Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3763123 times)

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7590 am: 27.05.2025 17:57 »
Neues aus BW vom DRB BW:

https://www.drb-bw.de/fileadmin/Landesverband-Baden-Wuerttemberg/Dokumente/Mitteilungen/DRB_BW_Mitteilungen_01_2025.pdf

13.10.2025 Verhandlung Musterklage (Freiburg)

War davor für Juli geplant.

Überrascht mich nicht. Die werden die Zahlen aus den anderen Bundesländern haben und eben keine "Klagewelle" erwarten. Der prozentuale Anteil der Klagenden bewegt sich immer im einstelligen niedrigen Bereich.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7591 am: 27.05.2025 21:50 »
Einzige Hoffnung wäre ein BVerfG-Urteil vor der Verhandlung in Freiburg.
Ansonsten erwarte ich eine Abweisung wie in Klein-Karlsruhe.

Versuch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7592 am: 27.05.2025 22:40 »
Einzige Hoffnung wäre ein BVerfG-Urteil vor der Verhandlung in Freiburg.
Ansonsten erwarte ich eine Abweisung wie in Klein-Karlsruhe.
Warum?
Man müsste ja nur begründen, wie Sven vorschlägt.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7593 am: 27.05.2025 23:21 »
Einzige Hoffnung wäre ein BVerfG-Urteil vor der Verhandlung in Freiburg.
Ansonsten erwarte ich eine Abweisung wie in Klein-Karlsruhe.
Warum?
Man müsste ja nur begründen, wie Sven vorschlägt.

Die Klage in Klein-Karlsruhe war vom DRB initiiert mit einer renommierten Anwaltskanzlei vorbereitet und der Kläger war ein Richter.

Begründen reicht nicht. Es benötigt neue Direktiven von oben.

Versuch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7594 am: 28.05.2025 04:28 »
Einzige Hoffnung wäre ein BVerfG-Urteil vor der Verhandlung in Freiburg.
Ansonsten erwarte ich eine Abweisung wie in Klein-Karlsruhe.
Warum?
Man müsste ja nur begründen, wie Sven vorschlägt.

Die Klage in Klein-Karlsruhe war vom DRB initiiert mit einer renommierten Anwaltskanzlei vorbereitet und der Kläger war ein Richter.

Begründen reicht nicht. Es benötigt neue Direktiven von oben.
Von oben?
Ist die Judikative nicht unabhängig?

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7595 am: 28.05.2025 07:17 »
Einzige Hoffnung wäre ein BVerfG-Urteil vor der Verhandlung in Freiburg.
Ansonsten erwarte ich eine Abweisung wie in Klein-Karlsruhe.
Warum?
Man müsste ja nur begründen, wie Sven vorschlägt.

Die Klage in Klein-Karlsruhe war vom DRB initiiert mit einer renommierten Anwaltskanzlei vorbereitet und der Kläger war ein Richter.

Begründen reicht nicht. Es benötigt neue Direktiven von oben.
Von oben?
Ist die Judikative nicht unabhängig?

Genau das ist sie. Darüber hinaus habe ich maßgebliche der vom VG Karlsruhe aufgespiesten Schwächen der Klagebegründung hier aufgezeigt. Hätte es jene Schwächen nicht gegeben, wäre es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem anderen Ergebnis gelangt, was einer der Gründe war - und kein unwichtiger -, wieso ich jene Schwächen hier aufgespiest habe. Wir dürfen davon ausgehen, dass das allen Verfahrensbeteiligten bekannt ist und dass es zukünftig konkret darum gehen wird, diese Schwächen auszumerzen.

Es wäre erfreulich und es ist zu erwarten, dass in den angekündigten "Pilotverfahren" neue Direktiven erlassen werden, die zukünftigen Klägern das Leben leichter machen dürften. Allerdings lässt sich auch ohne sie die evidente Sachwidrigkeit des aktuellen baden-württembergische Besoldungsrechts hinreichend nachweisen, wie es sich insbesondere als sog. "Vier-Säulen-Modell" präsentiert.

In den letzten Jahren hat - in verschiedenen Rechtskreisen darüber hinaus bekanntermaßen gezwungenermaßen - die Anzahl der Kläger in einem signifikanten Maße zugenommen. Die Anzahl der für das Besoldungsrecht hinreichend qualifizierten Anwälte ist, wenn ich das richtig sehe, zeitgleich nicht im gleichen Maße gewachsen, was auch wenig verwundert, da die Materie komplex und die Anzahl an Klägern im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten insgesamt weiterhin eher nicht groß ist.

Ergo: Wer klagen will, sollte begründen, begründen, begründen und - sofern er oder sie sich anwaltlich vertreten lassen wollte (wozu ich bekanntlich am eigenen Fall begründet grundsätzlich raten würde) - sich getreu dem Motto "prüfe, wer sich ewig binde", genau umschauen, wem er sein klägerisches Herz schenken wollte, denn ansonsten schillert's auch hier eventuell alsbald bekanntlich: "Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang".

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7596 am: 28.05.2025 07:37 »
Einzige Hoffnung wäre ein BVerfG-Urteil vor der Verhandlung in Freiburg.
Ansonsten erwarte ich eine Abweisung wie in Klein-Karlsruhe.
Warum?
Man müsste ja nur begründen, wie Sven vorschlägt.

