[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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freundlicherauslaender

Wie mein Benutzername schon sagt, kenne ich mich im Beamtenrecht nicht so gut aus wie andere und bin auch ein frischer Beamter.

Ich verstehe, worum es in diesem Forumthema geht. Leider habe ich nicht die Möglichkeit, fast 5 Jahre Forumsupdates zu lesen und vollständig zu verstehen, was vor sich geht und was ich tun soll.

Gibt es eine Website, eine Zeitung, irgendetwas, das zusammenfasst, was ich tun kann, wie ich es tun kann und was die aktuellen Ereignisse sind?

Ich wäre für jede Hilfe sehr dankbar.

Magda

Zitat von: freundlicherauslaender in 14.02.2025 11:10
Wie mein Benutzername schon sagt, kenne ich mich im Beamtenrecht nicht so gut aus wie andere und bin auch ein frischer Beamter.

Ich verstehe, worum es in diesem Forumthema geht. Leider habe ich nicht die Möglichkeit, fast 5 Jahre Forumsupdates zu lesen und vollständig zu verstehen, was vor sich geht und was ich tun soll.

Gibt es eine Website, eine Zeitung, irgendetwas, das zusammenfasst, was ich tun kann, wie ich es tun kann und was die aktuellen Ereignisse sind?

Ich wäre für jede Hilfe sehr dankbar.
Bessere Informationen als hier im Forum habe ich bisher nirgends gefunden.

Hast du denn schon einen Antrag für amtsangemessene Alimentation gestellt?

Zugroaster

Danke euch erstmal für die ausführlichen Antworten. Mein Problem wäre in dem Fall nicht das Warten auf eine Entscheidung - da rechne ich die nächsten 10 Jahre sowieso nicht mit einem Ergebnis. ^^
Mein Problem ist eher, dass ich keinen Rechtsschutz genieße und einfach nicht wahnsinnig viel Geld in einer Sache versenken will, die zu meinen Lebzeiten vielleicht gar nicht mehr positiv beschieden wird. Oder, im Falle eines positiven Entscheids einfach mit dem nächsten Rechtsbruch beantwortet wird, so dass man wieder leer ausgeht und die nächste Klage einreichen müsste.

Das heißt wenn ich jetzt Klage einreiche und diese nicht ruhend gestellt wird, stehe ich kurz danach vermutlich schon vor der Entscheidung weiteres Geld hinterher zu schießen. So wäre zumindest mein Verständnis des Ablaufs.

Wir hatten auch mal das Thema der Klageerweiterung. Angenommen meine Klage würde ruhend gestellt werden - kann auch eine ruhende Klage jedes Jahr um ein Besoldungsjahr erweitert werden?

Magda

Zitat von: Zugroaster in 14.02.2025 11:18
Wir hatten auch mal das Thema der Klageerweiterung. Angenommen meine Klage würde ruhend gestellt werden - kann auch eine ruhende Klage jedes Jahr um ein Besoldungsjahr erweitert werden?
Die Frage stelle ich mir gerade auch. Klage für 2022 läuft. Der Ablehnungsbescheid für 2023 ist wahrscheinlich schon in Arbeit. Aber es macht ja wenig Sinn für jedes Jahr eine eigene Klage laufen zu lassen.

nero

Es ist einfach ein Unding, wie man hier von seinem Dienstherren bzw. der Landesregierung im Regen stehen gelassen wird. Die Jahre ab 2022 sind wahrlich noch nicht rechtssicher überprüft und nun werde ich als rechtschaffener Beamter auch noch gezwungen mich mit dem Besoldungssystem in all seiner Tiefe auseinander zu setzen. Hier kommt der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht in keinster Weiser mehr nach.
Ist eine Klage und die Vorbereitung dieser, eigentlich Arbeitszeit? Oder muss ich die stundenlange Recherche für die Klageschrift auch noch in meiner Freizeit erledigen?
Das macht mich richtig sauer. Ich bin der Gewerkschaft der Polizei aufrichtig dankbar, dass sie eine Klageschrift veröffentlicht hat. Hiermit kann man zumindest versuchen möglichst ökonomisch weiterhin auf dem Zug zu bleiben. In der Hoffnung, dass die erste Instanz das Verfahren ruhend stellt, bis ,,Musterurteile" für 2022 und NRW ergangen sind.

