[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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simon1979

Zitat von: Taigawolf in 16.01.2024 16:59
Zitat von: simon1979 in 16.01.2024 15:55
Zitat von: Allgäuer in 16.01.2024 13:12
Ich denke, ich habe es hier schon einmal gelesen, finde aber leider den Eintrag nicht mehr...

Könnte mir jemand beantworten, wie hoch das monatliche Einkommen einer Bürgergeldfamilie + 2 Kinder ist?

Ich denke, so einfach ist dass nicht! Es kommt doch auch immer auf den Wohnsitz an. Von daher geht doch der Ortszuschlag in Bayern zumindest in die richtige Richtung?

Welche "Zuschüsse" gibt es für die o.g. Familie noch? Habe, neben den Wohnkosten, auch was von "Teilhabe am öffentlichen Leben" gelesen. Dazu verdienen darf man auch noch etwas?

Ich bin fachlich in einer ganz anderen Richtung tätig. Evtl. könnte sich jemand die Mühe machen, und dies nochmals kurz zusammen schreiben?

Dies würde mir und vielleicht vielen Lesern bei der Argumentation mit Kollegen helfen die mich immer fragen: Von was müssen wir denn 15% entfernt sein??

Nach der aktuellen Regelsatztabelle im SGB II erhalten
die Eltern je 506,- €,
bei den Kindern ist es abhängig vom Alter,
0- 6 Jahre 357,00 €,
6- 14 Jahre 390,00 € und
14- 18 Jahre 471,00 €.

Hinzu kommt noch der ortsabhängige angemessene Bedarf für Unterkunft und Heizung.

In meinem Bereich wären das bei einer vierköpfigen Familie eine Wohnung mit 90 qm und einer Nettokaltmiete von max. 760,00 €. Hinzu kommen noch max. Heizkosten in Hohe von mtl. 202,50 €.

Das macht eine Gesamtmiete von max. 962,50 € mtl. was wir als Bedarf anerkennen dürfen.

Mit den Bezug von Sozialleistungen / Transferleistungen wie SGB II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag usw. eröffnet sich auch der Bereich der Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Hier erhält man für den Schulbedarf aktuell einmalig 130 € im August und 65 € im Februar.

Dazu kann man noch die Kostenübernahme für das Mittagessen im Hort / Ganztagesbetreuung beantragen, dass in der Regel in vollen Umfang übernommen wird.

15 € mtl. stehen für den Bereich der Teilhabe zur Verfügung (Vereinsmitgliedschaft z.B.)

Schulausflüge (eintägig oder mehrtägig) werden auf Antrag in vollem Umfang übernommen.

Aus all diesen Leistungen kann man einen Bezug von Sozialleistungen für ein Jahr errechnen und das dann durch 12 teilen.
Das sollte dann in etwa die Basis darstellen, dass für die 15 % als Ausgangspunkt genommen werden muss.

...

Wohngeld und Kinderzuschlag sind da noch gar nicht eingerechnet.
...

Wohngeld und Kinderzuschlag erhältst du als SGB II Leistungsbezieher auch nicht.
Man erhält zwar Kindergeld von der Familienkasse, was aber in voller Höher auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden.

Wohngeld (Mietwohnung), Lastenzuschuss (Wohneigentum) und Kinderzuschlag erhalten nur Erwerbstätige mit nicht ausreichenden Einkommen.

Deswegen ja auch der Hinweis in den letzten Tarifverhandlungen seitens der AG, dass Beamte doch bitte Wohngeld beantragen sollen, wenn das Einkommen nicht reicht.

Grundsätzlich ist es für Beamte im mD durchaus möglich Wohngeld/ Lastenzuschuss oder Kinderzuschlag zu erhalten. Damit hat man dann auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Ich würde also jeden Beamten, der nach A6/ A7 oder niedriger besoldet wird und Familie hat, sich darüber zu informieren.

nevarro

Zitat von: Bastel in 17.01.2024 09:47
Zitat von: nevarro in 17.01.2024 09:37
§ 130 StGB.

;D ;D ;D ;D

Dein Post-Counter führt bei mir jedenfalls nicht mehr zu Verwunderung. Liegt das etwa an der vielen Freizeit, auf die Transferleistungsbezieher hier angeblich ein Monopol haben?

Paterlexx

Zitat von: Allgäuer in 17.01.2024 09:14
Erstmal allen vielen Dank für die vielen Antworten!!

@lotsch BRV!! da hätte ich auch selbst drauf kommen können!

Zitat von: SwenTanortsch in 17.01.2024 06:43
Zitat von: Allgäuer in 16.01.2024 13:12

Könnte mir jemand beantworten, wie hoch das monatliche Einkommen einer Bürgergeldfamilie + 2 Kinder ist?


