[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

B BE

Stand nicht vor ein paar Seiten, dass die mdl. Verhandlung heute Vormittag in Karlsruhe stattfinden würde?

Gibt es schon Neuigkeiten dazu?

HansGeorg

Zitat von: B BE in 18.03.2025 15:55
Stand nicht vor ein paar Seiten, dass die mdl. Verhandlung heute Vormittag in Karlsruhe stattfinden würde?

Gibt es schon Neuigkeiten dazu?

Nein. Da war irgendeine unwichtige Verhandlung vor einem Landesgericht gemeint.

Ozymandias

Ja sollte heute am VG Karlsruhe stattgefunden haben. Wir müssen auf die Nachrichten des DRB BW warten.

Mehr als eine Vorlage ans BVerfG kann nicht passieren. Ich habe daran ein paar Zweifel, ob die Klage erfolgreich war.

BW, Bund und Bayern haben noch keine Vorlage ans BVerfG, waren auch mal die Hochbesolder, daher sind es eher die härteren Gegner in der Besoldungsgeschichte.

LehrerBW

Zitat von: B BE in 18.03.2025 15:55
Stand nicht vor ein paar Seiten, dass die mdl. Verhandlung heute Vormittag in Karlsruhe stattfinden würde?

Gibt es schon Neuigkeiten dazu?

Konnte leider nicht hin weil ich gehandicapt bin gerade und keine Mitfahrgelegenheit gefunden hab.

LehrerBW

Zitat von: Ozymandias in 18.03.2025 16:13
Ja sollte heute am VG Karlsruhe stattgefunden haben. Wir müssen auf die Nachrichten des DRB BW warten.

Mehr als eine Vorlage ans BVerfG kann nicht passieren. Ich habe daran ein paar Zweifel, ob die Klage erfolgreich war.

BW, Bund und Bayern haben noch keine Vorlage ans BVerfG, waren auch mal die Hochbesolder, daher sind es eher die härteren Gegner in der Besoldungsgeschichte.

Ging dabei ja ums 4-Säulenmodell.Wenns ans BVerfG weitergeleitet wird, heißt es ja nicht, dass die Klage nicht erfolgreich war.

Ozymandias

Ja, aber die Vorlage ans BVerfG muss man erstmal schaffen.
In Berlin gab es für Richter eine Klageabweisung obwohl die Mindestalimentation verfehlt wurde und in Hamburg hat man das Partnereinkommen durchgewunken. Davon könnte das VG Karlsruhe einfach abschreiben und die Klage wegen der Gestaltungsfreiheit/Abwägung abweisen. Die Landesregierung ist ja stark davon überzeugt, dass alles rechtens ist.

Gegen die Massenanhebung von Ämtern kann man als Richter auch schlecht vorgehen, wie auch wie die ganze schleichende Einebnung des Besoldungsgefüges, die sicherlich nicht rückgängig gemacht werden kann.

Versuch

Zitat von: Ozymandias in 18.03.2025 16:13
Ja sollte heute am VG Karlsruhe stattgefunden haben. Wir müssen auf die Nachrichten des DRB BW warten.

Mehr als eine Vorlage ans BVerfG kann nicht passieren. Ich habe daran ein paar Zweifel, ob die Klage erfolgreich war.

BW, Bund und Bayern haben noch keine Vorlage ans BVerfG, waren auch mal die Hochbesolder, daher sind es eher die härteren Gegner in der Besoldungsgeschichte.
Warum?
Dass das 4 Säulen Modell gegen vieles verstößt ist m.m.n. eindeutig

Versuch

Zitat von: Ozymandias in 18.03.2025 17:50
Ja, aber die Vorlage ans BVerfG muss man erstmal schaffen.
In Berlin gab es für Richter eine Klageabweisung obwohl die Mindestalimentation verfehlt wurde und in Hamburg hat man das Partnereinkommen durchgewunken. Davon könnte das VG Karlsruhe einfach abschreiben und die Klage wegen der Gestaltungsfreiheit/Abwägung abweisen. Die Landesregierung ist ja stark davon überzeugt, dass alles rechtens ist.

Gegen die Massenanhebung von Ämtern kann man als Richter auch schlecht vorgehen, wie auch wie die ganze schleichende Einebnung des Besoldungsgefüges, die sicherlich nicht rückgängig gemacht werden kann.
Das verstehe ich nicht.
Das Partnereinkommen würde keineswegs durchgewunken, sondern eher das Gegenteil.
Es wurde, laut verschiedenen Ausführungen gesagt, dass es passt, wenn man bestimmte (unerfüllbare) Parameter einhalten würde.

Man muss die Beförderungen nicht zurück nehmen, aber man muss die anderen auch befördern.
Wenn sie was nur um Ansatz durchkommen würde, können wir gleich alles aufgeben.