Alonsatra

Zitat von: SwenTanortsch in 14.02.2025 07:37
Zweitens die Kollegen in den höheren Besoldungsgruppen, deren Alimentation nur einen relativen Normbestandschutz genießt.
Für die W-Besoldung in NRW kann z.B. der Bezug zur A-Besoldung hergestellt werden durch die Gesetzesbegründung aus 2012/2013 (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-1625.pdf, S.71) wobei man dann in Folge etwa der Argumentation des hessischen Verwaltungsgerichtshof 2021 folgen kann (https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE220002134)

AltStrG

Zitat von: Zugroaster in 14.02.2025 11:18
Danke euch erstmal für die ausführlichen Antworten. Mein Problem wäre in dem Fall nicht das Warten auf eine Entscheidung - da rechne ich die nächsten 10 Jahre sowieso nicht mit einem Ergebnis. ^^
Mein Problem ist eher, dass ich keinen Rechtsschutz genieße und einfach nicht wahnsinnig viel Geld in einer Sache versenken will, die zu meinen Lebzeiten vielleicht gar nicht mehr positiv beschieden wird. Oder, im Falle eines positiven Entscheids einfach mit dem nächsten Rechtsbruch beantwortet wird, so dass man wieder leer ausgeht und die nächste Klage einreichen müsste.

Das heißt wenn ich jetzt Klage einreiche und diese nicht ruhend gestellt wird, stehe ich kurz danach vermutlich schon vor der Entscheidung weiteres Geld hinterher zu schießen. So wäre zumindest mein Verständnis des Ablaufs.

Wir hatten auch mal das Thema der Klageerweiterung. Angenommen meine Klage würde ruhend gestellt werden - kann auch eine ruhende Klage jedes Jahr um ein Besoldungsjahr erweitert werden?

Dann klage nicht und bekomme keine Recht/Geld. Dann aber bitte hinterher nicht heulen.

Man muss sich sein Recht manchmal erkämpfen; was meinst du, was ich in Berlin schon investiert habe....

Malkav

Zitat von: AltStrG in 15.02.2025 21:36
was meinst du, was ich in Berlin schon investiert habe....

Heißer Tipp: 483,00 EUR Gerichtskostenvorschuss beim VG?

Mehr monetäre Investition (z. B. Anwaltsgebühren) ist individuell nicht zwingend notwendig. Zeit, Gehirnschmalz und Ärger werte ich jetzt bewusst nicht als Investition ;)

Ozymandias

Die 483 Euro vor dem VG bei der Feststellungsklage sind ja auch relativ gut angelegt.
Vor allem da es Werbungskosten sind.

Übrigens hat man mit Anwalt oftmals schlechtere Chancen, da alle Fehler bei der Beweislast einem sowieso zugerechnet werden.
Das Problem ist, man kann oftmals gar nichts beweisen, da 90% der Klagen von der BVerfG-Rechtssprechung und anderen bereits anhängigen Verfahren abhängen. 

AltStrG

Zitat von: Malkav in 15.02.2025 22:53
Zitat von: AltStrG in 15.02.2025 21:36
was meinst du, was ich in Berlin schon investiert habe....

Heißer Tipp: 483,00 EUR Gerichtskostenvorschuss beim VG?

Mehr monetäre Investition (z. B. Anwaltsgebühren) ist individuell nicht zwingend notwendig. Zeit, Gehirnschmalz und Ärger werte ich jetzt bewusst nicht als Investition ;)

Ne, mehr. Kläger der ersten Stunde.

Zugroaster

Zitat von: AltStrG in 15.02.2025 21:36Dann aber bitte hinterher nicht heulen.

Ich liebe ja diesen (mehr oder weniger passiv) aggressiven Grundton. Kennen wir uns? Habe ich bei dir schon mal geheult? Ich denke ich hatte eine ganz normale Frage gestellt.

@Malkav: Auf den Gerichtkostenvorschuss kämen aber weitere Kosten obendrauf, sollte das Verfahren nicht ruhend gestellt werden und ich will am Ball bleiben, oder?!

Und weißt du hierzu etwas:

ZitatAngenommen meine Klage würde ruhend gestellt werden - kann auch eine ruhende Klage jedes Jahr um ein Besoldungsjahr erweitert werden?

?

