[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Rentenonkel

Zitat von: Zugroaster in 27.08.2024 09:21

Was macht dein Brötchengeber denn mit deinen Widersprüchen? Meiner wurde für die letzten Jahre im Januar abgewiesen und damit war das Thema durch.

Meiner stellt die Widersprüche ruhend und verzichtet auf die Einrede der Verjährung.

Zugroaster

Zitat von: Versuch in 27.08.2024 10:49
Zitat von: Zugroaster in 27.08.2024 09:21
Zitat von: Rentenonkel in 31.07.2024 12:18Im Gegensatz zu Taigawolf sehe ich daher am weit entfernten Horizont eine Verbesserung kommen. Bis dahin schreibe ich jährlich kurz vor Weihnachten an meinen Dienstherrn weiterhin einen Widerspruch, um die Verjährung zu hemmen.

Ein bisschen spät, ich weiß, aber ich hab hier eine Weile nicht mehr mitgelesen:

Was macht dein Brötchengeber denn mit deinen Widersprüchen? Meiner wurde für die letzten Jahre im Januar abgewiesen und damit war das Thema durch.
Warum?
Dann klagt.man dagegen...

Das war der indirekte Ausfluss meiner Frage....ob Rentenonkels Widersprüche abgelehnt und diese Ablehnungen dann per Klage beantwortet wurden. Ich hab weder einen Rechtsschutz, noch Zeit und Nerv hier selbst Klagen zu verfassen, die dann aus den unterschiedlichsten Formfehlern abgelehnt werden.

Insofern erfülle ich voll und ganz die Erwartungen/Hoffnungen des Dienstherren, das ist mir bewusst.

Meine nächste Frage wäre, ob nicht das AZ eines einzelnen Klagefalls schon reichen müsste, um meinen Widerspruch ruhend zu stellen und das Urteil in diesem Fall abzuwarten?! Ab wann ist das möglich, oder sogar geboten?

Man merkt - ich komme nicht aus der juristischen Ecke.  ;)

Edit:
Gerade die Antwort von Rentenonkel gelesen, danke.

LehrerinRLP

Meiner stellt die Widersprüche ruhend und verzichtet auf die Einrede der Verjährung.
[/quote]

Um welchen Dienstherrn handelt es sich da?

Schlaubi

Ist dieses Jahr noch ein Urteil zu NDS zu erwarten?

Reisinger850

#6349
Zitat von: LehrerinRLP in 27.08.2024 21:51
Meiner stellt die Widersprüche ruhend und verzichtet auf die Einrede der Verjährung.

Um welchen Dienstherrn handelt es sich da?
[/quote]

So verfährt NRW bei den bisher 100.000+ Wiedersprüchen. NRW ist sowieso ein Musterbeispiel für die rechtswidrigen Auswüchse der Besoldung...

Frecher exorbitanter Familienzuschlag im vierstelligen Bereich bei bereits zwei Kindern möglich, Ortszuschläge nur für Familien, Erhöhungen der Grundbesoldung stets unter Bürgergeldniveau, Partnereinkommen wird diskutiert. Mein Dienstherr sollte sich schämen, einfach widerlich, sie nehmen alles mit, was einen nur wütend machen kann.

Von Optendrenk über Lienenkämper
Zu Hannelore Kraft, alle abstoßend.

Versuch

Zitat von: Zugroaster in 27.08.2024 10:54
Zitat von: Versuch in 27.08.2024 10:49
Zitat von: Zugroaster in 27.08.2024 09:21
Zitat von: Rentenonkel in 31.07.2024 12:18Im Gegensatz zu Taigawolf sehe ich daher am weit entfernten Horizont eine Verbesserung kommen. Bis dahin schreibe ich jährlich kurz vor Weihnachten an meinen Dienstherrn weiterhin einen Widerspruch, um die Verjährung zu hemmen.

Ein bisschen spät, ich weiß, aber ich hab hier eine Weile nicht mehr mitgelesen:

Was macht dein Brötchengeber denn mit deinen Widersprüchen? Meiner wurde für die letzten Jahre im Januar abgewiesen und damit war das Thema durch.
Warum?
Dann klagt.man dagegen...

