[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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lotsch

Zitat von: Ozymandias in 12.01.2025 07:49
ZitatSchließlich hätte die verfassungskonforme Anpassung von Besoldung und Versorgung das Land vier bis fünf Millionen Euro mehr gekostet, wenn man auf das Partnereinkommen und den Familienergänzungszuschlag verzichtet hätte.

Waren das nicht Milliarden?
BW hat in diesem Hinblick echt nicht mehr alle Latten am Zaun, stößt aber auch auf sehr wenig Widerstand seitens der Beamten.

Die Haushaltsrisiken, wenn man für mehrere Jahre mehrere Milliarden nachzahlen muss, werden allerdings auch nicht mal ansatzweise erörtert. Man scheint sich da sehr sicher zu sein die nächste Lösung zu finden.

Siehe auch Kostendämpfungspauschale.

VG Freiburg, 14.11.2024 - 6 K 883/23

ZitatDementsprechend ist festzustellen, dass es an einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, die auch nicht nachgeschoben werden könnte (vgl. BVerwG ...), für die hier streitige Regelung des § 15 Abs. 1 Satz 5 BVO BW, welche eine besoldungsgruppenabhängige Kostendämpfungspauschale enthält, fehlt (vgl. hierzu ausführlich BVerwG, Urteil vom 21.03.2024 - 5 C 5.22 - juris Leitsatz und Rn. 9-24 m.w.N.).

Genau das hat man nämlich vor, die gesetzliche Grundlage nachzuschieben. Hat man glaube ich auch bereits im Haushaltsbegleitungsgesetz getan.

=> Dem Land kann man leider in diesem Hinblick gar nicht mehr vertrauen. Jeder Richter der so handeln würde, würde wegen Rechtsbeugung aus dem Dienst entfernt werden.

Das zeigt,
   dass die Politiker unsere Gesetze – einschließlich des Grundgesetzes – wohl eher als unverbindlichen Vorschlag betrachten;
   dass die Ministerien erkennbar große handwerkliche Probleme haben;

clarion

Das zeigt doch, dass informierte Politiker wissen,  dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig handeln. Trotzdem verabschieden sie solche Gesetze und bilden noch nicht mal Rücklagen. Wer Pensionsfonds plündern, erzeugt zukünftige Haushaltnöte.

PushPull

Zitat von: clarion in 12.01.2025 08:52
Wer Pensionsfonds plündern, erzeugt zukünftige Haushaltnöte.

Da hast Du auch die Antwort. Was interessiert mich das Ganze nach der Legislaturperiode? Es ist einfach, aus der Opposition gewählt zu werden und damit wahrscheinlich, dass dann jemand von der Konkurrenz mit diesen Entscheidungen arbeiten muss. Und selbst wenn das Ganze einem erst in 30 Jahren um die Ohren fliegt, kann man es der dann aktuellen Regierung in die Schuhe schieben oder sagen "Mit Verlaub [Herr/Frau Interviewer/in], Ihre Vorwürfe betreffen ausschließlich die Vergangenheit, lassen Sie uns doch lieber von der Zukunft sprechen!" (O-Ton Herr Altmaier im Spiegel Spitzengespräch, als es um seine Versäumnisse als Wirtschaftsminister ging).

HansGeorg

Zitat von: clarion in 12.01.2025 08:52
Das zeigt doch, dass informierte Politiker wissen,  dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig handeln. Trotzdem verabschieden sie solche Gesetze und bilden noch nicht mal Rücklagen. Wer Pensionsfonds plündern, erzeugt zukünftige Haushaltnöte.

Nein wieso, die können doch dann wieder zulasten der Beamten aufgebaut werden.