Rentenonkel

Zitat von: Zugroaster in 17.02.2025 08:43

ZitatAngenommen meine Klage würde ruhend gestellt werden - kann auch eine ruhende Klage jedes Jahr um ein Besoldungsjahr erweitert werden?

?

Das kommt auf den Bescheid des Dienstherrn an. Sollte der Dienstherr die Bescheide über die Folgejahre zum Gegenstand des anhängigen Verfahrens machen, würden sie automatisch Teil des Rechtsstreites.

Es ist aber eher davon auszugehen, dass für jedes Jahr ein gesonderter Bescheid ergeht, der nicht Gegenstand des Klageverfahrens wird, so dass man auch für jedes Jahr gesondert klagen muss und für jedes Jahr gesondert Kosten hat. So werden die Hürden und auch die Kosten etwas höher, um den einen oder die andere vom Klageweg abzuhalten.

HansGeorg

Zitat von: Zugroaster in 17.02.2025 08:43
Zitat von: AltStrG in 15.02.2025 21:36Dann aber bitte hinterher nicht heulen.

Ich liebe ja diesen (mehr oder weniger passiv) aggressiven Grundton. Kennen wir uns? Habe ich bei dir schon mal geheult? Ich denke ich hatte eine ganz normale Frage gestellt.

@Malkav: Auf den Gerichtkostenvorschuss kämen aber weitere Kosten obendrauf, sollte das Verfahren nicht ruhend gestellt werden und ich will am Ball bleiben, oder?!

Und weißt du hierzu etwas:

ZitatAngenommen meine Klage würde ruhend gestellt werden - kann auch eine ruhende Klage jedes Jahr um ein Besoldungsjahr erweitert werden?

?

Solange du selbst das Verfahren nicht voran treibst, ist mir kein Fall bekannt in dem das Gericht dies tun würde. Also bleibt dein Fall bis zum Beschluss des BVerfG ruhend.

Und ja du kannst jedes Jahr die Klage erweitern und das letzte Jahr dann hinzufügen (habe ich schon zweimal gemacht, ohne zusätzliche Kosten). Natürlich nur nachdem der Widerspruch für das betreffende Jahr negativ beschieden wurde.

Rentenonkel

Zitat von: HansGeorg in 17.02.2025 09:07

Solange du selbst das Verfahren nicht voran treibst, ist mir kein Fall bekannt in dem das Gericht dies tun würde. Also bleibt dein Fall bis zum Beschluss des BVerfG ruhend.

Und ja du kannst jedes Jahr die Klage erweitern und das letzte Jahr dann hinzufügen (habe ich schon zweimal gemacht, ohne zusätzliche Kosten). Natürlich nur nachdem der Widerspruch für das betreffende Jahr negativ beschieden wurde.

Vielen Dank für den Hinweis, ich wusste bisher nicht, dass das kostenfrei möglich ist

Malkav

Zitat von: Zugroaster in 17.02.2025 08:43
@Malkav: Auf den Gerichtkostenvorschuss kämen aber weitere Kosten obendrauf, sollte das Verfahren nicht ruhend gestellt werden und ich will am Ball bleiben, oder?!

Weitere Kosten für die erste Instanz fallen nach meinem Dafürhalten nicht an. Die Dienststellen vertreten sich regelmäßig selbst, sodass auch im Falle einer Niederlage keine weiteren Anwaltskosten auszugleichen wären.

Zweite Instanz kostet dann nochmal extra und man braucht eine:n Anwält:in. Aber das sehe ich noch nicht, da aktuell fast alle VGs sämtliche Verfahren (außer diejenigen einiger williger Musterkläger) ruhend gestellt werden. Man hat dort ja auch keine Lust das BVerfG mit Vorlagen gem. Art. 100 GG "zu fluten".

ZitatAngenommen meine Klage würde ruhend gestellt werden - kann auch eine ruhende Klage jedes Jahr um ein Besoldungsjahr erweitert werden?

?

Der dbb Thüringen hat ein entsprechendes Muster zur Verfügung gestellt und hier im Forum haben einige diesen Weg auch schon für Folgejahre zur Ursprungsklage bestritten.

https://www.thueringer-beamtenbund.de/fileadmin/user_upload/www_thueringer-beamtenbund_de/pdf/2023/230406_Muster_Klageerweiterung_Stand_April_2023.docx