Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3965482 times)

Hans Werner Mangold

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7680 am: 07.07.2025 14:24 »
Ist jemand bekannt, wann sich das BVerfG in die Sommerpause verabschiedet? Das müsste doch „alsbald“ sein!?

Zerot

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7681 am: 07.07.2025 15:28 »
Es gibt keine Sommerpause soweit ich weiß.

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7682 am: 07.07.2025 15:33 »
Es gibt keine Sommerpause soweit ich weiß.

Zumindest nicht im klassischen Sinne. Die Verwaltung wird wohl erheblich ausgedünnt sein ob der Sommerferien und die Prozesse dadurch länger dauern..

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7683 am: 07.07.2025 16:06 »
Ist jemand bekannt, wann sich das BVerfG in die Sommerpause verabschiedet? Das müsste doch „alsbald“ sein!?

Es gibt keine Sommerpause, aber es merkt auch niemand wenn Ende Juli/Anfang August 2 Wochen nichts passiert.

InternetistNeuland

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7684 am: 09.07.2025 11:00 »
Bei der Berechnung des Nettoeinkommen werden ja das Grundgehalt + Zulagen berücksichtigt.

Erhalten Kollegen ohne Zulagen dann eine höhere Nachzahlung weil sie ja mit ihrem Netto noch weiter entfernt sind von der amtsangemessenen Alimentation?

Wäre dadurch der Sinn und Zweck einer Zulage nämlich Mehrbelastungen auszugleichen noch eingehalten?

Oder haben Kollegen die zur Zeit eine Zulage erhalten auch einen höheren Grundbedarf bei der Berechnung der amtsangemessenen Alimentation?

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7685 am: 09.07.2025 12:03 »
Bei der Berechnung des Nettoeinkommen werden ja das Grundgehalt + Zulagen berücksichtigt.

Das BVerfG führt in 2 BvL 4/18 unter Rn. 73 dazu folgendes aus:

"(a) Bezugspunkt [des Vergleichs mit dem Grundsicherungsniveau] ist das Gehalt als Ganzes (vgl. BVerfGE 44, 249 <272>). Neben dem Grundgehalt sind daher solche Bezügebestandteile zu berücksichtigen, die allen Beamten einer Besoldungsgruppe gewährt werden (vgl. BVerfGE 99, 300 <321>; 139, 39 <112 Rn. 93>; 140, 240 <278 Rn. 72>)."

Also ich lese daraus nicht, dass besondere Zulagen (z.B. Feuerwehr oder Polizeidienst) berücksichtigt werden, da diese nicht "allen Beamten einer Besoldungsgruppe" gewährt werden. Das BVerfG meint mit diesen Bezügebestandteilen nach meinem Verständnis die allgemeinen Stellenzulasen sowie die Familienzuschläge.

Und jedes Gerede der Besoldungsgesetzgeber von einem zu deckenden "Bedarf der Beamtenfamilie" (welcher sich durch die Gewährte Zulage verringern würde) vermengt bewusst Besoldungs- und Sozialrecht. Daher sind diese Argumetationen schlicht nicht sachgerecht und daher zu als Nebelkerzen zu ignorieren. Es gibt bei Beamten keine Bedarfe und Bedürftigkeitsprüfungen, sondern es findet lediglich ein Vergleich statt. Dies verkennen die Besoldungsgesetzgeber aber ganz bewusst, um eine Neiddebatte zu Ihren Gunsten zu führen.

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7686 am: 10.07.2025 13:07 »
...dieser Thread hat nun in den vergangenen 5? Jahren fast 4 Mio Aufrufe erreicht...wirklich was passiert ist ausser bei Familien mit mehr als 2 Kindern nicht viel bis gar nichts...und trotzdem laufen hier viele immer noch mit aus dem Maul triefendem Speichel den vorgehaltenden Würstchen hinterher ::)

...und währende die Welt mittlerweile aus dem Gleichgewicht taumelt (Kriege, Völkerwanderungen, irre Soziopathen an den mächtigsten Hebeln, Umwelt und Klima) sieht eine große Gruppe in der deutschen Beamtenschaft offensichtlich den Sinn ihres Lebens noch in der Träumerei von 5stelligen Nachzahlungen, die wahrscheinlich irgendwann mal kommen könnten, wobei diese Wahrscheinlichkeit eher gegen Null tendiert... :D

