[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Versuch

Zitat von: nero in 26.08.2023 21:54
Also  die Beispiele aus Hamburg setzen dem Ganzen echt die Krone auf.

Und mal ganz im Ernst:
Spätestens da müsste dich jedem, der sich so etwas ausgedacht klar sein, dass das nicht gesetzeskonform sein kann.

Das ist schon mehr als krass...

NordWest

Erschwerend kommt hinzu, dass Hamburger Beamte künftig bis zu 1.000 Euro im Monat mehr "verdienen", wenn sie unverheiratet bleiben, sich scheiden lassen, ihr Partner stirbt oder sie ihre Partnerin überzeugen, doch lieber gleich zu hause zu bleiben und auf die Kinder aufzupassen - wie in den Fünfzigern. Dann spart man auch direkt  Kita-Gebühren und Putzfrau, der Staat gibt das nötige Extra-Kleingeld fürs Nichtarbeiten dazu - Tagesmutter, Putzfrau und Ehefrau sind dann eben drei Menschen weniger, die arbeiten gehen. Absurd hoch drei!

Sollte sich etwa ein A6-Beamter mit Kindern dagegen entscheiden, zu heiraten und seine Frau weiter arbeiten zu lassen, wäre er monatlich plötzlich viele hundert Euro im Nachteil gegenüber einem Bundesbeamten in Hamburg.

So überzeugt man Nachwuchskräfte doch bestimmt! Wer also eine eher hausfräulich veranlagte Ehepartnerin hat, geht zur Hamburger Polizei und bekommt enorme Zuschläge. Wer eine arbeitende Frau hat, geht dann eher zur Bundespolizei. Und richtig clever ist, wer gar keine Frau hat (jedenfalls nicht mit Trauschein bitte!), denn dann können beide verdienen und es gibt trotzdem richtig Zusatz-Kohle im Hamburger Beamtentum. Genial!  ???

Man kann nur hoffen, dass so ein extremer Blödsinn nicht unwidersprochen durch die Bürgerschaft geht - noch könnten die Abgeordneten den Entwurf aufhalten.


lotsch

Und ich dachte in der Hamburger Bürgerschaft sitzen lauter Kaufleute die rechnen können. Man kann die Leute nur noch auslachen. Kommt mir eher vor wie Schilda, wo sie versucht haben das Licht mit Eimern ins Rathaus zu tragen, weil sie die Fenster vergessen haben.

Bastel

Man sollte mal die Verantwortlichen fragen, ob man sich jetzt von seinem Partner trennen soll. Sonst könne man sich die Miete nicht mehr leisten oder so ;D

SwenTanortsch

Da der geplante § 45a Abs. 1 den Art. 45 Abs. 3 i.V.m. Art. 45 Abs. 2 des HmbBesG in der derzeit geltenden Fassung nicht mit einbezieht (http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=169311806186251538&sessionID=20034016091976020363&templateID=document&source=document&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=3929262,1&task=chose_fliesstext#gesetz_fliesstext_3929262,1) und damit die bestehende Anspruchsberechtigung lediger Beamter nicht ändert (was hinsichtlich von Kindern auch nicht möglich wäre, da deren mittelbare Anspruchberechtigung unabhängig davon besteht, ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht), kann den bislang unverheirateten Beamtinnen und Beamten in Hamburg, die Anspruch auf den Besoldungsergänzungszuschuss haben, tatsächlich nur geraten werden, die Heirat nicht zu vollziehen und auf den Familienzuschlag der Stufe 1 zu verzichten, um so hinsichtlich des Besoldungsergänzungszuschusses unabhängig vom Verdienst der Partnerin oder des Parnters anspruchsberechtigt zu bleiben. Bei zwei Kindern macht der Unterschied in der Besoldung für die in der ersten Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppen A 4 bis A 6 eingruppierten Beamtinnen und Beamten einen Unterschied in der monatlichen Bruttobesoldung von 1.042,- € aus, womit hier eine rechtliche Regelung eingeführt werden soll, die offensichtlich kaum vor Art. 6 Abs. 1 GG Bestand haben kann.