Das war der indirekte Ausfluss meiner Frage....ob Rentenonkels Widersprüche abgelehnt und diese Ablehnungen dann per Klage beantwortet wurden. Ich hab weder einen Rechtsschutz, noch Zeit und Nerv hier selbst Klagen zu verfassen, die dann aus den unterschiedlichsten Formfehlern abgelehnt werden.

Insofern erfülle ich voll und ganz die Erwartungen/Hoffnungen des Dienstherren, das ist mir bewusst.

Meine nächste Frage wäre, ob nicht das AZ eines einzelnen Klagefalls schon reichen müsste, um meinen Widerspruch ruhend zu stellen und das Urteil in diesem Fall abzuwarten?! Ab wann ist das möglich, oder sogar geboten?

Man merkt - ich komme nicht aus der juristischen Ecke.  ;)

Edit:
Gerade die Antwort von Rentenonkel gelesen, danke.

Dass man dann nicht einen Kleinstbetrag für einen Anwalt investiert, da man fast sicher mind. 6.000 Euro pa zurückbekommen würde, erschließt sich für mich nicht mal ansatzweise...

Malkav

Nächste Runde in SH:

Am 27.08. traf sich der dortige dbb-Vorsitzende mit der neuen Finanzministerin (https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/trifft-offenes-gespraech-auf-geschlossene-kasse/) und auf der Homepage werden am nächsten Tag Musterwiderspruch und Übersicht zu den Verfahrensschritten veröffentlich (https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/hindernisse-bei-absicherung-eventueller-ansprueche/).

Ich glaube, mit den veröffentlichten Infos und dem engen zeitlichen Zusammenhang kann sich jeder den Inhalt und Verlauf des Gespräches ausmalen.

Also ich wurde von meiner Gewerkschaft aus dem Dachverband für den 04.09. zur Infoveranstaltung per ViKo (Titel "Alimentation? Widerspruch? Klage?") geladen. Mal schauen, was da kommt. Letztes Jahr gab er Klagemuster und Musterwidersprüche für 2022. Man ist also bemüht und scheitert aktuell scheinbar an der Behäbigkeit des BVerfG.

Dass das VG Schleswig alle Alimentatiosnverfahren ruhend stellt, bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden ist, mag  für dieindividuellen Beamten ja gut sein (so ist das Risiiko in die zweite Instanz mit Anwaltszwang zu müssen viel geringer), ist aber ein echter Hemmschuh auf dem Weg zum hiesigen LVerfG wie in BW.

HansGeorg

Kurze Frage: Ich bin in diesem Jahr sowohl Besoldungsempfänger gewesen als auch nun Versorgungsempfänger. Kann ich das beides in einem Widerspruch machen oder muss ich zwei einreichen? Gibt es für den Bereich Versorgung auch Muster oder kann ich die Argumentation Analog zur zum Bereich Besoldung aufsetzen?

@Malkav: Welche Gewerkschaft ist denn in SH für den Bereich Verwaltung empfehlenswert?

Versuch

Zitat von: Malkav in 29.08.2024 09:03
Nächste Runde in SH:

Am 27.08. traf sich der dortige dbb-Vorsitzende mit der neuen Finanzministerin (https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/trifft-offenes-gespraech-auf-geschlossene-kasse/) und auf der Homepage werden am nächsten Tag Musterwiderspruch und Übersicht zu den Verfahrensschritten veröffentlich (https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/hindernisse-bei-absicherung-eventueller-ansprueche/).

Ich glaube, mit den veröffentlichten Infos und dem engen zeitlichen Zusammenhang kann sich jeder den Inhalt und Verlauf des Gespräches ausmalen.

Also ich wurde von meiner Gewerkschaft aus dem Dachverband für den 04.09. zur Infoveranstaltung per ViKo (Titel "Alimentation? Widerspruch? Klage?") geladen. Mal schauen, was da kommt. Letztes Jahr gab er Klagemuster und Musterwidersprüche für 2022. Man ist also bemüht und scheitert aktuell scheinbar an der Behäbigkeit des BVerfG.

