Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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LehrerinRLP:

--- Zitat von: BeamterSH am 16.08.2024 21:30 ---Moin,
weiß jemand etwas zu den beiden Verfahren?

"Zwei Verfahren von Landesbeamten der Besoldungsgruppen A4 und A6 wurden Ende Mai 2024 im Wege eines Vergleichs zwischen den Beteiligten unstreitig beendet."

Quelle: https://vgko.justiz.rlp.de//presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/besoldung-von-beamten-in-rheinland-pfalz-verfassungswidrig-vorlage-an-das-bundesverfassungsgericht

--- End quote ---

Es gehört wohl leider zum pfälzischen Modus vivendi, dass keinerlei Gewerkschaft auch nur irgend etwas zu solchen Verfahren Preis gibt. Der DBB ist an erster Stelle zu nennen, wenn es darum geht, keine Stellungnahmen zu veröffentlichen. Selbst auf Nachfrage kommt da nichts. Allein die GdP hält immer mal wieder mit Pressemitteilungen (allerdings sehr allgemein gehalten) auf dem Laufenden. So wurde zum Beispiel erklärt, dass man sich mit der Finanzministerin traf, diese darüber sprach, warum Verfahren nicht ruhend gestellt werden, diese Erklärung aber nicht veröffentlichte ... Siehe hier: https://www.gdp.de/rheinland-pfalz/de/stories/2024/07/besuch-bei-doris-ahnen

Dogmatikus:
Auch ein NDA kann Teil des Vergleichs werden. Das würde erklären, warum man keine Einzelheiten preisgeben darf.

Magda:
Bedeutet ein Vergleich, dass die Parteien sich monetär geeinigt haben und ggf. Schweigen vereinbart haben und der Dienstherr quasi dem Kläger für die Vergangenheit ein Sümmchen bezahlt hat und mit dem Vorteil aus dem Rechtstreit rausgeht, dass andere sich nicht auf die Entscheidung berufen können?

lotsch:
Ich würde mindestens das Doppelte verlangen.

LehrerinRLP:

--- Zitat von: Magda am 19.08.2024 09:38 ---Bedeutet ein Vergleich, dass die Parteien sich monetär geeinigt haben und ggf. Schweigen vereinbart haben und der Dienstherr quasi dem Kläger für die Vergangenheit ein Sümmchen bezahlt hat und mit dem Vorteil aus dem Rechtstreit rausgeht, dass andere sich nicht auf die Entscheidung berufen können?

--- End quote ---

Das ist im Bereich des Möglichen. Ein solcher Vergleich würde bedeuten, dass der Dienstherr sich sehr wohl bewusst ist, dass er nicht amtsangemessen besoldet, dies aber nicht öffentlich "erklärt/zugibt".

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