Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4817118 times)

AR76

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8295 am: 13.11.2025 12:03 »
Mitte November und noch kein Urteil....läuft Bundesverfassungsgericht....
Wollen die entweder als Beschäftigen das Weihnachtsfest versauen (oder wahrscheinlicher) der Politik?

Langsam wird es echt peinlich....Urteil scheinbar fertig und nichts passiert.

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8296 am: 13.11.2025 14:40 »
Dann rechne mal vor bitte

Na ist ganz einfach. Frei nach Bibi mach ich mir meine Welt....:
Von der Gehaltserhöhung gehen 50 % Steuern drauf, sobald man über 60K Jahresverdienst ist.
Dann nochmal auf jeden Einkauf 20 % USt. Sind 70%.
Und dann bei Sprit nochmal MineralölSt, so ist man bei 80% und mehr.
Die Aussage, dass „80 % des Einkommens besteuert“ werden, stimmt so nicht – da werden mehrere Dinge durcheinandergebracht.

Erstens: Beim Einkommen gilt in Deutschland ein progressiver Steuertarif. Der oft zitierte „50 %“-Satz ist kein realistischer Durchschnittswert, sondern höchstens ein grober Wert für die Grenzbelastung der letzten verdienten Euros, wenn man schon relativ gut verdient und man zusätzlich noch Sozialabgaben mitrechnet. Das heißt: Auf die Gehaltserhöhung können hohe Abzüge anfallen, aber das bedeutet nicht, dass die Hälfte des gesamten Einkommens weg ist. Der Durchschnittssteuersatz (also das, was man auf das gesamte Einkommen zahlt) liegt bei 60.000 € deutlich darunter.

Zweitens: Die Rechnung mit der Mehrwertsteuer ist falsch. In Deutschland liegt der normale Mehrwertsteuersatz bei 19 % (nicht 20 %), und er gilt nur auf Käufe, nicht auf das gesamte Einkommen. Außerdem werden viele Dinge ermäßigt oder gar nicht besteuert (z. B. Miete, bestimmte Lebensmittel, Dienstleistungen, Ersparnisse, Tilgung von Krediten). Man kann also nicht einfach „50 % Lohnsteuer + 20 % USt = 70 %“ rechnen – das sind unterschiedliche Bemessungsgrundlagen. Die MwSt trifft nur den Teil des Geldes, den man tatsächlich konsumiert, und auch dort nicht immer mit 19 %.

Drittens: Beim Sprit sind die Steuern tatsächlich hoch (Energiesteuer, CO₂-Preis, darauf dann noch 19 % MwSt). Aber auch hier gilt: Das betrifft nur den Anteil des Einkommens, den man für Kraftstoff ausgibt. Selbst wenn auf einen Liter Benzin über die Hälfte des Preises Steuern entfallen, kann man daraus nicht ableiten, dass damit das gesamte Einkommen auf 80 % Gesamtsteuerlast „hochrutscht“.

Unterm Strich kommt man bei einem normalen Einkommen und typischem Konsumverhalten eher auf eine gesamtstaatliche Belastung irgendwo um grob 40–50 %, wenn man direkte Steuern (Einkommensteuer, Sozialbeiträge) und indirekte Steuern (MwSt, Verbrauchsteuern) zusammen betrachtet. Das ist viel – keine Frage –, aber die Behauptung, dass pauschal „80 % des Einkommens besteuert“ werden, ist mathematisch und sachlich nicht haltbar.

Es geht um die reine Erhöhung also warum kommst du mit dem Durchschnittssteuersatz? Es kann also durchaus sein, dass jeder zusätzliche  € mit 42% besteuert wird. Und wenn man annimmt, dass man die ganze Erhöhung in Benzin und Tabak steckt, wie viel Steuern bezahlt man dann insgesamt auf seine Erhöhung?

Organisator

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8297 am: 13.11.2025 15:00 »
ist mathematisch und sachlich nicht haltbar.

Daher auch meine sarkastische Einleitung.

xap

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8298 am: 13.11.2025 15:16 »
Dann rechne mal vor bitte

Na ist ganz einfach. Frei nach Bibi mach ich mir meine Welt....:
Von der Gehaltserhöhung gehen 50 % Steuern drauf, sobald man über 60K Jahresverdienst ist.
Dann nochmal auf jeden Einkauf 20 % USt. Sind 70%.
Und dann bei Sprit nochmal MineralölSt, so ist man bei 80% und mehr.
Die Aussage, dass „80 % des Einkommens besteuert“ werden, stimmt so nicht – da werden mehrere Dinge durcheinandergebracht.

