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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Rheini:

--- Zitat von: Ozymandias am 19.08.2024 17:00 ---Bei den Vergleichen seitens von Behörden wird oft eher der Kläger über den Tisch gezogen.
Kostenaufhebung, etc. dann spart man sich die Verfahrenskosten des Klägers. Unabhängig davon ob der Betrag stimmt oder nicht.

--- End quote ---

In einem Vergleich sollte man natürlich auch über die Kosten des Verfahrens und der beteiligten RA, eine Regelung treffen.

Ozymandias:

--- Zitat von: Rheini am 20.08.2024 03:56 ---
--- Zitat von: Ozymandias am 19.08.2024 17:00 ---Bei den Vergleichen seitens von Behörden wird oft eher der Kläger über den Tisch gezogen.
Kostenaufhebung, etc. dann spart man sich die Verfahrenskosten des Klägers. Unabhängig davon ob der Betrag stimmt oder nicht.

--- End quote ---

In einem Vergleich sollte man natürlich auch über die Kosten des Verfahrens und der beteiligten RA, eine Regelung treffen.

--- End quote ---

Natürlich. Die Behörde hat aber im Prinzip verloren und schmuggelt dann doch gerne nur Kostenaufhebung rein.

Jetzt unabhängig davon, ob die Nachzahlung der Alimentation auch völlig richtig berechnet wurde. Wie Malkav hinweist, darf eigtl. nur gesetzlich besoldet werden.

Malkav:

--- Zitat von: Ozymandias am 20.08.2024 13:18 ---Jetzt unabhängig davon, ob die Nachzahlung der Alimentation auch völlig richtig berechnet wurde. Wie Malkav hinweist, darf eigtl. nur gesetzlich besoldet werden.

--- End quote ---

https://fragdenstaat.de/anfrage/vergleiche-alimentationsstreitigkeiten/

Huch, wo kommt denn diese Anfrage um Veröffentlichung der anonymisierten Vergleiche zu A 4 und A 6 her?  ;D
Na mal schauen was darauf geantwortet wird. Im schlimmsten Fall können sie die Veröffentlichung verhindern, aber es wird immerhin deutlich, dass man ihnen auf die Finger guckt  ;)

PolareuD:

--- Zitat von: Malkav am 20.08.2024 15:18 ---
--- Zitat von: Ozymandias am 20.08.2024 13:18 ---Jetzt unabhängig davon, ob die Nachzahlung der Alimentation auch völlig richtig berechnet wurde. Wie Malkav hinweist, darf eigtl. nur gesetzlich besoldet werden.

--- End quote ---

https://fragdenstaat.de/anfrage/vergleiche-alimentationsstreitigkeiten/

Huch, wo kommt denn diese Anfrage um Veröffentlichung der anonymisierten Vergleiche zu A 4 und A 6 her?  ;D
Na mal schauen was darauf geantwortet wird. Im schlimmsten Fall können sie die Veröffentlichung verhindern, aber es wird immerhin deutlich, dass man ihnen auf die Finger guckt  ;)

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Das ist bestimmt als Verschlusssache deklariert und einer Veröffentlichung wird daraufhin abgelehnt.  ;)

InternetistNeuland:

--- Zitat von: Malkav am 20.08.2024 15:18 ---
--- Zitat von: Ozymandias am 20.08.2024 13:18 ---Jetzt unabhängig davon, ob die Nachzahlung der Alimentation auch völlig richtig berechnet wurde. Wie Malkav hinweist, darf eigtl. nur gesetzlich besoldet werden.

--- End quote ---

https://fragdenstaat.de/anfrage/vergleiche-alimentationsstreitigkeiten/

Huch, wo kommt denn diese Anfrage um Veröffentlichung der anonymisierten Vergleiche zu A 4 und A 6 her?  ;D
Na mal schauen was darauf geantwortet wird. Im schlimmsten Fall können sie die Veröffentlichung verhindern, aber es wird immerhin deutlich, dass man ihnen auf die Finger guckt  ;)

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Sehe ich das richtig, dass hier einfach nur die Mindestalimentation gezahlt wurde anstatt zu sagen, die Mindestalimentation gilt für die unterste Besoldungsgruppe und als A8 erhält man entsprechend mehr?

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