Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
lotsch:
"Damit aber stellt das Gericht zunächst einmal die Selbstverständlichkeit infrage, dass die gewährte Alimentation als solche regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau übersteige, womit es offensichtlich ebenso die Regelmäßigkeit als nicht mehr selbstverständlich betrachten will, mit der nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG das gebotene Besoldungsniveau ausnahmslos amtsangemessen gewährt werde," schreibt Dr. Torsten Schwan.
Bald werden die Gerichte die Selbstverständlichkeit feststellen, dass die gewährte Alimentation als solche regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau unterschreitet, womit sie offensichtlich ebenso die Regelmäßigkeit als selbstverständlich betrachten werden, dass alle Besoldungsgesetzgeber ausnahmslos das gebotene Besoldungsniveau nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG verfehlen. Und dann?
InternetistNeuland:
--- Zitat von: lotsch am 22.07.2024 15:08 ---"Damit aber stellt das Gericht zunächst einmal die Selbstverständlichkeit infrage, dass die gewährte Alimentation als solche regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau übersteige, womit es offensichtlich ebenso die Regelmäßigkeit als nicht mehr selbstverständlich betrachten will, mit der nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG das gebotene Besoldungsniveau ausnahmslos amtsangemessen gewährt werde," schreibt Dr. Torsten Schwan.
Bald werden die Gerichte die Selbstverständlichkeit feststellen, dass die gewährte Alimentation als solche regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau unterschreitet, womit sie offensichtlich ebenso die Regelmäßigkeit als selbstverständlich betrachten werden, dass alle Besoldungsgesetzgeber ausnahmslos das gebotene Besoldungsniveau nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG verfehlen. Und dann?
--- End quote ---
Eigentlich braucht es dann nur noch ein Urteil mit Vollstreckungsanordnung.
matzl:
Wenn das BVerfG auf Traditionen steht, könnte ich mir eine Veröffentlichung nächste Woche vorstellen. Dann würde sich die Veröffentlichung der Beschlüsse aus 2020 zum vierten Mal jähren.
Außerdem wird nächste Woche das Urteil zum Bundeswahlgesetz veröffentlicht werden. Das wird auf jeden Fall Aufsehen erregen. Daneben würde ein neues Urteil für die Beamtenschaft pressemäßig wohl erstmal untergehen.
Ozymandias:
Neues aus Berlin https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Berlin&Datum=03.07.2024&Aktenzeichen=26%20K%20133%2E24
VG Berlin, 03.07.2024 - 26 K 133.24
Die Besoldung der Berliner Juniorprofessoren in der Besoldungsgruppe W 1 war in den Jahren 2012 bis 2017 verfassungswidrig zu niedrig bemessen.
BVerfGBeliever:
Vielen Dank für den Hinweis auf das Urteil.
Es zeigt nochmals sehr eindrücklich auf, dass das Mindestabstandsgebot in allen sechs Jahren signifikant verletzt wurde, jeweils zwischen 26,25% und 30,37% (!). Ähnliches dürfte analog für alle anderen Besoldungskreise (und spätere Jahre) gelten.
Außerdem wird u.a. in Nummer 246 nochmals auf das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen hingewiesen:
"Da bestehende Abstände zwischen den Besoldungsgruppen Ausdruck der den Ämtern durch den Gesetzgeber zugeschriebenen Wertigkeiten sind, dürfen sie allerdings nicht infolge von Einzelmaßnahmen [...] nach und nach eingeebnet werden. Es besteht also ein Verbot schleichender Abschmelzung bestehender Abstände, welche außerhalb der weiterhin zulässigen gesetzgeberischen Neubewertung und Neustrukturierung stattfinden."
Somit dürfte offensichtlich sein, dass die Verletzung eben gerade NICHT durch die diversen Maßnahmen der Besoldungsgesetzgeber der letzten Jahre (Streichung unterer Gruppen, Einführung dubioser und exorbitanter Zuschläge, Abschmelzungsbeträge, Einbeziehung des Partnereinkommens, usw. usf.) geheilt werden kann.
Die einzige verfassungskonforme Lösung ist eine signifikante Anhebung ALLER Grundgehälter, um zum einen das Mindestabstandsgebot (zur Grundsicherung) und zum anderen das Abstandsgebot (zwischen den Besoldungsgruppen) einzuhalten bzw. wiederherzustellen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version