[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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AltStrG

Zitat von: Ozymandias in 31.10.2024 15:36
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Berlin&Datum=16.10.2024&Aktenzeichen=26%20K%20153%2E24

VG Berlin, 16.10.2024 - 26 K 153.24

A12-A13 für 2017-2019 abgewiesen

Das steht da nicht. Da steht, dass konkrete Besoldungsforderungen eines Einzelnen nicht zulässig sind, wenn der Klagegegenstand eine Notlage durch eine zu geringe Besoldung ist, die NICHT ausreichend begründet wird.

Man sollte Urteile schon genau lesen und DANN wiedergeben.

HansGeorg

Gibt es eigentlich irgendwo ein Muster in Bezug auf einen Widerspruch gegen die Versorgung?

VierBundeslaender

Zitat von: Ozymandias in 31.10.2024 15:36
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Berlin&Datum=16.10.2024&Aktenzeichen=26%20K%20153%2E24

VG Berlin, 16.10.2024 - 26 K 153.24

A12-A13 für 2017-2019 abgewiesen
Das war aber zu erwarten. Im Urteil steht
ZitatDem Beamten wird nicht nur bei Zweifeln an der Verfassungswidrigkeit einer Norm, sondern auch im Erfolgsfall des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zugemutet abzuwarten, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung getroffen hat.
Der Vorwurf war, dass der Kläger selbst ausgerechnet hat, was ihm zustehen müsste. Und da sagt das Gericht zwei Mal, dass das Gesetzgeber ausrechnet und wenn einem das nicht gefällt, man eben erneut klagen muss. Nur der Gesetzgeber bestimmt, was man bekommt (bzw das BVerfG mit einer Vollstreckungsanordnung, darauf warten ja mehrere - ich auch).

Dass das aussichtslos war, sieht man schon daran, dass auf Einzelrichter übertragen wurde. (Ich würde mich zB nicht wundern, wenn der Kläger eine Rechtsschutzversicherung hatte und dieser Prozess auch dazu diente, dem Anwalt etwas Gebühren zu "liefern".)

Das ist also keine Abschätzung dafür, ob die Besoldung eines A13 der genannten Jahre verfassungsgemäß ist.

SwenTanortsch

Zugleich hat die 26. Kammer allerdings für die Jahre ab 2018 die R-Besoldung in Berlin im Sommer des letzten Jahres als verfassungskonform betrachtet, und zwar insbesondere deshalb, weil sie die Ansicht vertreten hat, dass auf der ersten Prüfungsstufe nur das verletzte Mindestabstandsgebot, von dem die Kläger nicht unmittelbar betroffen waren, die Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation rechtfertigen würde, und dass hier auf der zweiten Prüfungsstufe keine weiteren hinreichenden Anhaltspunkte dafür gegeben seien, um von einer in der R-Besoldung evident unzureichenden Alimentation ausgehen zu müssen, vgl. nur https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1335853.php

Dieses Auffassung, davon darf man ausgehen, wäre die Kammer offensichtlich auch hinsichtlich der Besoldungsgruppe A 13 ab dem Jahr 2018 gefolgt, sofern es dem Kläger nicht gelungen wäre, seine Klage präziser zu substantiieren, als das die Kläger in den gerade genannten Verfahren getan haben. Diese präzisere Klagebegründung sollte möglich sein, bedürfte aber einiger weiterer Überlegungen, die in einem Beitrag für die ZBR betrachtet werden, der irgendwann im zweiten Halbjahr des nächstens Jahres dort erscheinen wird. Ob diese Begründung dann tragfähig sein sollte, müsste mit einiger Wahrscheinlichkeit am Ende das Bundesverfassungsgericht entscheiden, vermute ich.