Dass das VG Schleswig alle Alimentatiosnverfahren ruhend stellt, bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden ist, mag  für dieindividuellen Beamten ja gut sein (so ist das Risiiko in die zweite Instanz mit Anwaltszwang zu müssen viel geringer), ist aber ein echter Hemmschuh auf dem Weg zum hiesigen LVerfG wie in BW.
Was meinst du mit BW?

Das dortige System ist auch hochgradig verfassungswidrig.
Bitte nicht so einen Murks als Vorbild nehmen

Finanzer

Zitat von: Versuch in 29.08.2024 09:28
Zitat von: Malkav in 29.08.2024 09:03
Nächste Runde in SH:

Am 27.08. traf sich der dortige dbb-Vorsitzende mit der neuen Finanzministerin (https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/trifft-offenes-gespraech-auf-geschlossene-kasse/) und auf der Homepage werden am nächsten Tag Musterwiderspruch und Übersicht zu den Verfahrensschritten veröffentlich (https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/hindernisse-bei-absicherung-eventueller-ansprueche/).

Ich glaube, mit den veröffentlichten Infos und dem engen zeitlichen Zusammenhang kann sich jeder den Inhalt und Verlauf des Gespräches ausmalen.

Also ich wurde von meiner Gewerkschaft aus dem Dachverband für den 04.09. zur Infoveranstaltung per ViKo (Titel "Alimentation? Widerspruch? Klage?") geladen. Mal schauen, was da kommt. Letztes Jahr gab er Klagemuster und Musterwidersprüche für 2022. Man ist also bemüht und scheitert aktuell scheinbar an der Behäbigkeit des BVerfG.

Dass das VG Schleswig alle Alimentatiosnverfahren ruhend stellt, bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden ist, mag  für dieindividuellen Beamten ja gut sein (so ist das Risiiko in die zweite Instanz mit Anwaltszwang zu müssen viel geringer), ist aber ein echter Hemmschuh auf dem Weg zum hiesigen LVerfG wie in BW.
Was meinst du mit BW?

Das dortige System ist auch hochgradig verfassungswidrig.
Bitte nicht so einen Murks als Vorbild nehmen

Es geht nicht um die Besoldung in BW (welche natürlich völliger Murks ist), sondern um den Parallelen Klageweg. In BW und in SH wird versucht die Landesverfassungsgerichte mit dem Sachverhalt zu befassen. Die Ruhestellung des VG Schleswig hemmt dies, während in BW keine Ruhestellung erfolgte und somit das Landesverfassungsgericht zeitnah damit befasst werden kann.

Malkav

Zitat von: Versuch in 29.08.2024 09:28
Was meinst du mit BW?

Nicht das Gesetz als Vorbild!

Ich meinte das Vorgehen der Verwaltungsgerichte in BW Verstöße gegen Art. 33 V GG als unmittelbare Verletzung der Landesverfassung (über die entsprechende Verweisung in der LVerf auf die Grundrechte des GG) dem Landesverfassungsgericht vorzulegen und so das überlastete Bundesverfassungsgericht mit seinen unerträglichen Bearbeitungszeiten zu umgehen (wie bereits 2018 von Stuttmann gefordert).

Das VG Hamburg würde das wohl auch sehr gerne machen (und hat es in seinem Beschluss aus 2021 auch ausdrücklich geprüft), aber die dortige Landesverfassung enthält (anders als in BW und SH) keine Verweisung auf die Rechte des Grundgesetzes.

Spannend wird das Hauen und Stechen, wenn das LVerfG SH 2025 feststellen sollte "Anrechnung Partnereinkommen verstößt gegen Art. 3 LVerf SH i.V.m. Art. 33 V GG" und das BVerfG in einem Fall z.B. aus Hamburg 2026 sagen sollte "Anrechung Partnereinkommen geht."