Die Klage in Klein-Karlsruhe war vom DRB initiiert mit einer renommierten Anwaltskanzlei vorbereitet und der Kläger war ein Richter.

Begründen reicht nicht. Es benötigt neue Direktiven von oben.
Von oben?
Ist die Judikative nicht unabhängig?

Von höheren Instanzen ist damit gemeint.
Es wurde ja sogar schon vom betreuten Regieren gesprochen, weil das Bundesverfassungsgericht quasi durch Rechtsprechung "mitregieren" muss, um verfassungskonforme Zustände zu erreichen.

Versuch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7597 am: 28.05.2025 07:38 »
Das sind jetzt aber Verschwörungstheorien
Ein Verwaltungsgericht kann dich die Klage weitergeben, wenn richtig und gut begründet.
Ich erinnere mich, dass das in KA eben nicht der Fall war und die Kläger nur Semi-professionelle wären.

Ich habe den Richter und angeschrieben und gebeten sich Unterstützung bei Sven (oder Dr schwan) zu holen.
Vll können das andere auch?
Steter Tropfen...

DeGr

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7598 am: 28.05.2025 20:14 »
(kann gelöscht werden)

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« Antwort #7599 am: 29.05.2025 09:53 »
Moin, "nerve" (Mindervermittelbare) mit fachlicher Auseinandersetzung; Quelle: https://fdp.fraktion.nrw/initiative/intensive-fachliche-auseinandersetzung-statt-schwarz-gruener-scheuklappen-neues

LehrerinRLP

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7600 am: 29.05.2025 16:55 »
In RLP setzt die FDP ein ähnlich orientiertes Gesetzt in Regierungsverantwortung um … Kommt immer aufs Land und die Rolle der Partei (Regierung/Opposition) an, nicht auf die Partei an sich!

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7601 am: 30.05.2025 03:37 »
In RLP setzt die FDP ein ähnlich orientiertes Gesetzt in Regierungsverantwortung um … Kommt immer aufs Land und die Rolle der Partei (Regierung/Opposition) an, nicht auf die Partei an sich!

100%.
In der Opposition entdecken die Parteien die "armen Beamten" als potentielle Wählergruppe und reden in ihrem Interesse - kostet ja auch nichts.

Sobald sie in der Regierung sind, dreht sich das Bild schlagartig. Dann ist die Besoldung plötzlich ein großer Haushaltsposten - und fast nirgends lässt sich in Länderhaushalten so schnell und effektiv sparen wie bei der Beamtenschaft.

Vor diesem Hintergrund ist es ökonomisch betrachtet nicht einmal erstaunlich, dass entweder der Arbeitsmarkt (langsam) oder aber Gerichte (könnte schneller wirken, de facto aber auch langsam) benötigt werden, um Beamten zu ihrem Recht zu verhelfen. Da die Reaktion so spät und verzögert erfolgt, müssen die verantwortlichen Politiker sich mit den Konsequenzen häufig nicht einmal mehr selbst herumschlagen.

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7602 am: 30.05.2025 09:07 »
In RLP setzt die FDP ein ähnlich orientiertes Gesetzt in Regierungsverantwortung um … Kommt immer aufs Land und die Rolle der Partei (Regierung/Opposition) an, nicht auf die Partei an sich!

100%.
In der Opposition entdecken die Parteien die "armen Beamten" als potentielle Wählergruppe und reden in ihrem Interesse - kostet ja auch nichts.

Sobald sie in der Regierung sind, dreht sich das Bild schlagartig. Dann ist die Besoldung plötzlich ein großer Haushaltsposten - und fast nirgends lässt sich in Länderhaushalten so schnell und effektiv sparen wie bei der Beamtenschaft.

Vor diesem Hintergrund ist es ökonomisch betrachtet nicht einmal erstaunlich, dass entweder der Arbeitsmarkt (langsam) oder aber Gerichte (könnte schneller wirken, de facto aber auch langsam) benötigt werden, um Beamten zu ihrem Recht zu verhelfen. Da die Reaktion so spät und verzögert erfolgt, müssen die verantwortlichen Politiker sich mit den Konsequenzen häufig nicht einmal mehr selbst herumschlagen.

Siehe Bildung in Schleswig-Holstein. Nach dem Sommer eine Stunde weniger Unterricht und Integrationsklassen dürfen auch 30 Schüler haben. Die Eltern sind zu sehr mit dem Alltag beschäftigt, als sich dagegen zu wehren, mit denen kann man es machen.

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7603 am: 02.06.2025 11:10 »

Ergo: Wer klagen will, sollte begründen, begründen, begründen und - sofern er oder sie sich anwaltlich vertreten lassen wollte (wozu ich bekanntlich am eigenen Fall begründet grundsätzlich raten würde) - sich getreu dem Motto "prüfe, wer sich ewig binde", genau umschauen, wem er sein klägerisches Herz schenken wollte, denn ansonsten schillert's auch hier eventuell alsbald bekanntlich: "Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang".

In Niedersachsen geht es ja so langsam zur Sache, was die Widerspruchsbescheide angeht. Aber bislang hat sich in dem Spezial-Thread noch niemand gefunden, der eine gute Kanzlei kennt oder aber sich zutraut, ohne Anwalt eine Klage zu führen (und die notwendige ausführliche Begründung hinzubekommen).

Insofern setzten wir Mitglieder des Threads unsere Hoffnungen in dich, Swen.
Können wir im Ernstfall auf dich zählen???