Erstens: Beim Einkommen gilt in Deutschland ein progressiver Steuertarif. Der oft zitierte „50 %“-Satz ist kein realistischer Durchschnittswert, sondern höchstens ein grober Wert für die Grenzbelastung der letzten verdienten Euros, wenn man schon relativ gut verdient und man zusätzlich noch Sozialabgaben mitrechnet. Das heißt: Auf die Gehaltserhöhung können hohe Abzüge anfallen, aber das bedeutet nicht, dass die Hälfte des gesamten Einkommens weg ist. Der Durchschnittssteuersatz (also das, was man auf das gesamte Einkommen zahlt) liegt bei 60.000 € deutlich darunter.

Zweitens: Die Rechnung mit der Mehrwertsteuer ist falsch. In Deutschland liegt der normale Mehrwertsteuersatz bei 19 % (nicht 20 %), und er gilt nur auf Käufe, nicht auf das gesamte Einkommen. Außerdem werden viele Dinge ermäßigt oder gar nicht besteuert (z. B. Miete, bestimmte Lebensmittel, Dienstleistungen, Ersparnisse, Tilgung von Krediten). Man kann also nicht einfach „50 % Lohnsteuer + 20 % USt = 70 %“ rechnen – das sind unterschiedliche Bemessungsgrundlagen. Die MwSt trifft nur den Teil des Geldes, den man tatsächlich konsumiert, und auch dort nicht immer mit 19 %.

Drittens: Beim Sprit sind die Steuern tatsächlich hoch (Energiesteuer, CO₂-Preis, darauf dann noch 19 % MwSt). Aber auch hier gilt: Das betrifft nur den Anteil des Einkommens, den man für Kraftstoff ausgibt. Selbst wenn auf einen Liter Benzin über die Hälfte des Preises Steuern entfallen, kann man daraus nicht ableiten, dass damit das gesamte Einkommen auf 80 % Gesamtsteuerlast „hochrutscht“.

Unterm Strich kommt man bei einem normalen Einkommen und typischem Konsumverhalten eher auf eine gesamtstaatliche Belastung irgendwo um grob 40–50 %, wenn man direkte Steuern (Einkommensteuer, Sozialbeiträge) und indirekte Steuern (MwSt, Verbrauchsteuern) zusammen betrachtet. Das ist viel – keine Frage –, aber die Behauptung, dass pauschal „80 % des Einkommens besteuert“ werden, ist mathematisch und sachlich nicht haltbar.

Es geht um die reine Erhöhung also warum kommst du mit dem Durchschnittssteuersatz? Es kann also durchaus sein, dass jeder zusätzliche  € mit 42% besteuert wird. Und wenn man annimmt, dass man die ganze Erhöhung in Benzin und Tabak steckt, wie viel Steuern bezahlt man dann insgesamt auf seine Erhöhung?

Fahr einfach Rad und rauche weniger. Problem gelöst. Und ehrlich, wen interessieren individuelle Luxusprobleme?

LehrerInNRW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8299 am: 13.11.2025 16:43 »
Dann rechne mal vor bitte

Na ist ganz einfach. Frei nach Bibi mach ich mir meine Welt....:
Von der Gehaltserhöhung gehen 50 % Steuern drauf, sobald man über 60K Jahresverdienst ist.
Dann nochmal auf jeden Einkauf 20 % USt. Sind 70%.
Und dann bei Sprit nochmal MineralölSt, so ist man bei 80% und mehr.
Die Aussage, dass „80 % des Einkommens besteuert“ werden, stimmt so nicht – da werden mehrere Dinge durcheinandergebracht.

Erstens: Beim Einkommen gilt in Deutschland ein progressiver Steuertarif. Der oft zitierte „50 %“-Satz ist kein realistischer Durchschnittswert, sondern höchstens ein grober Wert für die Grenzbelastung der letzten verdienten Euros, wenn man schon relativ gut verdient und man zusätzlich noch Sozialabgaben mitrechnet. Das heißt: Auf die Gehaltserhöhung können hohe Abzüge anfallen, aber das bedeutet nicht, dass die Hälfte des gesamten Einkommens weg ist. Der Durchschnittssteuersatz (also das, was man auf das gesamte Einkommen zahlt) liegt bei 60.000 € deutlich darunter.

Zweitens: Die Rechnung mit der Mehrwertsteuer ist falsch. In Deutschland liegt der normale Mehrwertsteuersatz bei 19 % (nicht 20 %), und er gilt nur auf Käufe, nicht auf das gesamte Einkommen. Außerdem werden viele Dinge ermäßigt oder gar nicht besteuert (z. B. Miete, bestimmte Lebensmittel, Dienstleistungen, Ersparnisse, Tilgung von Krediten). Man kann also nicht einfach „50 % Lohnsteuer + 20 % USt = 70 %“ rechnen – das sind unterschiedliche Bemessungsgrundlagen. Die MwSt trifft nur den Teil des Geldes, den man tatsächlich konsumiert, und auch dort nicht immer mit 19 %.

