LehrerinRLP

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5934 am: 10.04.2024 11:49 »
Merci. Da war Hessen aber "lieb".

correction80

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5935 am: 10.04.2024 13:17 »
Weiß jemand, wo man das Urteil der Verhandlung einsehen kann?

https://ovg.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/termine

Ich habe die Pressestelle des OVG Koblenz angeschrieben und das ist die Antwort:

"es ist nicht beabsichtigt, zu der gestrigen mündlichen Verhandlung des Oberverwaltungsgerichts in dem von Ihnen angesprochenen Verfahren eine Pressemitteilung zu veröffentlichen. Voraussichtlich wird es eine Pressemitteilung geben, wenn eine Entscheidung in der Sache in diesem Verfahren vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Stahnecker
Pressesprecher"




SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5936 am: 10.04.2024 13:45 »
Danke für die Info, correction. Da ich hier der Auslöser war, dass von einer anstehenden Entscheidung auszugehen gewesen sei (eine mündliche Verhandlung kommt vielfach in besoldungsrechtliche Verfahren nicht mehr vor), mea culpa. Das OVG wird nun auch auf Basis der Anhörung seine Entscheidung treffen, was sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5937 am: 10.04.2024 14:53 »
Merci. Da war Hessen aber "lieb".

Man muss schon positiv zur Kenntnis nehmen, das Hessen selbstständig eine Erhöhung der Grundgehaltssätze etc vorgenommen hat UND selbst darauf hinweist, das die Besoldung noch nicht amtsangemessen ist.

Leon1981

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5938 am: 11.04.2024 07:27 »
Merci. Da war Hessen aber "lieb".

Man muss schon positiv zur Kenntnis nehmen, das Hessen selbstständig eine Erhöhung der Grundgehaltssätze etc vorgenommen hat UND selbst darauf hinweist, das die Besoldung noch nicht amtsangemessen ist.

Und das soll man positiv sehen? Auch hier wurde ein Gesetz verabschiedet mit dem wissentlich einen Verfassungsbruch begangen wird. Daran ist mal rein garnichts positiv.

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5939 am: 11.04.2024 08:08 »
Merci. Da war Hessen aber "lieb".

Man muss schon positiv zur Kenntnis nehmen, das Hessen selbstständig eine Erhöhung der Grundgehaltssätze etc vorgenommen hat UND selbst darauf hinweist, das die Besoldung noch nicht amtsangemessen ist.

Wenn man das handeln des Hessischen Dienstherren für sich alleine betrachtet, dann haben Sie recht.
Im Vergleich mit den anderen Besoldungsgebern, welche entweder garkein Problem sehen oder es mit hanebüchenen Lösungen versuchen, ist es aber positiv hervorzuheben.

Und das soll man positiv sehen? Auch hier wurde ein Gesetz verabschiedet mit dem wissentlich einen Verfassungsbruch begangen wird. Daran ist mal rein garnichts positiv.