Verwaltungsgedöns

Ich frage mich, ob es rechtlich möglich ist, dass die Gewerkschaften über nichtverbeamtete Mitglieder dazu aufrufen, nur noch Dienst nach Vorschrift zu machen, Ordnungswidrigkeiten zu übersehen, Gebühren weniger gewissenhaft einzutreiben, bei Halsschmerzen nicht zum Dienst zu kommen (Infektionsschutz), telefonisch nicht mehr erreichbar zu sein, bei einer Alarmierung ohne Rufbereitschaft bereits eine Flasche Wein getrunken zu haben, etc... Das alles dann koordiniert und in einem Bundesland gleichzeitig... Es muss eine kreative Nische existieren, mit der wir uns gegen diese vorsätzliche und jahrelange rechtliche Misshandlung zur Wehr setzen. Wir lassen und wirklich nach allen Regeln der Kunst...


Zugroaster

#6966
Zitat von: Verwaltungsgedöns in 12.01.2025 17:00
Ich frage mich, ob es rechtlich möglich ist, dass die Gewerkschaften über nichtverbeamtete Mitglieder dazu aufrufen, nur noch Dienst nach Vorschrift zu machen, Ordnungswidrigkeiten zu übersehen, Gebühren weniger gewissenhaft einzutreiben, bei Halsschmerzen nicht zum Dienst zu kommen (Infektionsschutz), telefonisch nicht mehr erreichbar zu sein, bei einer Alarmierung ohne Rufbereitschaft bereits eine Flasche Wein getrunken zu haben, etc... Das alles dann koordiniert und in einem Bundesland gleichzeitig... Es muss eine kreative Nische existieren, mit der wir uns gegen diese vorsätzliche und jahrelange rechtliche Misshandlung zur Wehr setzen. Wir lassen und wirklich nach allen Regeln der Kunst...

Ich für mich persönlich sehe es ohnehin so, dass das mutwillige Versagen der mich rechtlich zustehenden Bezahlung auch das mutwillige Entziehen meiner vollen Arbeitsleistung nach sich zieht.

So ein Vertrauensverhältnis ist keine Einbahnstraße.

Malkav

Zitat von: Zugroaster in 13.01.2025 06:41
Ich für mich persönlich sehe es ohnehin so, dass das mutwillige Versagen der mich rechtlich zustehenden Bezahlung auch das mutwillige Entziehen meiner vollen Arbeitsleistung nach sich zieht.

So ein Vertrauensverhältnis ist keine Einbahnstraße.

Und genau wie du, kann der Dienstherr rechtlich (aka diziplinarisch) gegen Verstöße gegen die Treue- und Dienstpflicht vorgehen. Die kleinen Unterschiede dürfte sich nur in den Folgen eines nachweislichen Fehlverhaltens (für den Dienstherrn = keine) und der Bearbeitungszeit bei den Gerichten (Diziplinarsachen sind wohl schneller durch als Besoldungssachen  ::) ) zeigen.

Aber theoretisch (!) besteht hier also Waffengleichheit für beide Seiten dieses Sonderrechtsverhältnisses

Zugroaster

Zitat von: Malkav in 13.01.2025 08:56
Zitat von: Zugroaster in 13.01.2025 06:41
Ich für mich persönlich sehe es ohnehin so, dass das mutwillige Versagen der mich rechtlich zustehenden Bezahlung auch das mutwillige Entziehen meiner vollen Arbeitsleistung nach sich zieht.

So ein Vertrauensverhältnis ist keine Einbahnstraße.

Und genau wie du, kann der Dienstherr rechtlich (aka diziplinarisch) gegen Verstöße gegen die Treue- und Dienstpflicht vorgehen. Die kleinen Unterschiede dürfte sich nur in den Folgen eines nachweislichen Fehlverhaltens (für den Dienstherrn = keine) und der Bearbeitungszeit bei den Gerichten (Diziplinarsachen sind wohl schneller durch als Besoldungssachen  ::) ) zeigen.

Aber theoretisch (!) besteht hier also Waffengleichheit für beide Seiten dieses Sonderrechtsverhältnisses

Ich rede ja auch nicht von Arbeitsverweigerung. Es braucht sich am Ende aber halt auch niemand wundern, wenn man wie ein Klischeebeamter arbeitet.