Ozymandias

Zitat von: A6 ist das neue A10 in 23.01.2025 19:15
Falls es noch nicht gepostet wurde; BW geht dazu über negativ zu bescheiden. Denen geht so die Düse. Schadensbegrenzung läuft.

,,BVAnp-ÄG 2024/2025, d.h. ab dem Jahr 2024, nicht mehr wie in den letzten Jahren ruhend gestellt werden sollen. Dies bedeutet, dass eingelegte Widersprüche ablehnend verbeschieden werden und Beamtinnen und Beamte dann in die Klage gezwungen werden sollen, um mögliche Ansprüche zu sichern."

Sicher, dass es das Land BW war und nicht irgendeine Kommune?
Es müssten sich sonst die Meldungen im Forum stapeln. Bisher habe ich außer diesem Beitrag nichts aus BW gehört.

@Versuch
Ich habe mich an dem Leitsatz orientiert. Der könnte in BW ähnlich ausfallen.

Möchte jemand beim DRB BW oder dem VG Karlsruhe nachfragen?
Bis zum schriftlichen Urteil könnten ein paar Monate vergehen. BW veröffentlicht Gerichtsentscheidungen auch eher selten.

KLBW

Die Klage am VG Karlsruhe wurde leider abgewiesen, Berufung wurde zugelassen.

Es ist richtig, dass vom Finanzministerium in BW die Ankündigung kam, dass Anträge nicht mehr ruhend gestellt, sondern alle verbeschieden werden. Ob das wirklich so umgesetzt wird und ggf. schon passiert ist, weiß ich nicht.

Ozymandias

Zitat von: KLBW in 20.03.2025 19:26
Die Klage am VG Karlsruhe wurde leider abgewiesen, Berufung wurde zugelassen.

Es ist richtig, dass vom Finanzministerium in BW die Ankündigung kam, dass Anträge nicht mehr ruhend gestellt, sondern alle verbeschieden werden. Ob das wirklich so umgesetzt wird und ggf. schon passiert ist, weiß ich nicht.

Vielen Dank für den Hinweis.
Da war meine Befürchtung also nicht ganz unbegründet. Muss man auf Schützenhilfe von dem anderen Karlsruhe hoffen.

AlxN

Zitat
Möchte jemand beim DRB BW oder dem VG Karlsruhe nachfragen?
Bis zum schriftlichen Urteil könnten ein paar Monate vergehen. BW veröffentlicht Gerichtsentscheidungen auch eher selten.

Man kann 16€ Zahlen für eine Anonymisierte Entscheidung
https://verwaltungsgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Service/Entscheidungen

Ozymandias

Zitat von: AlxN in 20.03.2025 21:02
Zitat
Möchte jemand beim DRB BW oder dem VG Karlsruhe nachfragen?
Bis zum schriftlichen Urteil könnten ein paar Monate vergehen. BW veröffentlicht Gerichtsentscheidungen auch eher selten.

Man kann 16€ Zahlen für eine Anonymisierte Entscheidung
https://verwaltungsgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Service/Entscheidungen

Aber erst, wenn das schriftliche Urteil vorliegt. Kann paar Monate dauern. Vielleicht wird es auch vom Gericht aus veröffentlicht, wie z.B. in Hamburg geschehen.

Wir haben ja mittlerweile von KLBW erfahren, dass die Klage abgewiesen wurde. Daher muss man ohnehin auf das schriftliche Urteil warten.

Versuch

Zitat von: Ozymandias in 20.03.2025 21:04
Zitat von: AlxN in 20.03.2025 21:02
Zitat
Möchte jemand beim DRB BW oder dem VG Karlsruhe nachfragen?
Bis zum schriftlichen Urteil könnten ein paar Monate vergehen. BW veröffentlicht Gerichtsentscheidungen auch eher selten.

Man kann 16€ Zahlen für eine Anonymisierte Entscheidung
https://verwaltungsgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Service/Entscheidungen

Aber erst, wenn das schriftliche Urteil vorliegt. Kann paar Monate dauern. Vielleicht wird es auch vom Gericht aus veröffentlicht, wie z.B. in Hamburg geschehen.

Wir haben ja mittlerweile von KLBW erfahren, dass die Klage abgewiesen wurde. Daher muss man ohnehin auf das schriftliche Urteil warten.
Was bedeutet die Berufung würde zugelassen?

Wie kann das 4 Säulen Modell durchgewunken werden...mein Vertrauen in die Judikative nähert sich dem Nullpunkt.


KLBW

Ich denke auch, dass es noch Monate dauern kann, bis das vollständige Urteil vorliegt.

Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist eine Berufung nicht automatisch statthaft, sondern muss  zugelassen werden, §§ 124, 124a VwGO. Entweder durch das OVG/den VGH auf Antrag oder durch das VG selbst. Hier hat das VG die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.