Drittens: Beim Sprit sind die Steuern tatsächlich hoch (Energiesteuer, CO₂-Preis, darauf dann noch 19 % MwSt). Aber auch hier gilt: Das betrifft nur den Anteil des Einkommens, den man für Kraftstoff ausgibt. Selbst wenn auf einen Liter Benzin über die Hälfte des Preises Steuern entfallen, kann man daraus nicht ableiten, dass damit das gesamte Einkommen auf 80 % Gesamtsteuerlast „hochrutscht“.

Unterm Strich kommt man bei einem normalen Einkommen und typischem Konsumverhalten eher auf eine gesamtstaatliche Belastung irgendwo um grob 40–50 %, wenn man direkte Steuern (Einkommensteuer, Sozialbeiträge) und indirekte Steuern (MwSt, Verbrauchsteuern) zusammen betrachtet. Das ist viel – keine Frage –, aber die Behauptung, dass pauschal „80 % des Einkommens besteuert“ werden, ist mathematisch und sachlich nicht haltbar.

Es geht um die reine Erhöhung also warum kommst du mit dem Durchschnittssteuersatz? Es kann also durchaus sein, dass jeder zusätzliche  € mit 42% besteuert wird. Und wenn man annimmt, dass man die ganze Erhöhung in Benzin und Tabak steckt, wie viel Steuern bezahlt man dann insgesamt auf seine Erhöhung?

Also wenn jeder € zusätzlich mit 42% besteuert wird, bleiben zunächst mal 68 Cent über (Soli lassen wir mal außen vor). Wenn man diese 68 Cent nun komplett und den Supermarkt trägt, fallen auf die 68 Cent nochmal 19 % Mwst Steuer an. 58* 0,19 sind 11,02 gerundet 11 Cent.

Du zahlst also 42+11 Cent = 53 Cent Steuern direkt und indirekt bei 19 % MWSt pro € beim Spitzensteuersatz.

Nehmen wir nun uns das Benzin vor. Hier liegt laut google KI die Abgabenqoute bei 55%.

58*0,55 sind gerundet 32 Cent. 42 + 32 sind 74. Hier kommt man also schon nah an die postulierten 80%.

Die Wahrheit wird irgendwo in der Mitte liegen. Nichtrauchende E-Autofahrer haben mehr vom Geld.  ;)

Malkav

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« Antwort #8300 am: 13.11.2025 19:40 »
https://www.kn-online.de/schleswig-holstein/besoldung-von-beamten-in-sh-finanzministerin-schneider-macht-zugestaendnis-im-streit-S2IJCRDJ4RCFFFXBUOWJPSRYE4.html%3foutputType=valid_amp

[SH]
Jetzt wird es langsam interessant im hohen Norden!

Nach der Klatsche im Verwaltungsgericht am Dienstag fängt das FiMi an zu rudern und stellt nun doch alle Anträge für 2024 und 2025 ruhend. Daneben „orakelt“ (Zitat aus dem Artikel) die Ministerin gegenüber den Kieler Nachrichten: „Einzelne Hinweise des Verwaltungsgerichts könnten bei der Besoldungsanpassung nach einer Tarifeinigung im Jahr 2026 einfließen“.

Der Artikel spekuliert hier darauf, dass das Land damit seine Karten in Karlsruhe verbessern möchte (wohl im Sinne von öffentlicher Reue im Strafprozess?)

Desperado

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« Antwort #8301 am: 13.11.2025 20:44 »
Dann rechne mal vor bitte

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Von der Gehaltserhöhung gehen 50 % Steuern drauf, sobald man über 60K Jahresverdienst ist.
Dann nochmal auf jeden Einkauf 20 % USt. Sind 70%.
Und dann bei Sprit nochmal MineralölSt, so ist man bei 80% und mehr.
Die Aussage, dass „80 % des Einkommens besteuert“ werden, stimmt so nicht – da werden mehrere Dinge durcheinandergebracht.

Erstens: Beim Einkommen gilt in Deutschland ein progressiver Steuertarif. Der oft zitierte „50 %“-Satz ist kein realistischer Durchschnittswert, sondern höchstens ein grober Wert für die Grenzbelastung der letzten verdienten Euros, wenn man schon relativ gut verdient und man zusätzlich noch Sozialabgaben mitrechnet. Das heißt: Auf die Gehaltserhöhung können hohe Abzüge anfallen, aber das bedeutet nicht, dass die Hälfte des gesamten Einkommens weg ist. Der Durchschnittssteuersatz (also das, was man auf das gesamte Einkommen zahlt) liegt bei 60.000 € deutlich darunter.