Tomcat7

Hallo zusammen,

ich bin nicht so tief im Thema wie viele hier und habe die 450 Seiten dieses Threads nicht vollumfänglich gelesen. Die Diskussion hier geht grundsätzlich um die von einigen vermutete Unteralimentierung bestimmter Beamten im hD, wenn ich es im Kern richtig verstehe. Was hat dieser Landtagsbeschluss (https://lbv.landbw.de/-/gesetz-%C3%BCber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbez%C3%BCgen-in-baden-w%C3%BCrttemberg-2024/2025-und-zur-%C3%A4nderung-dienstrechtlicher-vorschriften-bvanp-%C3%A4g-2024/2025-) aus Baden-Württemberg zum BVAnp ÄG 2024/2025 mit der Diskussion hier im Thread zu tun? Dieser Landtagsbeschluss legt zwar eine Erhöhung der Bezüge ab heute (01.11.24) und dann nochmal zum 01.02.25 fest, aber hat mit der Frage einer grundsätzlichen Unteralimentierung ab A13 erst einmal nichts zu tun, oder? Vielen Dank für eure Antworten schon einmal.

Grüße

Ozymandias

VG Berlin, 10.10.2024 - 26 K 187.24

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Berlin&Datum=10.10.2024&Aktenzeichen=26%20K%20187%2E24

Ich poste nur die Urteile, um irgendetwas wird es schon gegangen sein  :P

War glaube ich der selbe schlaue Anwalt wie bei der obigen Klage.

PolareuD

Zitat von: Ozymandias in 01.11.2024 16:47
VG Berlin, 10.10.2024 - 26 K 187.24

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Berlin&Datum=10.10.2024&Aktenzeichen=26%20K%20187%2E24

Ich poste nur die Urteile, um irgendetwas wird es schon gegangen sein  :P

War glaube ich der selbe schlaue Anwalt wie bei der obigen Klage.

Hier wurden augenscheinlich die selben Fehler gemacht wie im obigen Verfahren.

Um welche Kanzlei handelt es denn, die hier den Kläger vertreten hat?
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

VierBundeslaender

Ich kenne einen Fall, wo man bewusst die Klage so formuliert und verloren hat. Das war mit der Rechtsschutzversicherung abgesprochen, die dadurch dem Anwalt oder der Anwältin eine höhere Gebühr ermöglicht hatte. Die Richter fanden das nicht so gut (die haben ja damit Arbeit), aber die reine Feststellungsklage, die ja formal durch alle Instanzen gehen müsste, hat einen albernen Streitwert von (ich glaube) 5.000€ und dafür macht niemand mehr die Arbeit, die da investiert werden muss.

Das könnte also "geplant" gewesen sein.

AltStrG

Zitat von: InternetistNeuland in 31.10.2024 13:38
Wäre ein Single gezwungen morgen vorzeitig in Pension zu gehen bekäme er ja nur die Mindestpension.
Da die PKV Beiträge ja kräftig ansteigen ab 2025 wäre man doch jetzt unter Bürgergeldniveau oder sehe ich das falsch?

Jetzt bin ich mal sarkastisch: mutmaßlich. Aber dagegen kann er ja Rechtsschutz erlangen aka klagen. Buahahahahah.

AltStrG

Zitat von: VierBundeslaender in 01.11.2024 20:49
Ich kenne einen Fall, wo man bewusst die Klage so formuliert und verloren hat. Das war mit der Rechtsschutzversicherung abgesprochen, die dadurch dem Anwalt oder der Anwältin eine höhere Gebühr ermöglicht hatte. Die Richter fanden das nicht so gut (die haben ja damit Arbeit), aber die reine Feststellungsklage, die ja formal durch alle Instanzen gehen müsste, hat einen albernen Streitwert von (ich glaube) 5.000€ und dafür macht niemand mehr die Arbeit, die da investiert werden muss.

Das könnte also "geplant" gewesen sein.

Was keinen Sinn macht, wenn (dann) die Klage (aus diesem Grund) abgelehnt wird (obwohl ein berechtigter Anspruch besteht).

VierBundeslaender

Es waren zwei Klagen (bzw. eine wurde abgetrennt). Eine Klage geht direkt an das BVerfG (Streitwert genannte 5T€), die andere scheiterte (Streitwert sechs mal so hoch).