Reisinger850

Zitat von: ThSchm in 12.01.2025 17:27
Der Artikel passt  hier indirekt zum Thema:

https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/warum-niedersachsen-seinen-beamten-milliarden-schulden-koennte-48197671

Er passt doch perfekt. Das wäre auch meine NRW-Hoffnung. 500 netto monatlich mal 5 Jahre des Widerspruchs.

Hoffe das 2025er Urteil gilt direkt für alle Bundesländer gleichzeitig. Nur es muss noch kommen :(

Rentenonkel

Die Weichen zur Refinanzierung durch Großveranstaltungen hat das BVerfG ja heute gestellt  ;D

A9A10A11A12A13

Zitat von: Rentenonkel in 14.01.2025 11:51
Die Weichen zur Refinanzierung durch Großveranstaltungen hat das BVerfG ja heute gestellt  ;D

Polizisten generieren "Polizaster"

Aquise durch Gewaltmonopol beim Staat? Bodycam aus und Knüppel raus? Gewalt erzeugt Gegengewalt ... alle Staatsgwalt geht vom Volke aus (zurück).

"knapp 1,6 Millionen Polizei-Arbeitsstunden an. Das entspricht der Arbeitszeit von etwa 1220 vollzeitbeschäftigten Polizeibeamten" ( ör Rundfunksystempresse Tagesschau) ergibt bei 220 Jahresarbeitstage eine 30 Stunden Woche.

Würde ich mich als 30 Stunden Vollzeitler derzeit nicht angemessen bezahlt fühlen?

Bei etwas über 600 Spielen sind also im Schnitt 450 Polizisten anwesend....

guzmaro

Ich habe mal eine Frage zu der Thematik.

NRW Beamte

Wieso gibt es eigentlich nur für Familien Mietstufen?

Wieso krieg ich als Single kein Bonus wenn ich in einer Stadt wohne, wo die Mieten sehr hoch sind aber Familien schon?

und im Gegenzug werden ja Familien schlechter gestellt , wo in Mietstufe 1 oder 2 wohnen anstatt in 6 oder 7.
Wenn man mal so denkt, jemand kriegt 800€ Netto mehr, diese Person zahlt dann mit Glück in guter Lage weniger am ende im Gegensatz zu jemanden wo in einer Stadt wohnt wo nur Mietstufe 1 oder 2 ist und es nicht so schön eventuell hat.


Dogmatikus

Reisinger, dabei muss man natürlich beachten, dass die 573€/Monat für die unterste Besoldungsgruppe gilt. Durch das Abstandsgebot dürfen die Abstände auch maximal um 10% zwischen den Gruppen abschmelzen.

Startet man bspw. in Niedersachen für A5 und einer Besoldung von 2.937 € mit einem Zusatzbedarf von 573 €/Monat, müsste dieser für die höheren Entgeltgruppen auch weiter ansteigen.

Der jetzt bestehende Abstand von A5 zu A16 beträgt bspw. in Niedersachsen ab 01.02.2025 ca. 178 %. Wenn dieser maximal auf 168 % abschmelzen dürfte, ergibt sich:

2.937 €
+ 573 € = 3.510 €

3510 € * 1,68 = 5.896,80 €

Der momentane Wert von A 16 beträgt jedoch für den Musterbeamten 5.148 €. Der Zusatzbedarf beträgt damit ca. 748 €.

A9A10A11A12A13

Zitat von: guzmaro in 14.01.2025 13:46
Ich habe mal eine Frage zu der Thematik.

NRW Beamte

Wieso gibt es eigentlich nur für Familien Mietstufen?

Wieso krieg ich als Single kein Bonus wenn ich in einer Stadt wohne, wo die Mieten sehr hoch sind aber Familien schon?
...
Vereinfachter Gedankengang der Gesetzgeber: In NRW reicht das Geld für einen Single ohne Kinderschar. Bei Familien reicht das Geld zuerst noch für die Kinderschar, aber dann nicht noch zusätzlich fürs Wohnen in höheren Mietstufen.

Aufgrund der individuellen Vertragsfreiheit kann der einzelne mal teurer oder günstiger wegkommen, als die gesetzlich veranschlagte Erstattungssumme.