Zweitens: Die Rechnung mit der Mehrwertsteuer ist falsch. In Deutschland liegt der normale Mehrwertsteuersatz bei 19 % (nicht 20 %), und er gilt nur auf Käufe, nicht auf das gesamte Einkommen. Außerdem werden viele Dinge ermäßigt oder gar nicht besteuert (z. B. Miete, bestimmte Lebensmittel, Dienstleistungen, Ersparnisse, Tilgung von Krediten). Man kann also nicht einfach „50 % Lohnsteuer + 20 % USt = 70 %“ rechnen – das sind unterschiedliche Bemessungsgrundlagen. Die MwSt trifft nur den Teil des Geldes, den man tatsächlich konsumiert, und auch dort nicht immer mit 19 %.

Drittens: Beim Sprit sind die Steuern tatsächlich hoch (Energiesteuer, CO₂-Preis, darauf dann noch 19 % MwSt). Aber auch hier gilt: Das betrifft nur den Anteil des Einkommens, den man für Kraftstoff ausgibt. Selbst wenn auf einen Liter Benzin über die Hälfte des Preises Steuern entfallen, kann man daraus nicht ableiten, dass damit das gesamte Einkommen auf 80 % Gesamtsteuerlast „hochrutscht“.

Unterm Strich kommt man bei einem normalen Einkommen und typischem Konsumverhalten eher auf eine gesamtstaatliche Belastung irgendwo um grob 40–50 %, wenn man direkte Steuern (Einkommensteuer, Sozialbeiträge) und indirekte Steuern (MwSt, Verbrauchsteuern) zusammen betrachtet. Das ist viel – keine Frage –, aber die Behauptung, dass pauschal „80 % des Einkommens besteuert“ werden, ist mathematisch und sachlich nicht haltbar.

Es geht um die reine Erhöhung also warum kommst du mit dem Durchschnittssteuersatz? Es kann also durchaus sein, dass jeder zusätzliche  € mit 42% besteuert wird. Und wenn man annimmt, dass man die ganze Erhöhung in Benzin und Tabak steckt, wie viel Steuern bezahlt man dann insgesamt auf seine Erhöhung?

Also wenn jeder € zusätzlich mit 42% besteuert wird, bleiben zunächst mal 68 Cent über (Soli lassen wir mal außen vor). Wenn man diese 68 Cent nun komplett und den Supermarkt trägt, fallen auf die 68 Cent nochmal 19 % Mwst Steuer an. 58* 0,19 sind 11,02 gerundet 11 Cent.

Du zahlst also 42+11 Cent = 53 Cent Steuern direkt und indirekt bei 19 % MWSt pro € beim Spitzensteuersatz.

Nehmen wir nun uns das Benzin vor. Hier liegt laut google KI die Abgabenqoute bei 55%.

58*0,55 sind gerundet 32 Cent. 42 + 32 sind 74. Hier kommt man also schon nah an die postulierten 80%.

Die Wahrheit wird irgendwo in der Mitte liegen. Nichtrauchende E-Autofahrer haben mehr vom Geld.  ;)

Irgendwas stimmt da mit den Zahlen nicht. 58? 68? 41?

LehrerInNRW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8302 am: 13.11.2025 21:06 »
Das stimmt die 68 müssen 58 sein.

Böswilliger Dienstherr

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8303 am: 14.11.2025 07:37 »
In BW wird's jetzt heiß. Die letzten Jahre (2025-2022) sollen abgeräumt und in die Klage getrieben werden. Das VG hat sich beim LBV bereits erkundigt und hat wohl grünes Licht gegeben. Alsdann, meine RSV freut sich.

Ozymandias

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« Antwort #8304 am: 14.11.2025 08:57 »
In BW wird's jetzt heiß. Die letzten Jahre (2025-2022) sollen abgeräumt und in die Klage getrieben werden. Das VG hat sich beim LBV bereits erkundigt und hat wohl grünes Licht gegeben. Alsdann, meine RSV freut sich.

Die Versorgungsempfänger lassen sie aber in Ruhe. Aber ja, schweres Schindluder was da teilweise getrieben wird. Vor allem das Partnereinkommen dürfte nicht durchkommen.



MedOR

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« Antwort #8307 am: 14.11.2025 10:58 »
Endlich! Hoffentlich werden die Leitplanken für den Dienstherrn eng gesteckt. Jetzt heißt es Daumen drücken...

Knarfe1000

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