...weiterhin viel Spass beim vergeuden Eurer Lebenszeit...und vielen Dank im Voraus beim nun eröffnetem Shitstorm :P
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7687 am: 10.07.2025 13:27 »
.wirklich was passiert ist ausser bei Familien mit mehr als 2 Kindern nicht viel bis gar nichts

Du hast aber schon verfolgt, dass nahezu alle Bundesländer mittlerweile de facto eingestanden haben, dass Ihre Besoldung bis 2021 in der gewährten Form nicht verfassungskonform waren und deshalb deutliche Änderungen in den Besoldungsgesetzen notwendig wurden und auch vorgenommen wurden?

Ich bin alles andere als glücklich über den konkreten Inhalt dieser Änderungen, aber in den Jahren seit 2022 (beginnend mit der Einführung des (partner-)einkomemnsabhängigen Famileinergänzungszuschlags gem. § 45a SHBesG in SH) war wohl so viel "Musik" im Besoldungsrecht wie seit Jahrzehnten nicht. Die Zeiten der (im besten Fall) stumpfen Übetragung des TV-L-Ergebnisses bzw. (im schlechtesten Fall) Nullrunden oder 1% p.A. Erhöhungen sind definitiv vorbei.

Jetzt kommt es nur noch darauf an, dass der Wille der Gesetzgeber und ihr Gestaltungsspielraum korrekt "kanalisiert" oder "eingehegt" wird  ;)

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7688 am: 10.07.2025 13:54 »
...dieser Thread hat nun in den vergangenen 5? Jahren fast 4 Mio Aufrufe erreicht...wirklich was passiert ist ausser bei Familien mit mehr als 2 Kindern nicht viel bis gar nichts...und trotzdem laufen hier viele immer noch mit aus dem Maul triefendem Speichel den vorgehaltenden Würstchen hinterher ::)

...und währende die Welt mittlerweile aus dem Gleichgewicht taumelt (Kriege, Völkerwanderungen, irre Soziopathen an den mächtigsten Hebeln, Umwelt und Klima) sieht eine große Gruppe in der deutschen Beamtenschaft offensichtlich den Sinn ihres Lebens noch in der Träumerei von 5stelligen Nachzahlungen, die wahrscheinlich irgendwann mal kommen könnten, wobei diese Wahrscheinlichkeit eher gegen Null tendiert... :D

...weiterhin viel Spass beim vergeuden Eurer Lebenszeit...und vielen Dank im Voraus beim nun eröffnetem Shitstorm :P

Naja, so ganz richtig ist das nicht, wenn man die Entwicklung der Familienalimentation in der niedrigsten Erfahrungsstufe der niedrigsten Besoldungsgruppe als Ausgangspunkt der Besoldungsstaffelung betrachtet, also den alleinverdienenden verheirateten Beamten mit zwei Kindern in den Blick nimmt. Hier sah die Summe der familienbezogenen Komponenten Ende 2024 im Vergleich zu Ende 2019 wie folgt aus:

               2019          2024
BW          405,76 €    1.351,06 €
BY           409,12 €       834,80 €
BE           395,24 €    1.637,63 €
BB           318,32 €    1.471,72 €
HB           390,39 €    1.446,02 €
HH           417,72 €    1.417,09 €
HE           369,23 €       636,06 €
MV           390,22 €    1.101,90 €
NI            411,45 €    1.415,33 €
NW          419,73 €    1.441,72 €
RP            485,85 €      944,32 €
SL            417,90 €      539,10 €
SN            483,32 €      798,72 €
ST            408,30 €      843,61 €
SH            431,53 €   1.585,95 €
TH            409,57 €   1.510,20 €

Bis auf den Bund, Hessen und das Saarland haben zwischenzeitlich alle anderen Besoldungsgesetzgeber als Folge der aktuellen Entscheidung 2 BvL 4/18 erhebliche Anhebungen im Hinblick auf der Mindestabstandsgebot vollzogen. Das geschah regelmäßig sachwidrig, aber führte insbesondere in den unteren Besoldungsgruppen zu jenen Veränderungen. Die fünstelligen jährlichen Summen fließen also bereits in der überwiegenden Zahl der Rechtskreise regelmäßig, wenn auch nur für einen geringen Teil der Normunterworfenen; hier sind sie also offensichtlich weiterhin keine Träumerei.

