Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Floki:

--- Zitat von: PolareuD am 09.06.2024 18:03 ---
--- Zitat von: TPBE am 09.06.2024 16:38 ---Das war nicht die These oder Behauptung. Aktuell werden Alleinstehende nicht diskriminiert, da das Alimentierensmodell auf Alleinstehende ausgerichetet ist. Der Verheiratetenzuschlag ist eine familienpolitische Förderung, damit es mehr Familien/Lebenspartnerschaften gibt. Deswegen ein Zuschlag.

Wenn dieser wegfällt, dann fällt ein Lohnbestandteil weg. Warum sollte jemand dann heiraten oder sich ein Ehepartnereinkommen anrechnen lassen, wenn er als Single dann mehr oder gleichviel verdient? Das ist eine familientechnische Fehlentwicklung und öffnet den Korridor für weitere Kürzungen von Zuschlägen, ohne dafür eine grundgehalttechnische Gegenleistung zu bekommen.

--- End quote ---


Das hat aus meiner Sicht nichts mit Familienförderung zu tun. Es gibt einen alimentativen Mehrbedarf bei Heirat. Um hier nicht die Besoldung für alle Beamten zu erhöhen, wurde seiner Zeit der Familienzuschlag Stufe 1 eingeführt. Ein „Relikt“ aus Zeiten, in denen die Ehefrau meistens nicht berufstätig war.

Ungeachtet dessen, ist das natürlich für den betroffenen eine Besoldungskürzung bei Wegfall des FamZ Stufe 1. Das Problem würde sich aber vollständig relativieren, wenn die Besoldungsgesetzgeber ihre Beamten amtsangemessen alimentieren würden. Die Fehlbeträge in der Grundbesoldung belaufen sich ja auf ca. 30%.

--- End quote ---
Stimmt.

Dominic231:
Das ist doch absoluter Schwachsinn. Und wer nicht verheiratet ist oder nicht heiraten möchte und eine Familie hat, der soll nichts bekommen. Wer Angestellter ist und verheiratet ist bekommt doch auch nichts. Oder? Wie wird denn dabei eine Familie gefördert? Verstehe ich nicht. Aber vielleicht kann es mir einer erklären? Das ist wirklich nichts gegen verheiratete Beamte.

Studienrat:

--- Zitat von: Dominic231 am 09.06.2024 19:49 ---Das ist doch absoluter Schwachsinn. Und wer nicht verheiratet ist oder nicht heiraten möchte und eine Familie hat, der soll nichts bekommen. Wer Angestellter ist und verheiratet ist bekommt doch auch nichts. Oder? Wie wird denn dabei eine Familie gefördert? Verstehe ich nicht. Aber vielleicht kann es mir einer erklären? Das ist wirklich nichts gegen verheiratete Beamte.

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Dann können wir dem Beamtenstaat ja gleich auflösen.

PolareuD:
Aus Art. 33 (5) GG leitet sich ab, dass ein(e) Beamter/in und dessen Familie ein Leben lang amtsangemessen alimentiert werden muss. Für eine sogenannte Normalfamilie (4k) muss der Bedarf in erster Linie durch die Grundbesoldung gewährt werden. Die Familienzuschläge haben hier nur eine ergänzende Funktion und dürfen keinen signifikanten Anteil der Besoldung ausmachen. Erst ab dem 3. Kind besteht ein alimentativer Mehrbedarf.

Im Endeffekt müssten die Dienstherrn gar keine Familienzuschläge für die Normalkonstellation gewähren, sofern die Grundbesoldung so hoch bemessen ist, dass eine 4k-Familie amtsangemessene alimentiert ist. Um die Aufwendungen aus Steuermittel etwas zu limitieren wurden aber Familienzuschläge der Stufe 1 und 2 eingeführt. In der Form von vor 2021 wurde die Höhe der Zuschläge vom BVerfG nie gerügt, so dass man sie als mit Art. 33 (5) GG vereinbar betrachten kann.

Versuch:

--- Zitat von: Dominic231 am 09.06.2024 19:49 ---Das ist doch absoluter Schwachsinn. Und wer nicht verheiratet ist oder nicht heiraten möchte und eine Familie hat, der soll nichts bekommen. Wer Angestellter ist und verheiratet ist bekommt doch auch nichts. Oder? Wie wird denn dabei eine Familie gefördert? Verstehe ich nicht. Aber vielleicht kann es mir einer erklären? Das ist wirklich nichts gegen verheiratete Beamte.

--- End quote ---
Ja, da der Beamte laut Verfassung seine Familie versorgen können muss.
Beamtentum ist ein anderes Rechtsverhältnis als beim Angestellten.

Z.b. um gegen Korruption geschützt zu sein

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