Darüber hinaus erfolgt anhand der Bemessungsgrenze eine offensichtlich starre Regelung, wann eine Anspruchsberechtigung erfolgen solle und wann nicht, die bspw. für das Familieneinkommen einer vierköpfigen Familie aktuell bei brutto 50.750,- € liegt, um im Maximalfall den Besoldungsergänzungszuschuss in Höhe von 12.504,- € zu erhalten. Damit aber wird es in vielen Fällen für die Ehepartnerin attraktiver sein, ihre Berufstätigkeit aufzugeben, damit der Beamte jenen Zuschuss erhält. Denn da damit insbesondere vielfach eine Teilzeittätigkeit nicht mehr attraktiv ist, Frauen mit Kindern aber deutlich häufiger als Männer einer Teilzeittäigkeit nachgehen, wirkt die geplante Regelung offensichtlich mittelbar geschlechterdiskriminierend, da sie die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen untergräbt, was als solches verfassungswidrig ist. Dass ausgerechnet ein rotgrüner Senat, der sich nach seinen wiederkehrenden Bekundungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern einsetzen will, mit der Einführung einer "Herdprämie" zurück zum Familienmodell der 1950er Jahre zurückkehrt, dürfte zeigen, dass der Senat seine eigenen Gleichstellungsbekundungen nur als ein Wortgekringel betrachtet, die er gerne auf dem Feld der Besoldungseinsparungen aufgibt. So viel zum Thema "familienfreundlicher Arbeitgeber".

Nordlicht97

Gerade mal aufs Datum geschaut... Der 1. April ist schon etwas her.

Das kann doch nur ein schlechter Scherz sein, was Hamburg da fabriziert?

Bitte liebes BVerfG, stopp. diesen Irrsinn endlich...

Hans Werner Mangold

Habe ich mir auch gedacht, dass es sich hierbei nur um einen schlechten Aprilscherz handeln kann  :o

MDWiesbaden

Es ist wirklich unfassbar was da gemacht wird. Wie soll bei der gezeigten Wertschätzung da je wieder ein Vertrauensverhältnis zustande kommen?
Es ist einfach nur traurig

Hans Werner Mangold


Hans Werner Mangold

17 Besoldungsgeber = 17 Auslegungen einer amtsangemessenen Alimentation  :o

Alles Wahnsinn!

Hoffentlich schreitet mal bald das BVerfG ein. So kann es einfach nicht mehr weitergehen  :-[

BW zahlt zu wenig

Es treibt wahrlich Blüten in allen Farben. Das BVerfG muss da nicht
Mehr beischneiden sondern 1x mit Round-Up alles plattmachen

Paterlexx

Zusammengefasst für HH:
•   HH versucht wie die anderen Bundesländer auch (nur noch schlimmer), die Einzel-Beamtenbesoldung auf eine Familienbesoldung umzustellen.
Um die 115% Einzelbesoldung auf eine 115% gesamt Familienbesoldung zu verschlechtern.
•   ein Abstandsgebot kennt Hamburg nicht mehr
•   HH will eine Herdprämie einführen
•   HH hat vergessen, dass das Bürgergeld um 200€ netto gestiegen ist (rückwirkende Wirkung?)
•   HH möchte gern wissen was die Ehepartner verdienen (nicht Ehepartner fallen raus?  Bedeutet ich lasse mich Scheiden, bekomme die Familienboni trotzdem und das Gehalt des Ehepartners wird nicht miteingerechnet – an der Stelle habe ich dann das tolle System schon getunnelt.)
•   Es sollen jeden Monat Ansprüche neu ausgerechnet werden, Ehepartner sollen ihren Verdienst melden. Bekommt man dann eine dritte Rückrechnung? (Besoldungergänzungszuschlag = BEZ)
•   HH will alles über Zuschläge regeln, statt über die Besoldungstabellen – Die Zuschläge sind wieder nicht Pensionswürdig/Ruhegehaltsfähig
•   Die Berechnung der Bedarfe der Bürgergeldempfänger-Familie sind in HH illegal und das wurde auch schon vom Verfassungsgericht moniert (zu wenig).
•   17 Besoldungsgesetzgeber und nicht einer hat bis jetzt eine Verfassungsgerechte Besoldung

Eine Vierköpfige Beamtenfamilie würde nach dem Gesetzentwurf, wenn nur ich als kleine Drohne arbeiten gehe, knapp 50.000 Brutto zustehen (2 Erwachsene 2 Kinder). Bedingt allerdings, dass die Frau zu Hause bleibt. Dann lohnt sich das dritte Kind am Ende sogar noch mehr. Vor allem, wenn das Kindergeld ebenfalls auf 400-450€ angehoben wird. Ich bin dann aber auch wie schon gesagt auch nur noch 120 Tage im Jahr auf der Arbeit.

Verwaltungsgedöns

Wenn zwei z.B. A6er Beamte ohne Ehe zusammenleben, bekommen dann beide den Zuschuss?  8)

clarion

Das müsst ihr anders sehen: HH tut in vorbildlicherweise etwas gegen die Demographie. Die lieben Beamtenfamilien werden vorbildhaft gefördert.  Mama bleibt ganz zu Hause und Papa  geht halbtags oder umgekehrt. Das Ergebnis sind vorbildlich geförderte Beamtensprößlinge.

Seid fruchtbar und mehret Euch.

VierBundeslaender

Kannst du nicht rechnen: 2xA6=A12

Ist doch einfach. Und dann sage einer noch, die können im Ministerium nicht rechnen  ;D ;D