Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Stefan35347:
--- Zitat von: Bastel am 02.12.2020 12:24 ---
Die Treffen sich lieber mit der Fr. Knobloch.
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Ich wollte das nicht direkt schreiben, weil das gleich wieder als inkorrekt ausgelegt werden könnte. Sie können sich ja treffen, mit wem sie wollen. Die Kernaufgaben mögen darüber aber nicht vergessen werden.....
emdy:
--- Zitat von: DrStrange am 02.12.2020 08:20 ---Man muss aber auch sagen, dass der Zeitpunkt zur mglw bundesweiten massiven Besoldungserhöhung nicht schlechter hätte sein können.
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Der öffentliche Dienst muss doch attraktiver werden. Wenn er dazu vom BVerfG zu seinem Glück gezwungen werden muss, dann sei es so. . ;)
SwenTanortsch:
Die GdP Thüringen fügt gleichfalls noch etwas hinzu - betont zugleich aber auch, dass ihr bislang kein Schreiben des TFM vorliege, sodass unklar bleibt, worauf die dargestellten Informationen basieren:
https://www.gdp.de/gdp/gdpth.nsf/id/DE_Musterwiderspruch-2020-der-GdP-Thueringen-zur-amtsangemessenen-Alimentation-Sichert-Eure-Ansprue
Wie schon in der Vergangenheit dargelegt, gehe ich nicht davon aus, dass das in der Darstellung hervorgehobene Vorgehen verfassungskonform so vorgenommen werden könnte, da der Familienzuschlag in der Familienstufe 3 brutto mehr als verdoppelt werden müsste, ohne dass in der aktuellen Entscheidung für eine solche starke Erhöhung ein sachlicher Grund gegeben wäre. Vielmehr verweist das BVerfG u.a. insbesondere auf die deutlich gestiegenen Wohnkosten, von denen alle Beamte und nicht nur jene mit Kindern betroffen sind (Rn. 55 ff.), und auch weiterhin darauf, dass eine Erhöhung der Familienzuschläge "von den tatsächlichen Lebensverhältnissen abhängig zu machen" sei (Rn. 47). Dass in den vergangenen Jahren ausschließlich die Kosten für Kinder deutlich und ansonsen für keine weiteren Lebensverhältnisse gestiegenen sein sollten, dürfte schwerlich realitätsgerecht zu begründen sein - nicht zuletzt mit Blick auf den Wohnungsmarkt (auch deshalb wurde im Wohngeldgesetz zum 01.01.2020 eine weitere Wohngeldstufe eingeführt, womit der Gesetzgeber zeigt, dass eine realitätsgerechte Anpassung vonnöten gewesen ist). Und falls das doch zu begründen wäre, müssten nicht die Familienzuschläge für Beamte, sondern das Kindergeld für alle Familien entsprechend erhöht werden, da von einer solchen Entwicklung nicht ausschließlich Beamtenkinder betroffen sein könnten.
Insgesamt verdeutlicht das BVerfG in gefestigter Rechtsprechung, dass eine Besoldungsdifferenzierung als sachlichen Grund nicht ausschließlich die Reduzierung von Personalkosten zur Begründung haben kann (Rn. 94) - genau dieses Ziel würde allerdings aus den gerade genannten und den weiteren hier in der Vergangenheit hervorgehobenen Gründen durchscheinen. Man sollte also annehmen, dass sich eine Politik, die sich nächstes Jahr der Wiederwahl stellen möchte, kaum eine so große Flanke geben möchte, in die die Oppositionsparteien dann sicherlich gerne hineinstoßen würden.
BStromberg:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 02.12.2020 19:24 ---Man sollte also annehmen, dass sich eine Politik, die sich nächstes Jahr der Wiederwahl stellen möchte, kaum eine so große Flanke geben möchte, in die die Oppositionsparteien dann sicherlich gerne hineinstoßen würden.
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Gut, dass das im Konjunktiv steht!
Es SOLLTE so vieles anders laufen
und Bund/Länder SOLLTEN ihre Staatsdiener auch endlich mal wertschätzen...
aber das letzte, woran ich glaube, ist, dass die Politik ihr Herz für die Beamtenschaft entdeckt!
Da wird eher Corona künstlich verlängert, um die Pandemie ca. 6 Wochen vor der Wahl punktgenau für beendet erklären zu können. Für die werten Damen und Herren Gesetzgeber ist unser Stand bloß eine kostenverursachende Personalressource.
WasDennNun:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 02.12.2020 19:24 ---Dass in den vergangenen Jahren ausschließlich die Kosten für Kinder deutlich und ansonsen für keine weiteren Lebensverhältnisse gestiegenen sein sollten, dürfte schwerlich realitätsgerecht zu begründen sein
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Richtig.
Aber wenn die Begründung für einen exorbitanten Anstieg des FamZu (so wie es ab Kind 3+ jetzt verpflichtend ist), dass die "115% Marke" wegen der Kinder unterschritten wird, dann könnten die sich da evtl. was basteln.
Denn es ist ja nun mal so , dass der Single diese Grenze nicht unterschreitet, die Familie jedoch skandalöser weise schon seit über 30 Jahren.
Und meine Sorge ist, dass die sich da wg Wohnungsmarkt/ Einführung Ortszuschlag in Abhängigkeit des Wohngeldes o.ä. was basteln, was für einige zum Einfrieren der Besoldung führt, da sie unter diesen Gesichtspunkt über alimentiert wurden.
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