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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Paterlexx:

--- Zitat von: InternetistNeuland am 29.05.2024 19:26 ---
--- Zitat von: Joulupukki am 28.05.2024 20:31 ---Die FHB will offenbar das letzte Tarifergebnis (TV-L) abweichend umsetzen, indem rückwirkend zum 01.10.2023 um 1,85 % linear, zum 01.11.2024 um 200 € pauschal und wiederum zum 01.02.2025 um 3,65 % linear erhöht wird.

In der heutigen Sitzung des Senats der FHB wurde eine Senatsvorlage mit dem Entwurf des "Gesetzes zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2023/2024/2025 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften" (BremBBVAnpG 2023/2024/2025) beschlossen.

Diese enthält u. a. in der Begründung des Gesetzes (ab S. 55 der PDF) die ausführlichen Einlassungen und Darstellungen zu den durchgeführten Prüfschritten nach der Prüfsystematik des BVferfG zur Sicherstellung einer amtsangemessen Alimentation.

Man ist offenbar der Ansicht, diese mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf sicherzustellen. ("Mit den geplanten Maßnahmen zur Anpassung der Bezüge rückwirkend ab dem 1. Oktober 2023 und für die Jahre 2024 und 2025 wird eine amtsangemessene Alimentation sichergestellt. Eine Unteralimentation ist bereits auf der ersten Prüfungsstufe zu verneinen."; vgl. S. 56 der PDF)

Vielleicht kann sich einer unserer Experten (Swen?) diese Ausführungen bei gegebener Lust/Laune/Zeit einmal anschauen und eine kurze Einschätzung geben. Und sei es nur zum eigenen Amüsement, denn das Ergebnis lässt zweifeln...

--- End quote ---

Witzig weil faktisch ein Alleinverdiener mit Partner und 2 Kindern in den unteren Besoldungsgruppen ja einen Bürgergeldbescheid in der Hand hält.

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Das ist auch Fakt. Jedoch läuft die Berechnung des Bürgergeldes bei einem Beamten anders. Es wird erstmal gerechnet, was er mitbringt. Seine Kosten, wie Sozialeteilhabe etc. werden nicht berücksichtigt. Das macht für den SB auch überdurchschnittlich viel Arbeit. Muss ständig aktualisiert werden, von beiden Seiten. Der Staat hat sich lange rausgehalten bei den Beamten- sozial-schwachen Familien. Wenn ein Partner krank ist und nicht arbeiten kann, viel Spaß bei der Behörde. Das sollte sich ändern, nur versucht man es eben über Zuschläge und versucht gleichzeitig die Gehälter "gerade" zu biegen. Alles getrickse. Wenn ihr euch fragt, was man als Beamter tun kann? Macht mal eine Woche Dienstnachvorschrift. Was glaubt ihr, wie schnell die Politik wach wird? 

DaEx:
Hi, im Zusammenhang mit der Mehrverdienerfamilie würde mich interessieren, ob es in den Ländern eine einheitlich Regelung zum angenommenen (netto) Hinzuverdienst des Partners gibt...

TPBE:

--- Zitat von: Floki am 09.06.2024 11:57 ---Da die Alimentation auch die Familien umfasst, ist dein Endergebnis richtig. Aber die Argumentation...uff... Alleinstehende sind sozial nicht gefestigt? Alleinstehende werden dann nicht auch diskriminiert ? Der Zuschlag ist sicherlich keine Leistung dafür und dafür auch gar nicht gedacht.

--- End quote ---

Das war nicht die These oder Behauptung. Aktuell werden Alleinstehende nicht diskriminiert, da das Alimentierensmodell auf Alleinstehende ausgerichetet ist. Der Verheiratetenzuschlag ist eine familienpolitische Förderung, damit es mehr Familien/Lebenspartnerschaften gibt. Deswegen ein Zuschlag.

Wenn dieser wegfällt, dann fällt ein Lohnbestandteil weg. Warum sollte jemand dann heiraten oder sich ein Ehepartnereinkommen anrechnen lassen, wenn er als Single dann mehr oder gleichviel verdient? Das ist eine familientechnische Fehlentwicklung und öffnet den Korridor für weitere Kürzungen von Zuschlägen, ohne dafür eine grundgehalttechnische Gegenleistung zu bekommen.

Im Übrigen geht deine Argumentation auch in sofern fehl, als das JETZT Verheiratete den Zuschlag behalten und Singles ihn nicht bekommen.

Und ja, Singels sind sozial gefestigt, dass stellte keiner in Abrede außer dir. Mit einer Heirat/Familie on top muss sich das aber finanziell widerspiegeln im Gegensatz zum Single.

Floki:
Schon dein zweiter Satz beinhaltet einen elementaren Fehler. Die nächsten beide Sätze sind auch falsch. Deswegen die ehrliche Frage, ob und inwieweit Du dich überhaupt mit Besoldung und Alimantstion befasst hast ? (Weder ist das die Grundlage für Zuschläge, noch ist derzeitige Alimrntation für Singles ausgelegt).

Ich stelle überhaupt nichts in Abrede, Du hast das mit deinen Ausführungen suggeriert. Ok, hast Du angeblich nicht gemeint, Thema erledigt. Welche Argumentation von mir meinst Du denn ? Bisher habe ich ja kein einziges vorgebracht?

PolareuD:

--- Zitat von: TPBE am 09.06.2024 16:38 ---Das war nicht die These oder Behauptung. Aktuell werden Alleinstehende nicht diskriminiert, da das Alimentierensmodell auf Alleinstehende ausgerichetet ist. Der Verheiratetenzuschlag ist eine familienpolitische Förderung, damit es mehr Familien/Lebenspartnerschaften gibt. Deswegen ein Zuschlag.

Wenn dieser wegfällt, dann fällt ein Lohnbestandteil weg. Warum sollte jemand dann heiraten oder sich ein Ehepartnereinkommen anrechnen lassen, wenn er als Single dann mehr oder gleichviel verdient? Das ist eine familientechnische Fehlentwicklung und öffnet den Korridor für weitere Kürzungen von Zuschlägen, ohne dafür eine grundgehalttechnische Gegenleistung zu bekommen.

--- End quote ---


Das hat aus meiner Sicht nichts mit Familienförderung zu tun. Es gibt einen alimentativen Mehrbedarf bei Heirat. Um hier nicht die Besoldung für alle Beamten zu erhöhen, wurde seiner Zeit der Familienzuschlag Stufe 1 eingeführt. Ein „Relikt“ aus Zeiten, in denen die Ehefrau meistens nicht berufstätig war.

Ungeachtet dessen, ist das natürlich für den betroffenen eine Besoldungskürzung bei Wegfall des FamZ Stufe 1. Das Problem würde sich aber vollständig relativieren, wenn die Besoldungsgesetzgeber ihre Beamten amtsangemessen alimentieren würden. Die Fehlbeträge in der Grundbesoldung belaufen sich ja auf ca. 30%.

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