Für welchen Rechtskreis willst Du diese Bemessung haben, Allgäuer? Deinem Namen nach vermute ich, dass Du sie für Baden-Württemberg haben möchtest. Wenn Du hier den Rechtskreis nennst, erstelle ich Dir hier eine entsprechende Bemessung auf Grundlage der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung.

Rechtskreis ist tatsächlich Bayern. Ich werde die Berechnung suchen, vielen Dank!

Edit: Gefunden!!  ;)

Dürfte Netto jetzt ungefähr wie in Hamburg sein, sprich 4400€ Netto

SwenTanortsch

Wenn ich es schaffe, setze ich mich morgen mal entsprechende Berechnungen.

ChRosFw

Was mich irritiert:

Das unterschiedliche Maß, mit dem hier offensichtlich gemessen wird.

Wenn man sich selbst auf seine verfassungsmässigen Rechte als Beamter beruft, so sollte das auch für alle anderen gelten. Es gibt nämlich nicht nur Rechtsprechung des BVerfG zur amtsangemessenen Alimentation, sondern auch Rechtsprechung des BVerfG zum Existenzminimum.

Und ganz sachlich betrachtet: Man sitzt hier im gemeinsamen Boot, und zwar was die Ignoranz der Politik gegenüber den verfassungsrechtlichen Anforderungen angeht.

Die Diskussion über die Erhöhung des Bürgergeldes ("Arbeit muss sich lohnen") bespielt das gleiche Feld wie die Diskussion über die Amtsangemessene Alimentation. Die Politik weigert sich schlichtweg, klare verfassungsrechtliche Vorgaben umzusetzen.




Reisinger850

Ich glaube allerdings nicht, dass das BverG gesagt hat, dass Harzer 4000 netto bekommen sollen mit 2 Kindern in HH, oder dass es ein 40K Schonvermögen gibt, angebotene Jobs abgelehnt werden können usw.

Wenn ich durch das Anstandsgebot irgendwann hoffentlich proftiere, freue ich mich sehr. Aber diese Sozialstaatauswüchse können nicht förderlich sein für Deutschland langfristig. Die Hemmschwelle, wieder zu arbeiten, ist einfach viel zu gross aktuell. Zur Not wird, wie von der CDU vorgeschlagen, die Verfassung eben geändert diesbezüglich. Dann noch das Thema,
dass frisch zugewanderte Bürger überhaupt in den Genuss dieses fast schon bedingungslosen Grundeinkommens kommen können... Manchmal stelle ich mir vor, wenn ich wieder in London oder NY bin, was man mir dort sagen würde wenn ich 1. einfach so dort bleiben will und 2. mir das noch schön bezahlen lassen möchte 🤣

Manchen würde ein härterer Aufprall guttun.

ChRosFw

Vom Anstandsgebot würden hier viele profitieren.

Man muss bei diesen imposanten Zahlen auch berücksichtigen, dass der Staat hierzu auch im Wesentlichen selbst beigetragen hat.

Einen großen Teil macht nämlich der Faktor Wohnen und Heizen aus. Wenn durch immer striktere Bauvorschriften, den nahezu kompletten Rückzug des Staates aus dem sozialen Wohnungsbau etc., etc., etc. die Wohnkosten immer weiter steigen, dann sind die Kosten nun einmal so wie sie sind.


nevarro

Zitat von: ChRosFw in 17.01.2024 17:18
Vom Anstandsgebot würden hier viele profitieren.

Das ist für mich der Satz der Woche. Vielen Dank dafür, insbesondere aber an "A13 für alle" Top-Neider Reisinger für die 1a Vorlage.

Man könnte fast vermuten, dass ohne das sichere Beamtenmäntelchen auch hier der ein oder andere in die Lage kommen könnte, seinen Job für längere Zeit zu verlieren.

LehrerBW

#5618
Zitat von: nevarro in 16.01.2024 21:47
[Am Intellekt wird es hier scheinbar teilweise weniger liegen, was insbesondere bei dem Lehrer aus BW wirklich traurig ist. Hat dieser doch einen oder mehrere Hochschulabschlüsse erworben, die ihm eigentlich beigebracht haben, dass polemische Hetze zu einfach und billig ist, wenn man doch eigentlich über das notwendige Handwerkzeug verfügt, die wirkliche Zahl der ,,Sozialschmarotzer" finden zu können.