Ozymandias

DRB BW Update vom 04.11 https://www.drb-bw.de/aus-dem-landesverband/newsletter/newsletter?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=2362&cHash=0d23a3a9b2e27f181bc57292377c3b46

"Die von uns unterstützten drei Besoldungsverfahren vor den
Verwaltungsgerichten Karlsruhe und Freiburg sind angelaufen. Termine zur mündlichen
Verhandlung sind mittlerweile bestimmt. "

LehrerBW

Zitat von: Ozymandias in 05.11.2024 05:36
DRB BW Update vom 04.11 https://www.drb-bw.de/aus-dem-landesverband/newsletter/newsletter?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=2362&cHash=0d23a3a9b2e27f181bc57292377c3b46

"Die von uns unterstützten drei Besoldungsverfahren vor den
Verwaltungsgerichten Karlsruhe und Freiburg sind angelaufen. Termine zur mündlichen
Verhandlung sind mittlerweile bestimmt. "

Finde ich super. Der DRB tut wenigstens was. Ganz im Gegensatz zu den Bücklingen BBW die die ganze Zuschlagsorgie mit ihren Abschmelzbeträgen lautstark beklatscht haben.
Ich hoffe nur, dass es auch Entscheidungen gibt und dass die Verfahren nicht wie in Koblenz dem BVerfG vorgelegt werden. Denn dann dauert es wieder Jahre.

Ozymandias

Zitat von: LehrerBW in 05.11.2024 07:10
Zitat von: Ozymandias in 05.11.2024 05:36
DRB BW Update vom 04.11 https://www.drb-bw.de/aus-dem-landesverband/newsletter/newsletter?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=2362&cHash=0d23a3a9b2e27f181bc57292377c3b46

"Die von uns unterstützten drei Besoldungsverfahren vor den
Verwaltungsgerichten Karlsruhe und Freiburg sind angelaufen. Termine zur mündlichen
Verhandlung sind mittlerweile bestimmt. "

Finde ich super. Der DRB tut wenigstens was. Ganz im Gegensatz zu den Bücklingen BBW die die ganze Zuschlagsorgie mit ihren Abschmelzbeträgen lautstark beklatscht haben.
Ich hoffe nur, dass es auch Entscheidungen gibt und dass die Verfahren nicht wie in Koblenz dem BVerfG vorgelegt werden. Denn dann dauert es wieder Jahre.

So lange es keine neuen Direktiven vom BVerfG gibt, rechne ich eher mit einer Klageabweisung in BW.
Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers etc.

Das Partnereinkommen dürfte in den Klagen noch nicht drin sein, es wurde quasi erst mit dem 4-Säulen-Modell 2.0 eingeführt.

Nur meine Einschätzung.

Versuch

Zitat von: Ozymandias in 05.11.2024 10:39
Zitat von: LehrerBW in 05.11.2024 07:10
Zitat von: Ozymandias in 05.11.2024 05:36
DRB BW Update vom 04.11 https://www.drb-bw.de/aus-dem-landesverband/newsletter/newsletter?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=2362&cHash=0d23a3a9b2e27f181bc57292377c3b46

"Die von uns unterstützten drei Besoldungsverfahren vor den
Verwaltungsgerichten Karlsruhe und Freiburg sind angelaufen. Termine zur mündlichen
Verhandlung sind mittlerweile bestimmt. "

Finde ich super. Der DRB tut wenigstens was. Ganz im Gegensatz zu den Bücklingen BBW die die ganze Zuschlagsorgie mit ihren Abschmelzbeträgen lautstark beklatscht haben.
Ich hoffe nur, dass es auch Entscheidungen gibt und dass die Verfahren nicht wie in Koblenz dem BVerfG vorgelegt werden. Denn dann dauert es wieder Jahre.

So lange es keine neuen Direktiven vom BVerfG gibt, rechne ich eher mit einer Klageabweisung in BW.
Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers etc.

Das Partnereinkommen dürfte in den Klagen noch nicht drin sein, es wurde quasi erst mit dem 4-Säulen-Modell 2.0 eingeführt.

Nur meine Einschätzung.

Warum?
Das Abstandgebot wurde hier ja massiv missachtet?