Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
uw147:
--- Zitat von: PushPull am 27.06.2024 08:31 ---[...]Wenn ein gesetzlicher Anspruch auf amtsangemessene Alimentation besteht, wieso müssen Beamtinnen und Beamte dann jedes Jahr einen Widerspruch einreichen?[...]
--- End quote ---
Das stammt aus der Rechtsprechung des BVerfG selbst und wird aus der Treuepflicht der Beamten abgeleitet. Durch diese sei es erforderlich, dass die Beamten sich aktiv mit den statthaften Rechtsbehelfen zeitnah gegen ihre Bezüge wehren (zeitnah = jährlich wiederholen). Begründet wird das damit, dass der Dienstherr nicht im Unklaren gelassen werden soll, in wie vielen Fällen ggf. Nachzahlungen erforderlich werden und er somit entsprechende Vorkehrungen bei der Haushaltsaufstellung treffen soll.
Ozymandias:
Ist halt die theoretische Rechtsprechung des BVerfG.
In der Praxis interessiert es die Haushälter sehr wenig und es werden auch keine Haushaltsrisiken wegen Nachzahlungen ausgewiesen. Gab es höchstens bei den Sonderzahlungen, wo die Summe bekannt war, um die es ging.
Mit der derzeitigen Linie, u.a. dass die Besoldung nach den Reparaturgesetzen verfassungsgemäß ist können auch gar keine Haushaltsrisiken ausgewiesen werden. Der Gesetzgeber weiß selber gar nicht mehr, wie hoch eine verfassungsgemäße Besoldung aussehen muss.
Dogmatikus:
--- Zitat von: Ozymandias am 27.06.2024 23:24 ---[...] Der Gesetzgeber weiß selber gar nicht mehr, wie hoch eine verfassungsgemäße Besoldung aussehen muss.
--- End quote ---
Ich bin ziemlich sicher, dass die durchaus wissen, von welcher Höhe man zumindest ungefähr spricht. Das ist ja auch keine höhere Mathematik, sondern Fleißarbeit und Tabellen-Erstellen. Da wird es schon entsprechende Berechnungen gegeben haben, nur: Die passen nicht zu dem, was man gerne entscheiden möchte, deswegen rechnet man sich das alles schön und tut so, als passt das dann.
MitleserBW:
Hierzu ein interessanter Auszug aus dem aktuellen Gesetzesentwurf BW:
"Auf einer dritten Prüfungsstufe ist
gegebenenfalls eine Abwägung mit kollidierenden verfassungsrechtlichen
Wertentscheidungen wie dem Verbot der Neuverschuldung herbeizuführen; im
Ausnahmefall kann eine Unteralimentation verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein."
So wie ich das verstehe sagt man damit aus, dass man vielleicht gar nicht verfassungsrechtlich besolden darf, weil man sich damit Neuverschulden könnte. :)
Verwaltungsgedöns:
Ein Paradoxon. Das ich das noch erleben darf. :D
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