Darüber hinaus darf man davon ausgehen - das haben die Jahre bis etwa 2022 gezeigt -, dass diese erheblichen Anhebungen des Besoldungsniveaus am Ausganspunkt der Besoldungsstaffelung eher nicht geschehen wären, wenn sich nicht von verschiedener Seite hinter das Thema geklemmt worden wäre, wenn also nicht eine nicht geringe Zahl ihre Lebenszeit ans Thema vergeudet hätte und also nicht ein entsprechendes Druckszenario aufgebaut worden wäre, das nach und nach zu den nicht hinreichenden, aber erheblichen Veränderungen geführt hat. Denn ohne Druck - das darf man voraussetzen - wären diese Zahlen eher nicht zustandegekommen.

Schauen wir also mal, was in den ein bis drei Jahren nach den angekündigten Entscheidungen geschehen wird.

Genieß die Pension und sorg dafür, dass der VfL wieder erstklassig wird. Das dürfte für dich erfreulicher sein, denke ich.

InternetistNeuland

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« Antwort #7689 am: 10.07.2025 14:27 »
.wirklich was passiert ist ausser bei Familien mit mehr als 2 Kindern nicht viel bis gar nichts

Du hast aber schon verfolgt, dass nahezu alle Bundesländer mittlerweile de facto eingestanden haben, dass Ihre Besoldung bis 2021 in der gewährten Form nicht verfassungskonform waren und deshalb deutliche Änderungen in den Besoldungsgesetzen notwendig wurden und auch vorgenommen wurden?

Ich bin alles andere als glücklich über den konkreten Inhalt dieser Änderungen, aber in den Jahren seit 2022 (beginnend mit der Einführung des (partner-)einkomemnsabhängigen Famileinergänzungszuschlags gem. § 45a SHBesG in SH) war wohl so viel "Musik" im Besoldungsrecht wie seit Jahrzehnten nicht. Die Zeiten der (im besten Fall) stumpfen Übetragung des TV-L-Ergebnisses bzw. (im schlechtesten Fall) Nullrunden oder 1% p.A. Erhöhungen sind definitiv vorbei.

Jetzt kommt es nur noch darauf an, dass der Wille der Gesetzgeber und ihr Gestaltungsspielraum korrekt "kanalisiert" oder "eingehegt" wird  ;)

Stimmt die Nullrunden sind vorbei. Ab August werden z.B. in Hessen die Bezüge sogar gekürzt.

Die bereits beschlossene Erhöhung wurde einfach auf den Dezember verschoben (ohne Nachzahlung ab August).

BVerfGBeliever

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« Antwort #7690 am: 10.07.2025 14:58 »
Stimmt die Nullrunden sind vorbei. Ab August werden z.B. in Hessen die Bezüge sogar gekürzt.

Die bereits beschlossene Erhöhung wurde einfach auf den Dezember verschoben (ohne Nachzahlung ab August).

Nochmals der kurze Hinweis: Viele von uns dürften "hessische Verhältnisse" gegenüber der aktuellen Lage bevorzugen.

Beispiel: Das Grundgehalt in A15/8 wird in Hessen ab Dezember mit 101.224,08 € um 7,5% höher liegen als aktuell im Bund (94.155,84 €).

Zugroaster

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« Antwort #7691 am: 10.07.2025 15:02 »
...dieser Thread hat nun in den vergangenen 5? Jahren fast 4 Mio Aufrufe erreicht...wirklich was passiert ist ausser bei Familien mit mehr als 2 Kindern nicht viel bis gar nichts...und trotzdem laufen hier viele immer noch mit aus dem Maul triefendem Speichel den vorgehaltenden Würstchen hinterher ::)

