Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Verwaltungsgedöns:
Muss das Verfahren dann auch wieder an das BVG abgegeben werden? Dann wartet der Kläger da auch wieder bis 2039 oder so.
Ozymandias:
Da das VG nicht entscheiden kann, wurde es dem BVerfG vorgelegt.
Also liegt es da nun rum, zusammen mit den anderen 50+ Besolduungsverfahren.
Unknown:
--- Zitat von: Ozymandias am 27.07.2024 17:00 ---Neues aus Berlin https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Berlin&Datum=03.07.2024&Aktenzeichen=26%20K%20133%2E24
VG Berlin, 03.07.2024 - 26 K 133.24
Die Besoldung der Berliner Juniorprofessoren in der Besoldungsgruppe W 1 war in den Jahren 2012 bis 2017 verfassungswidrig zu niedrig bemessen.
--- End quote ---
Nachdem ich die mehr als 500 Rdnr. durchgelesen habe, stellte sich mir folgende Frage: Welche Besoldung kann man für A13/W1 als amtsangemessen beziffern? Es wird wunderbar die Mindestalimentation und den
R Hartz IV Satz beleuchtet und beziffert, aber den Bogen von A4 und Hartz IV zu A13 habe ich nicht gefunden. Vielleicht habe ich es einfach nur überlesen.
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: Unknown am 28.07.2024 16:57 ---Nachdem ich die mehr als 500 Rdnr. durchgelesen habe, stellte sich mir folgende Frage: Welche Besoldung kann man für A13/W1 als amtsangemessen beziffern?
--- End quote ---
Nach meinem Verständnis wurde bisher nur das Mindestabstandsgebot als exakt "quantifizierbares" Kriterium definiert (mindestens 15% mehr als die Grundsicherung). Somit konnten die Richter beispielsweise genau ausrechnen, dass die Nettoalimentation in der untersten Besoldungsgruppe im Jahr 2014 um 10.335.06 Euro bzw. 30,37 Prozent zu niedrig war.
Für höhere Besoldungsgruppen (hier W1) konnte das Gericht hingegen nur "Indizien" sammeln, um zu entscheiden, ob die Besoldung verfassungskonform war. Dabei ist die genannte eklatante Verletzung des Mindestabstandsgebot natürlich ein sehr gewichtiges Indiz für die Verfassungswidrigkeit ALLER Besoldungsgruppen. Ein weiteres Beispiel ist der durchgeführte Vergleich der W1-Besoldung mit Gehältern in der Privatwirtschaft und dem Ergebnis, dass der Abstand bis zu 70 Prozent (!) betrug.
Aufgrund aller berücksichtigten Indizien kam das Gericht zu dem eindeutigen Urteil, dass die Berliner W1-Besoldung in sämtlichen betrachteten Jahren verfassungswidrig war.
Leider kann sich der Kläger davon erstmal noch nichts kaufen, da das Verfahren ausgesetzt und dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt wurde (quasi oben drauf auf den bereits sehr großen Aktenberg).
Ein ähnliches Schicksal blüht dann möglicherweise auch uns mit unseren demnächst startenden "Forums-Klagen", allerdings habe ich die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass es irgendwann eine deftige Ansage aus Karlsruhe mit konkreteren Vorgaben (für eine verfassungskonforme Besoldung) geben wird..
Rentenonkel:
--- Zitat von: Unknown am 28.07.2024 16:57 ---
Nachdem ich die mehr als 500 Rdnr. durchgelesen habe, stellte sich mir folgende Frage: Welche Besoldung kann man für A13/W1 als amtsangemessen beziffern? Es wird wunderbar die Mindestalimentation und den
R Hartz IV Satz beleuchtet und beziffert, aber den Bogen von A4 und Hartz IV zu A13 habe ich nicht gefunden. Vielleicht habe ich es einfach nur überlesen.
--- End quote ---
Der Bogen, den Du suchst, findet sich im Abstandsgebot.
Das Abstandsgebot als eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, der in enger Anbindung zum Alimentationsprinzip und zum Leistungsgrundsatz steht, gebietet dabei nicht allein, dass die unterschiedliche Wertigkeit der Ämter im Hinblick auf die Endstufen der jeweiligen Besoldungsgruppen zum Ausdruck kommt. Vielmehr ist es erforderlich, dass zur Wahrung der Stringenz des gesamten Besoldungssystems die unterschiedliche Wertigkeit der Ämter auch in sämtlichen einander entsprechenden (Erfahrungs-)Stufen abgebildet wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.5.2017 – 2 BvR 883/14 u. 2 BvR 905/14 –, juris, Rn. 76).
Vereinfacht bedeutet das nichts anderes, dass wenn ein A 4 Beamter deutlich mehr haben muss als ein Bürgergeldempfänger und ein A 5 Beamter mehr haben muss als ein A 4 Beamter und ein A6er mehr haben muss als ein A5er, dass die gesamte Besoldungstabelle zu niedrig bemessen ist.
Hier kann niemand vorhersehen, was der Gesetzgeber sich noch alles einfallen lässt. Wenn allerdings der A4 Beamte etwa 10.000 EUR zu wenig bekommen hat und man das auf die gesamte Tabelle anwendet, müsste sich nach meinem Verständnis auch die Besoldung des A 13 oder W 1 mindestens um diesen Betrag erhöhen, um das Abstandsgebot weiterhin zu wahren.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version