Wäre der Besoldungsgesetzgeber SH dann in seinem Rechtskreis weiterhin an die (mit Gesetzeskraft auf Ebene eines Landesgesetzes ergangene) Entscheidung vom LVerfG uas 2025 gebunden, oder wäre diese Entscheidung dann wegen der anders lautenden Entscheidung aus Karlsruhe 2026 (mit der Qualität eines Bundesgesetzes) obsolet? Grundsätzlich sind es ja getrennte Rechtsräume, aber beide beziehen sich auf die selbe Norm des GG nur einmal als unmittelbares Bundesrecht und einmal als mittelbares Landesrecht. Zu Gunsten des Bürgers müsste es den Landesverfassungsgerichten doch eigentlich möglich sein die Grundrechte/ grundrechtsgleichen Individualrechte stärker auszugestalten als das BVerfG, halt nur nicht schwächer. Ich sehe da schon echtes Konfliktpotenzial .... erinnert alles ein wenig an den Dreiklang BVerfG, EuGH und EGMR mit all seinen Irrungen und Wirrungen, aber diesmal mit 17 statt drei Mitspielern.

Versuch

Zitat von: Finanzer in 29.08.2024 09:46
Zitat von: Versuch in 29.08.2024 09:28
Zitat von: Malkav in 29.08.2024 09:03
Nächste Runde in SH:

Am 27.08. traf sich der dortige dbb-Vorsitzende mit der neuen Finanzministerin (https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/trifft-offenes-gespraech-auf-geschlossene-kasse/) und auf der Homepage werden am nächsten Tag Musterwiderspruch und Übersicht zu den Verfahrensschritten veröffentlich (https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/hindernisse-bei-absicherung-eventueller-ansprueche/).

Ich glaube, mit den veröffentlichten Infos und dem engen zeitlichen Zusammenhang kann sich jeder den Inhalt und Verlauf des Gespräches ausmalen.

Also ich wurde von meiner Gewerkschaft aus dem Dachverband für den 04.09. zur Infoveranstaltung per ViKo (Titel "Alimentation? Widerspruch? Klage?") geladen. Mal schauen, was da kommt. Letztes Jahr gab er Klagemuster und Musterwidersprüche für 2022. Man ist also bemüht und scheitert aktuell scheinbar an der Behäbigkeit des BVerfG.

Dass das VG Schleswig alle Alimentatiosnverfahren ruhend stellt, bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden ist, mag  für dieindividuellen Beamten ja gut sein (so ist das Risiiko in die zweite Instanz mit Anwaltszwang zu müssen viel geringer), ist aber ein echter Hemmschuh auf dem Weg zum hiesigen LVerfG wie in BW.
Was meinst du mit BW?

Das dortige System ist auch hochgradig verfassungswidrig.
Bitte nicht so einen Murks als Vorbild nehmen

Es geht nicht um die Besoldung in BW (welche natürlich völliger Murks ist), sondern um den Parallelen Klageweg. In BW und in SH wird versucht die Landesverfassungsgerichte mit dem Sachverhalt zu befassen. Die Ruhestellung des VG Schleswig hemmt dies, während in BW keine Ruhestellung erfolgte und somit das Landesverfassungsgericht zeitnah damit befasst werden kann.

O.k.
Danke.

Verwaltungsgedöns

Eine Laienfrage:
Wenn z. B. das BVerfG entscheidet, dass eine A8 Besoldung in NRW verfassungswidrig zu niedrig ausgefallen ist und NRW deswegen nachzahlt und (wieder verfassungswidrig) "nachbessert", ist dann zu erwarten, dass andere Bundesländer für ihre A8er ebenfalls tätig werden? Oder wartet jedes Bundesland sein eigenes Urteil ab?

Dogmatikus

Jedes Bundesland wartet ab, weil keines auch nur einen Cent mehr zahlen möchte als es selbst gerichtlich verpflichtet wird.

Verwaltungsgedöns

Das habe ich befürchtet. Ich denke mein Bundesland kommt vor 2026 nicht dran. Aber ist denn zu erwarten, dass das BVerfG überhaupt konkrete Summen beziffert? Ich dachte, sie stellen höchstrichterlich fest, dass es zu niedrig war und dann denkt sich der Gesetzgeber das nächste lustige Besoldungsgesetz aus und wir drehen uns wieder über 10 Jahre im Kreis. Zumal ja auch nur für eine bestimme Besoldubgsgruppe mit spezifischer Erfahrungsstufe entschieden wird, oder?