Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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NordWest:

--- Zitat von: PolareuD am 08.06.2024 09:21 ---Der Wegfall des Verheiratetenzuschlages wäre, meiner Meinung nach, sogar zulässig. Brandenburg hat es vorgemacht und die freiwerden Finanzmittel genutzt um die Kinderzuschläge zu erhöhen. Das halte ich durchaus für zulässig, da der Ehepartner/in selbst auch einen Beitrag zum Lebensunterhalt beitragen kann. Allerdings ist die Einführung eines fiktiven Familieneinkommens wahrscheinlich nicht statthaft.

--- End quote ---

Das würde ich unterschreiben. Der Verheiratetenzuschlag dürfte nicht Teil althergebrachter Grundsätze des Beamtentums sein. Zudem wirkt er nicht mehr zeitgemäß, auch wenn das rechtlich irrelevant, sondern nur von politischer Relevanz ist. Das durch die Verfassung garantierte Mindesteinkommen eines Beamten aber am Einkommen seines Ehepartners zur bemessen... da merkt doch jeder sofort, dass das nicht statthaft sein kann.

Erinnert mich an das Cum-Ex-Getrickse. Dass man sich eine Steuer doppelt erstatten lässt oder vom Arbeitseinkommen von jemandem erstmal das Einkommen seines Partners abzieht - beides ist ähnlich absurd und kann offenkundig nur rechtswidrig sein.

Studienrat:
Einsparungen durch den Wegfall des Verheiratetenzuschlages werden nicht für amtsangemessene Alimentationen genutzt, sondern fließen in etwa Waffen. Das ist ja hier jedem klar. Deshalb sollen es lieber Verheiratete kriegen, als der Krieg.

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: Studienrat am 08.06.2024 17:20 ---Einsparungen durch den Wegfall des Verheiratetenzuschlages werden nicht für amtsangemessene Alimentationen genutzt, sondern fließen in etwa Waffen. Das ist ja hier jedem klar. Deshalb sollen es lieber Verheiratete kriegen, als der Krieg.

--- End quote ---

Wie bitte?

1.) Man kann unterschiedliche Meinungen zum Verheiratetenzuschlag haben.
2.) Man kann unterschiedliche Meinungen darüber haben, ob wir die Ukraine gegenüber einem barbarischen Angriffskrieg (den sie ohne unsere Hilfe verlieren würde) mit allen Kräften unterstützen sollten, um weitaus schlimmeres "Unheil" zu verhindern.

Aber was bitte hat das eine mit dem anderen zu tun?

TPBE:

--- Zitat von: NordWest am 08.06.2024 16:53 ---
--- Zitat von: PolareuD am 08.06.2024 09:21 ---Der Wegfall des Verheiratetenzuschlages wäre, meiner Meinung nach, sogar zulässig. Brandenburg hat es vorgemacht und die freiwerden Finanzmittel genutzt um die Kinderzuschläge zu erhöhen. Das halte ich durchaus für zulässig, da der Ehepartner/in selbst auch einen Beitrag zum Lebensunterhalt beitragen kann. Allerdings ist die Einführung eines fiktiven Familieneinkommens wahrscheinlich nicht statthaft.

--- End quote ---

Das würde ich unterschreiben. Der Verheiratetenzuschlag dürfte nicht Teil althergebrachter Grundsätze des Beamtentums sein. Zudem wirkt er nicht mehr zeitgemäß, auch wenn das rechtlich irrelevant, sondern nur von politischer Relevanz ist. Das durch die Verfassung garantierte Mindesteinkommen eines Beamten aber am Einkommen seines Ehepartners zur bemessen... da merkt doch jeder sofort, dass das nicht statthaft sein kann.

Erinnert mich an das Cum-Ex-Getrickse. Dass man sich eine Steuer doppelt erstatten lässt oder vom Arbeitseinkommen von jemandem erstmal das Einkommen seines Partners abzieht - beides ist ähnlich absurd und kann offenkundig nur rechtswidrig sein.

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Wenn der Zuschlag weggenommen / abgeschmolzen wird, dann fehlt letzten Ende Gehalt / Haushaltseinkommen. Wie will man eine faire Besoldung herstellen (gerade im Vergleich zu anderen Behörden / Bundesländern), wenn manche den Zuschlag bekommen, andere nicht? Zudem ist der Zuschlag eine Leistung dafür, dass man Verheiratet ist und als Beamter sozial gefestigt ist. Gleichzeitig diskriminiert man zudem auch Lebenspartnerschaften.

Dass das Einkommen des Partners angerechnet wird, stellt programmatisch und rechtlich die Eignung, Befähigung und Leistungsprinzipen aus Artikel 33 GG in Frage.

Floki:
Da die Alimentation auch die Familien umfasst, ist dein Endergebnis richtig. Aber die Argumentation...uff... Alleinstehende sind sozial nicht gefestigt? Alleinstehende werden dann nicht auch diskriminiert ? Der Zuschlag ist sicherlich keine Leistung dafür und dafür auch gar nicht gedacht.   

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