Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
WasDennNun:
--- Zitat von: Unterbezahlt am 23.12.2020 14:23 ---Nach meiner Auffassung begeht Berlin gerade den offenen Verfassungsbruch.
--- End quote ---
An welchen Stellen konkret deiner Meinung nach?
Also die Regelung ab Kind 3 ist mEn durch aus ok (und geht ja sogar monetäre darüber hinaus, da für untere Gruppen der Betrag nicht abgesenkt wird, damit man aufs gleiche "Netto" kommt)
Ich sehe ein Problem in dem krassem Ungleichgewicht bei den FamZuschlägen, da könnte es darauf hinauslaufen, dass diese für alle Besoldungsgruppen angehoben werden müssen, da ja ansonsten eine Nivellierung der Beamten mit 1-2 Kinder besteht.
Sprich Anhebung der FamZuschläge für alle BG so dass (wie bei Kinde 3+) der Beamte das gleiche Netto hat wäre korrekt.
Bei der Grundbesoldung sehe ich bisher noch nicht so einen offenen Verfassungsbruch.
Unterbezahlt:
@WasDennNun
ich glaube an dem Punkt kommen wir argumentativ nicht mehr zusammen. Dein mantraartig wiederholter Punkt, dass die Grundbesoldung für den Single ja den Abstand 115% einhalte und deswegen nichts zu unternehmen sei ist einfach schlicht falsch. Bezugsgröße ist immer die 4K-Familie. Ob man das für antiquiert oder sinnvoll hält, ist eine andere Frage. Aus der Rechtsprechung des BVerfG zur Sache gibt es keine andere Bezugsgröße. Und für die Singles ist das super. Sonst würden wieder nur Familien ab dem dritten Kind was vom Kuchen abbekommen und für alle anderen gibt’s ein Eigentor. Genau das wird aber nicht passieren und deswegen rauchen gerade in den verantwortlichen Ministerien die Sparköpfe.
Näheres darfst du bei Stuttmann nachlesen. Der beziffert die Besoldungsgruppe, welche den Abstand in Berlin einhält auf A11 Stufe 1. Da das Eingangsamt in Berlin aber weiter A4 oder A5 ist, bzw. keine kräftige Anhebung und entsprechende Prozedualisierung veranlasst wurde, ist das Gesetz rechtswidrig.
Soweit ich die Argumentation im Gesetzentwurf verstanden habe, erhöht man um 2,5 %, behauptet es sei Bundessdurchschnitt und nun sei alles in Butter. Und selbst das ist, diplomatisch ausgedrückt pure Fantasie, da Berlin u.a. keine freie Heilfürsorge gewährt und man auch ansonsten richtig viel schöngerechnet hat. Wie immer.
Weiterhin klammert man im Wesentlichen die A-Besoldung erstmal aus und macht nur was in der R-Besoldung und Familien.
Da spielt man also schön auf Zeit. Ich denke das wären so die wesentlichen Kritikpunkte. Über die Gesamtheit der Dreistigkeit und Rechtwidrigkeit könnte man wohl ein Buch schreiben. Vielleicht liefert SwenT dazu bald einen Auszug. Auf Berliner-Besoldung.de kann man auch einiges dazu entnehmen. Ich denke Ruhe bewahren, Druck machen, Rechtsprechung A-Besoldung BVerfG abwarten. Und vor allem Widerspruch einlegen! Leute bis zum 31.12.20 muss die Post bei der Bezügestelle eingegangen sein. Wer jetzt nicht schreibt hat echt den Schuss nicht gehört. Ich glaube sogar „Was_guckst_du“ hat geschrieben, obwohl der hier ja immer den dystopischen Nostradamus mit DBB-Insidernews spielt. Lasst euch nicht von der ganzen Negativität blenden. Hier geht einer!
Wer uns so behandelt kann umgekehrt zudem schwerlich volle Hingabe erwarten. Das Dienst- und Treueverhältnis ist keine Einbahnstraße.
Wer Stuttmann nicht kaufen will liest sich vielleicht mal hier rein:
https://www.drb-berlin.de/themen-und-positionen/besoldung-und-beihilfe/aktuelles/aktuelles/1552
cyrix42:
Ich sehe das Problem nicht. Das BVerfG sagt was zur Netto-Alimentation der 4K-Familie und der Berliner Gesetzentwurf rechnet nach, dass diese für alle Besoldungsgruppen mindestens 115% des Existenzminimums beträgt. Dass dies nun hauptsächlich durch eine Erhöhung der familienbezogenen Besoldungs-Bestandteile erreicht wird, ist doch genau das, was hier schon seit Längerem aufgezeigt wird. Auch das BVerfG hat keine Erhöhung der Grundbesoldung verlangt, um den Missstand aufzuheben...
DrStrange:
--- Zitat von: cyrix42 am 24.12.2020 13:49 ---Ich sehe das Problem nicht. Das BVerfG sagt was zur Netto-Alimentation der 4K-Familie und der Berliner Gesetzentwurf rechnet nach, dass diese für alle Besoldungsgruppen mindestens 115% des Existenzminimums beträgt. Dass dies nun hauptsächlich durch eine Erhöhung der familienbezogenen Besoldungs-Bestandteile erreicht wird, ist doch genau das, was hier schon seit Längerem aufgezeigt wird. Auch das BVerfG hat keine Erhöhung der Grundbesoldung verlangt, um den Missstand aufzuheben...
