Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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AR76:

--- Zitat von: rs am 24.06.2024 13:14 ---So etwas zu lesen, ist einfach nur schockierend.
Es soll ja Menschen geben, die glauben, dass das BVerfG irgendwann mit einem bahnbrechenden Urteil um die Ecke kommt, das alle Probleme löst. Ich glaube das allerdings nicht.
Mir kommt es eher so vor, als ob man zwar weiß, dass manche Handhabe bei der Besoldung quasi illegal ist, allerdings gibt es derzeit Energien, die solche Entscheidungen zurückhalten. Ist aber nur meine private Meinung.
Solange die Geldschleusen nicht sehr weit geöffnet werden (Aufweichung Schuldenbremse oder gemeinsame europäische Schulden), wird es keine positiven Urteile für die Beamtenschaft aus Karlsruhe geben.
Wenn man dort zu Urteilen gezwungen wird, werden wir uns vielleicht eher wundern, welche Handhabungen der Besoldungsgesetzgeber alles für i.O. deklariert werden.

--- End quote ---

Ein Gericht sollte kaum nach Haushaltslage entscheiden, sondern nach Gesetzen und deren Auslegung ;)

Malkav:
Falls es nicht so traurig wäre, käme man aus dem lachen nicht raus.

"Heinold-Nachfolge: Silke Schneider soll neue Finanzministerin werden"

https://www.kn-online.de/schleswig-holstein/heinold-nachfolge-silke-schneider-soll-neue-finanzministerin-werden-PPTX2XQM6ZADVNWXBBUITXKXXY.html

Jetzt müssen in SH schon (Landes-)Verfassungsrichterinnen zu Finanzministerinnen gemacht werden, um das Problem der amtsangemessenen Alimentation anzugehen  ;D  Dass die Kieler Nachrichten zur Bebilderung des Artikels auch noch ein Bild von Dr. Schneider nimmt, auf welcher sie ausgerechnet die Robe einer Verfassungsrichterin trägt, ist an Ironie kaum zu überbieten (, außer die Dame würde uns jetzt alle überraschen ::)).

InternetistNeuland:

--- Zitat von: Ozymandias am 24.06.2024 11:28 ---Gutes Schreiben.
17 Jahre Warten sind für manche das halbe oder sogar ganze Berufsleben (z.B bei DU).

--- End quote ---

Könnte das Gericht nicht eine Vorabentscheidung fällen und die Begründung einfach nachreichen wenn diese so lange dauert? Von mir aus auch erst in 15 Jahren... Mit dem Urteil könnten zumindest schon Ansprüche geltend gemacht werden.

PushPull:
Ich muss noch mal fragen. Wenn ein gesetzlicher Anspruch auf amtsangemessene Alimentation besteht, wieso müssen Beamtinnen und Beamte dann jedes Jahr einen Widerspruch einreichen? Man könnte den Druck ja auch erhöhen, indem man als BVerfG sagt: diese und zukünftige Entscheidungen hierzu betreffen automatisch alle Beamtinnen und Beamte. Ich glaube, dann sind wir das Problem zu weiten Teilen auch los, da es eine unausgesprochene Wahrheit zu sein scheint, dass Länder und Bund bewusst unteralimentieren, um über Jahre Millionen zu sparen. Die Widerspruchsquoten dürften ja auch sehr gering sein.

squatty:
Ohne Verfassungsrechtler zu sein würde ich vermuten, dass unser Recht eine solche Möglichkeit nicht vorsieht. Das BVerG setzt ja auch keinen Betrag fest, sondern nur Parameter.

Ich habe irgendwo die Zahl von 3500 Widersprüchen in Bayern aufgeschnappt. Bei aktuell knapp 230.000 Beamten wäre das eine sehr beschauliche Zahl. Bei mir an der Dienststelle haben von denen die Widerspruch eingelegt haben dann etwa die Hälfte auch geklagt. Wenn das dem bayernweiten Schnitt entspricht, dann spart bewusstes Nicht-an-Gesetze-halten wohl wirklich jede menge Geld.

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