...und währende die Welt mittlerweile aus dem Gleichgewicht taumelt (Kriege, Völkerwanderungen, irre Soziopathen an den mächtigsten Hebeln, Umwelt und Klima) sieht eine große Gruppe in der deutschen Beamtenschaft offensichtlich den Sinn ihres Lebens noch in der Träumerei von 5stelligen Nachzahlungen, die wahrscheinlich irgendwann mal kommen könnten, wobei diese Wahrscheinlichkeit eher gegen Null tendiert... :D

...weiterhin viel Spass beim vergeuden Eurer Lebenszeit...und vielen Dank im Voraus beim nun eröffnetem Shitstorm :P

Stellt sich natürlich die ernstgemeinte Frage, womit du deine Lebenszeit vergeudest. Was tust du gegen Kriege, Völkerwanderungen, irre Soziopathen an den mächtigsten Hebeln, Umwelt und Klima - also was, was nicht jeder von uns anderen auch tut meine ich.

Ich beschäftige mich gerne mit Dingen die ich ändern kann....das ist auf jeden Fall gesünder als die bei dir durchscheinende Lebenseinstellung und sympathischer als die Herablassung mit der du dich hier zu Wort meldest.  ;)

Vielleicht hast du aber auch recht und der niedrig besoldete Beamte sollte sich keine Gedanken drüber machen, dass der Staat ihm für seine 40 Wochenstunden unwesentlich mehr zukommen lässt als einem Bürgergeldempfänger. Hach, Zynismus enthebt einen einfach aus jeder Bredouille, nicht wahr?!  ;)

A9A10A11A12A13

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« Antwort #7692 am: 10.07.2025 15:05 »
... passiert ist ... nicht viel bis gar nichts...und trotzdem ...weiterhin viel Spass beim vergeuden Eurer Lebenszeit...und

den Lebenszeitschaden hatte der Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses NRW am 01.07.2025. Aber durch die fürstlichen Entschädigungszahlungen an die Abgeordneten können sie dies genüsslich aussitzen bei der "Intensiven fachlichen Auseinandersetzung" ... mit dem Gutachten eines ehemaligen Bundesverfassungsrichters zur Besoldungsreform, denn es regt Ralf Witzel an, eine Präsenzanhörung in der zweiten Jahreshälfte 2025 durchzuführen.

Also alle mal wieder hinlegen...

A9A10A11A12A13

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« Antwort #7693 am: 10.07.2025 15:48 »
den angekündigten

Ansonsten befüllt sich der Thread aufgrund von retrograrder Amnesien immer wieder mit fortgeschriebenen "Ankündigungen", die hier konträr der gebräuchlichen Bedeutung publiziert werden und sich z.T. auf angeblichen aber inexistenten Ankündigungen beziehen.

Eine weitere FAKE-Ankündigung kommt vom Thüringer Beamtenbund am 22.05.: "Eine umfassende wissenschaftliche Ausarbeitung [...] im Umfang von etwa 150 Seiten wird im Laufe des Monats Juni 2025 veröffentlicht und zur Verfügung gestellt."

Das Heißt gemäß Thread hier - für die Öffentlichkeit ist das Inexistente wie angekündigt konkludent und pünktlich zur Verfügung gestellt worden.

Oder hat jemand wie ein Marathonläufer laufend im letzten Monat sich Wasser, Banane und diese Sommerlektüre haptisch gegriffen?

InternetistNeuland

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« Antwort #7694 am: 10.07.2025 17:11 »
Stimmt die Nullrunden sind vorbei. Ab August werden z.B. in Hessen die Bezüge sogar gekürzt.

Die bereits beschlossene Erhöhung wurde einfach auf den Dezember verschoben (ohne Nachzahlung ab August).

Nochmals der kurze Hinweis: Viele von uns dürften "hessische Verhältnisse" gegenüber der aktuellen Lage bevorzugen.

Beispiel: Das Grundgehalt in A15/8 wird in Hessen ab Dezember mit 101.224,08 € um 7,5% höher liegen als aktuell im Bund (94.155,84 €).

Das ist ja wohl bisschen Rosinenpickerei. Nicht einmal 1% aller Kollegen wird jemals A15 erreichen. Im Besoldungsvergleich mit 2 Kindern ist Hessen bis A10 unterdurchschnittlich bis A12 durchschnittlich bezahlt.

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/250331/3/