--- End quote ---
Ich glaube, hier liegt das Problem:
"Diese eklatante Verletzung des Mindestabstandsgebots betrifft aber insofern das gesamte Besoldungsgefüge, als sich der vom Besoldungsgesetzgeber selbst gesetzte Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung als fehlerhaft erweist. Das für das Verhältnis zwischen den Besoldungsgruppen geltende Abstandsgebot zwingt den Gesetzgeber dazu, bei der Ausgestaltung der Besoldung ein Gesamtkonzept zu verfolgen, das die Besoldungsgruppen und Besoldungsordnungen zueinander in Verhältnis setzt und abhängig voneinander aufbaut. Erweist sich die Grundlage dieses Gesamtkonzepts als verfassungswidrig, weil für die unterste(n) Besoldungsgruppe(n) die Anforderungen des Mindestabstandsgebots missachtet wurden, wird der Ausgangspunkt für die darauf aufbauende Stufung in Frage gestellt."
Quelle: https://www.drb-berlin.de/themen-und-positionen/besoldung-und-beihilfe/aktuelles/aktuelles/1552
WasDennNun:
--- Zitat von: Unterbezahlt am 24.12.2020 11:40 ---@WasDennNun
ich glaube an dem Punkt kommen wir argumentativ nicht mehr zusammen. Dein mantraartig wiederholter Punkt, dass die Grundbesoldung für den Single ja den Abstand 115% einhalte und deswegen nichts zu unternehmen sei ist einfach schlicht falsch.
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Und wird von mir auch nicht behauptet. Ich behaupte nur, dass wegen der 115% Regel nichts an der Grundbesoldung geändert werden muss. Wegen der anderen Punkte muss ja durchaus die Grundbesoldung (insbesondere in Berlin) angehoben werden.
Und bisher habe ich auch noch keine überzeugende Argumente lesen können, dass zukünftig wegen der Unterschreitung der Mindestalimenation bei der 4K Familie der Single, der weit über dieser SCchranke ist, mehr Geld bekommen muss.
Irgendwo am Anfang vom Thread habe ich ja deswegen geschrieben, dass da 2-5% für die Grundbesoldung kommen wird und der Rest via FamZuschlag (für alle annähernd gleich allerdings).
--- Zitat ---Bezugsgröße ist immer die 4K-Familie. Ob man das für antiquiert oder sinnvoll hält, ist eine andere Frage. Aus der Rechtsprechung des BVerfG zur Sache gibt es keine andere Bezugsgröße.
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Und so war es in der Vergangenheit, richtig. Heißt aber nicht, dass es nicht vom Gestzgeber für die Zukunft geändert werden könnte.
--- Zitat ---Und für die Singles ist das super. Sonst würden wieder nur Familien ab dem dritten Kind was vom Kuchen abbekommen und für alle anderen gibt’s ein Eigentor. Genau das wird aber nicht passieren und deswegen rauchen gerade in den verantwortlichen Ministerien die Sparköpfe.
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Natürlich ist es für die Singles super, dass das BVerG es als verfassungskonform hält, das ein Single mehr haben darf als ein Beamter mit Familie. Auch super ist, dass dieses wiederum nicht für Beamte mit mehr als 2 Kinder gilt.
Gekniffen in dieser Betrachtung sind somit nur die Beamten mit 1-2 Kinder, die kommen am schlechtesten weg.
--- Zitat ---Näheres darfst du bei Stuttmann nachlesen. ..
Wer Stuttmann nicht kaufen will liest sich vielleicht mal hier rein:
https://www.drb-berlin.de/themen-und-positionen/besoldung-und-beihilfe/aktuelles/aktuelles/1552
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Da steht aber leider nichts erhellendes bzgl. meiner Sichtweise.
Anhebung der Besoldung der 4K Familie, inkl. FamZuschläge muss locker 25-30% sein (für die untersten)
Und schafft dieses das Berliner Gesetz?
Problematisch sehe ich im Berliner Gesetzentwurf, die extrem ungleichen FamZuschläge.
Und ich glaube ebenfalls nicht, dass die 2,5% für die Grundbesoldung reichen, um die Vergangenheit zu heilen, da müssten wohl nochmal 2,5% druff (und dann entsprechend die FamZuschläge wieder runter)
Es ist Funny, wie immer mal die 4K Familie als Dreh und Angelpunkt gesehen wird und dann wieder alleinig die Grundbesoldung betrachtet wird. Ich empfinde das als Unsauber und Rosinengepicke.
Und da das Gesetz genau das macht (im Bereich Besoldungsgefüge) halte ich es für Mist.
@DrStrange: Daher Oracle ich, dass es gekippt wird und die FamZuschläge für alle angehoben werden. Ob dann auch die Grundbesoldung um 2-3 % zusätzlich angehoben wird, wäre wünschenswert.
Daher sehe ich ja auch durchaus in einigen Bereichen ein Eigentor bei dieser ganzen Klamotte.
Und in den Flächenländern und beim Bund wird auch ein starker regionaler Bezugsfaktor kommen, was anderes wird sich der Staat nicht leisten wollen.
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