[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Poincare

Zitat von: Bastel in 11.12.2022 12:43
Zitat von: ratlos955 in 11.12.2022 12:18
Gab ein Schreiben mit Zurückweisung des Widerspruchs. Das wars damals.
Jetzt auf einmal gibts 1.500 Euro für die Kinder und 2,8% extra.

Und das nennst du eine Menge Geld? ;D ;D
Du hast dir eine Menge durch die Lappen gehen lassen.

Hätte beim ihm auch mit mehr gerechnet, wenn seine Bezügemitteilung 300 Seiten hat, sodass er sie nicht lesen kann.

ratlos955

#4006
Zitat von: chester00 in 11.12.2022 14:27
Immer wieder traurig zu sehen, wie wenig Beamte sich über die Entwicklung der Besoldung informieren. Ich bin selbst Lehrer und die meisten bei uns interessiert das quasi gar nicht...
Um es kurz zu machen: die 2,8% sind die reguläre Erhöhung der Bezüge zum 01.12.2022. Außerdem gab es in diesem Jahr eine Erhöhung der Jahressonderzulage, in der Alltagssprache auch Weihnachtsgeld genannt. Dort gibt es nun 500€ für jeden ab A9, sowie für jedes Kind nochmal 250€. Macht summa summarum bei dir dann die 1500€.

Es hat also rein gar nichts mit dem Widerspruch von damals zu tun. Da hängt das Land Niedersachsen wie immer meilenweit hinterher und es gibt noch keinerlei Vorschläge, wie man damit umgeht. Bin auch mal gespannt, was bei Frau Willie Hamburg das Wörtchen ,,schnellstmöglich" bedeutet, dass sie im Zusammenhang mit der Angleichung der Lehrerbesoldung auf A13 immer wieder nutzt
Danke für die Aufklärung!


In NRW bekommen doch alle Nachzahlungen, unabhängig von Klage / Widerspruch / Gerichtsvollzieher. Wo ist das Problem?

Finanzer

Zitat von: ratlos955 in 13.12.2022 17:52
In NRW bekommen doch alle Nachzahlungen, unabhängig von Klage / Widerspruch / Gerichtsvollzieher. Wo ist das Problem?

Aber nur für die Jahre ab maximal 2020 (wenn ich mich nicht irre). Für die Vorjahre werden aber nur die Leute etwas bekommen,  welche Widerspruch eingelegt haben, wenn es irgendwann mal zu den Nachzahlungen kommt.

ratlos955

Zitat von: Finanzer in 13.12.2022 17:59
Aber nur für die Jahre ab maximal 2020 (wenn ich mich nicht irre). Für die Vorjahre werden aber nur die Leute etwas bekommen,  welche Widerspruch eingelegt haben, wenn es irgendwann mal zu den Nachzahlungen kommt.

Achso, danke. Dachte, das ist schon was Handfestes.

was_guckst_du

...ich habe Kollegen mit drei Kinder, die es nicht für nötig gehalten haben, jährlich Widerspruch einzulegen...die Gesichter wurden sehr lang,als sie feststellen mussten, dass sie auf eine fünfstellige Nachzahlung verzichtet haben...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

nero

Zitat von: Finanzer in 13.12.2022 17:59
Zitat von: ratlos955 in 13.12.2022 17:52
In NRW bekommen doch alle Nachzahlungen, unabhängig von Klage / Widerspruch / Gerichtsvollzieher. Wo ist das Problem?

Aber nur für die Jahre ab maximal 2020 (wenn ich mich nicht irre). Für die Vorjahre werden aber nur die Leute etwas bekommen,  welche Widerspruch eingelegt haben, wenn es irgendwann mal zu den Nachzahlungen kommt.
In NRW gibt es ohne Widerspruch gar nichts. ,,Rückwirkend" gab es nur die Zahlung für 2022.

Finanzer

Zitat von: nero in 13.12.2022 20:34
Zitat von: Finanzer in 13.12.2022 17:59
Zitat von: ratlos955 in 13.12.2022 17:52
In NRW bekommen doch alle Nachzahlungen, unabhängig von Klage / Widerspruch / Gerichtsvollzieher. Wo ist das Problem?

Aber nur für die Jahre ab maximal 2020 (wenn ich mich nicht irre). Für die Vorjahre werden aber nur die Leute etwas bekommen,  welche Widerspruch eingelegt haben, wenn es irgendwann mal zu den Nachzahlungen kommt.
In NRW gibt es ohne Widerspruch gar nichts. ,,Rückwirkend" gab es nur die Zahlung für 2022.

Noch schlimmer als befürchtet,  danke für die Korrektur.

ratlos955

Was ist denn das für eine Schweinerei? Also muss ich jetzt schleunigst widersprechen?
Gibt es da eine Vorlage für Lehrer in Niedersachsen? Ich finde nur etwas für Polizisten und Richter.
Danke für eure Hilfe!

chester00

Schau mal auf der Seite der GEW Niedersachsen. Da gibt es die Vorlagen direkt auf der Startseite.

Leon1981

Zitat von: ratlos955 in 13.12.2022 20:52
Was ist denn das für eine Schweinerei? Also muss ich jetzt schleunigst widersprechen?
Gibt es da eine Vorlage für Lehrer in Niedersachsen? Ich finde nur etwas für Polizisten und Richter.
Danke für eure Hilfe!

Wieso Schweinerei? Das ist wie mit allem im Leben, von Nichts kommt Nichts.

SwenTanortsch


ratlos955

Zitat von: chester00 in 13.12.2022 21:45
Schau mal auf der Seite der GEW Niedersachsen. Da gibt es die Vorlagen direkt auf der Startseite.

Finde ich nicht, hast du einen Direktlink?

Bastel

Zitat von: ratlos955 in 14.12.2022 08:31
Zitat von: chester00 in 13.12.2022 21:45
Schau mal auf der Seite der GEW Niedersachsen. Da gibt es die Vorlagen direkt auf der Startseite.

Finde ich nicht, hast du einen Direktlink?

Dann mach die Augen auf. Das findet man innerhalb von 5 Sekunden.

Alphonso

Zitat von: Bastel in 14.12.2022 08:35
Zitat von: ratlos955 in 14.12.2022 08:31
Zitat von: chester00 in 13.12.2022 21:45
Schau mal auf der Seite der GEW Niedersachsen. Da gibt es die Vorlagen direkt auf der Startseite.

Finde ich nicht, hast du einen Direktlink?

Dann mach die Augen auf. Das findet man innerhalb von 5 Sekunden.

Es handelt sich um einen Lehrer. Da darf man die Erwartungen schon einmal etwas herunterschrauben und nicht ganz so viel erwarten :)

fragezeichen

Zitat von: Alphonso in 14.12.2022 09:15
Es handelt sich um einen Lehrer. Da darf man die Erwartungen schon einmal etwas herunterschrauben und nicht ganz so viel erwarten :)
Ja eben, Lehrer! Masterstudium und zwei Staatsexamina, der Mann kann unmöglich so viel draufhaben und so ein Checker sein wie Alphonso!  ;)