Es ging um Leistungen die Sozialhilfeempfänger oder Hartzer bekommen. Worauf ich sagte, dass die Betreuungskosten für zwei Kinder bei mir knapp 600€ betragen während es für Hartzer inklusive ist. Damit meinte ich, dass auch solche Leistungen bei der amtsangemessenen Besoldung mitgerechnet werden müssen wenn das Bürgergeldniveau für eine Familie mit 2 Kindern zugrunde gelegt wird..
Mit keinem Wort habe ich gegen Hartzer gehetzt, polemisiert oder sonst was gesagt noch den obigen genannten Fakt bewertet.
Das hast inhaltsfremd alleine du getan🤷‍♂️

Riconr1

Zitat von: LehrerBW in 17.01.2024 22:26
Zitat von: nevarro in 16.01.2024 21:47
[Am Intellekt wird es hier scheinbar teilweise weniger liegen, was insbesondere bei dem Lehrer aus BW wirklich traurig ist. Hat dieser doch einen oder mehrere Hochschulabschlüsse erworben, die ihm eigentlich beigebracht haben, dass polemische Hetze zu einfach und billig ist, wenn man doch eigentlich über das notwendige Handwerkzeug verfügt, die wirkliche Zahl der ,,Sozialschmarotzer" finden zu können.

Es ging um Leistungen die Sozialhilfeempfänger oder Hartzer bekommen. Worauf ich sagte, dass die Betreuungskosten für zwei Kinder bei mir knapp 600€ betragen während es für Hartzer inklusive ist. Damit meinte ich, dass auch solche Leistungen bei der amtsangemessenen Besoldung mitgerechnet werden müssen wenn das Bürgergeldniveau für eine Familie mit 2 Kindern zugrunde gelegt wird..
Mit keinem Wort habe ich gegen Hartzer gehetzt, polemisiert oder sonst was gesagt noch den obigen genannten Fakt bewertet.
Das hast inhaltsfremd alleine du getan🤷‍♂️

Die leider schon im Ansatz abwertende Bezeichnung der Hilfeempfänger als "Hartzer" ist das Problem. Den Rest stellt, glaube ich, niemand in Abrede.

A9A10A11A12A13

#5620
Neueingang des Monats November: "Übermäßige und existenzbedrohende Abzüge durch das Verfahren der Nachversicherung seien verfassungswidrig. "? ...der erste Senat hat zu entscheiden (in 'angekündigt kurzer Zeit'). Bleibt es wie bisher oder wird nur am Versorgungsausleich 'konzentriert gebraut' oder sogar an der Systematik der Nachversicherung aus dem Dienst scheidender Beamter? Wird es die Endsechzigerin in Bayern noch zu Lebzeiten erfahren?

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-28646

Wieviel Rosenkriege bauen darauf noch auf?: "Schatz, ich hab Dich satt, und ausreichend Pfründe deiner Versorgung miterworben." "Wenn Du Schatzjäger(in) dich scheiden lässt, ist mir alles egal und lasse mich irgendwann nachversichern...damit für dich die Schatztruhe statt prall gefüllt nur noch existenzbedrohend leer ist."

Heiliger

Hallo in die Runde,
Hallo,
in NRW wurden ja an alle Widerspruchführer bezüglich Sonderzahlung ("Weihnachtsgeld") und Urlaubsgeld ablehnende Bescheide für die Jahre 2003 bis 2015 gesandt.
Ich habe meine förmlichen Zustellungen heute erhalten.
Es bleibt leider - will man sich dagegen wehren - jetzt nur noch die Klage.
Ich würde daher gerne einmal nachfragen, wie ihr (euer Sachverstand) die Erfolgsaussichten einer möglichen Klage einschätzt.
Aufgrund des Austausches könnte ich dann auch ersehen, ob ich den Klageweg beschreiten sollte oder nicht.
Sollte ich abschließend entscheiden, den Klageweg zu bestreiten, wäre ich dann weiterhin für Formulierungshilfen inhaltlicher Art dankbar.

Ich hatte dieses auch nochmal als eigenständiges Thema aufgemacht....denke aber,.es wäre hier auch gut aufgehoben...

Heiliger

War Landesbeamter (Polizei) NRW,  jetzt Pensionär....

Topsepower

Neuer Zeitraum für die Entscheidung in Schleswig-Holstein des Bundesverfassungsgerichtes laut DBB SH:

Noch interessanter wird allerdings die zur Jahresmitte angekündigte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur "Weihnachtsgeldkürzung" in Schleswig-Holstein.

Quelle: https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/inflationsausgleichspraemie-und-bessere-winterdienst-konditionen-kommen/

Floki

Das ist wirklich interessant. In NRW beispielsweise hunderttausende Entscheidungen wegen der Kürzung von Weihnachts- und Urlaubgeld ergangen. Die Gewerkschaften haben kommuniziert, dass die Erfolgsaussichten bei Klagen gering wären, sodass davon abgeraten wird gegen die Entscheidungen vorzugehen.