Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4817126 times)

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8280 am: 03.11.2025 20:55 »
Wenn der Anwalt schlau ist, lässt er die Besoldungsstruktur-Krücke prüfen und das wird in Verbindung mit dem Urteil vom Verfassungsgericht, was nur Herr Dobrindt kennt, doch eine kleine Nackenschelle.


xap

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8282 am: 06.11.2025 19:46 »
Bundesthema und ein Medium schreibt vom anderen ab. Und wie wir ja wissen ist beim Bund in den letzten Jahren genau gar nichts passiert. Und das wird absehbar auch so bleiben, irgendeine Ausrede hat die BReg bisher noch immer gefunden, um nicht tätig zu werden.


InternetistNeuland

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8284 am: 07.11.2025 13:18 »
Solche Thesen ohne Quellenangabe in den Raum zu stellen ist schlechter Stil.

aus einer Rundmail des VBOB:

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offensichtlich hat jemand aus dem Kreis der Beteiligten auf Seiten der Bundesregierung Informationen an die Presse durchgesteckt, was u.a. zu den Schlagzeilen „200.000 Beamte bekommen rückwirkend für fünf Jahre mehr Geld“ geführt hat. Um Sie gegenüber den Mitgliedern Ihrer Fachgruppen sprechfähig zu halten, möchte ich auf diese unrichtige Pauschalmeldung in den Medien wie folgt antworten:

Nach unserer Kenntnis ist es derzeit so, dass das BMI mit dem BMF über ein Gesetzesvorhaben im Zusammenhang mit der Neuregelung der Amtsangemessenen Alimentation verhandelt, welches in Summe der Vorschläge des BMI zu Verbesserungen der Besoldung führen könnte. Die Formulierung muss so vorsichtig gewählt werden, weil derzeit mindestens zwei Punkte Anlass zur Diskussion auf Ebene der Ressorts geben:

Erstens geht es bei den derzeitigen Gesprächen auch um die Frage der rückwirkenden Zahlungsmöglichkeiten, die nach unserer bisherigen Kenntnis sehr restriktiv und damit anders als in der Presse behauptet, nur einem sehr eingeschränkten Kreis von Kolleginnen und Kollegen ermöglicht werden soll (bei Mehrkinderfamilien).

Zweitens soll der Entwurf des Gesetzes nach Einigung zwischen BMF und BMI zunächst in die Ressortabstimmung und in die Verbändebeteiligung, danach mit ggfs. Änderungen/Ergänzungen versehen ins Bundeskabinett und anschließend in den Deutschen Bundestag. Das bedeutet zeitlich, dass es bereits heute fraglich ist, ob es in diesem Jahr noch eine Möglichkeit der Kabinettsbefassung geben wird. Im Bundestag wird mit Sicherheit die Höhe des Gesamtvolumens kritisch gesehen werden. Wie in Anbetracht der ständigen Schelte auf die Beamtinnen und Beamten, insbesondere nach der Festlegung der Einsparauflagen (Stellen und Sachmittelhaushalte) durch die gleiche politische Mehrheit, wird dort auch die Frage nach der Notwendigkeit und Priorität gestellt werden.

Zusammenfassend:

1.   Die Zahl der Bundesbeamtinnen und -beamten ist höher als die in der Presse kolportierten 200 Tsd.
2.   Ja, die BReg befasst sich gerade mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf zur Alimentation und zur Besoldungsanpassung aufgrund der Übertragung des Tarifergebnisses
3.   Nein, es ist absehbar, dass nicht alle von einer Rückwirkung und auch nicht von fünfjähriger Rückwirkung partizipieren werden
4.   Ja, die Gesamtkosten des innerhalb der BReg diskutierten Gesamtpaketes liegen zum derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens bei über einer Milliarde Euro
5.   Der dbb als Dachorganisation des vbob ist auf Leitungsebene bei den Gesprächen eingebunden.
6.   Der vbob wartet auf das Beteiligungsverfahren zum Gesetzentwurf, welches für November 2025 angekündigt war. Der Gesetzentwurf wird nach Erhalt wie immer auch an die Fachgruppen zur Stellungnahme versendet. Dann haben Sie erneut Gelegenheit sich durch schriftliche Stellungnahmen an den vbob einzubringen.
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Hatte ich wohl doch recht?

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8285 am: 10.11.2025 09:49 »
https://www.kn-online.de/schleswig-holstein/schleswig-holstein-werden-beamte-angemessen-bezahlt-gericht-muss-entscheiden-G3S3WYTRUZFGVL7UBHYXC6TKDM.html

"In Schleswig-Holstein klagen mehr als 300 Beamte von Land und Kommunen gegen die Besoldungsreform 2022"

Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,42% aller Beamten in SH.

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8286 am: 10.11.2025 09:54 »
Alle anderen klagen ja gegen den Bums von 2011–2021, so macht man sich das auch schön. Eigentlich klagen alle über dasselbe Thema. Interessant ist, dass sie ihr eigenes Strukturgesetz nun selbst zerlegen könnten. Morgen ist der Termin oder?

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8287 am: 10.11.2025 10:11 »
https://www.kn-online.de/schleswig-holstein/schleswig-holstein-werden-beamte-angemessen-bezahlt-gericht-muss-entscheiden-G3S3WYTRUZFGVL7UBHYXC6TKDM.html

"In Schleswig-Holstein klagen mehr als 300 Beamte von Land und Kommunen gegen die Besoldungsreform 2022"

Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,42% aller Beamten in SH.

Spannend finde ich ja den dramaturgischen Aufbau, welchen die Kammer des VG offensichtlich plant.

Es sieht echt merkwürdig (im Sinne von "des Merkens würdig") aus, wenn ein Landgerichtspräsident mit R5 (= B5) Seit an Seit mit "seinem" Wachtmeister mit A6 auf der Klägerbank sitzt. Viel deutlicher kann die Kammer kaum darstellen, dass Sie das Besoldungsgefüge als Einheit betrachtet und wir alle im selbem Boot sitzen. Insbesondere der centgenaue monetäre Gleichlauf der Besoldungsordnungen B und R (ab R3) lässt hoffen, dass das VG hier auch keine Sonderlocke für die Richterbesoldung erfinden wird, sondenr die diesbezüglichen Argumente (Qualitätsverfall der Einstellungsvoraussetzungen) auch für den sonstigen hD heranzieht.

Arwen

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8288 am: 10.11.2025 11:46 »
HansGeorg,
gehst du zur Verhandlung ?
Wäre schön, wenn du das hinkriegst.

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8289 am: 11.11.2025 15:11 »
https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/fuer-das-land-wird-die-luft-jetzt-noch-duenner/

Verwaltungsgericht hält Besoldung für verfassungswidrig

Neuer12

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8290 am: 11.11.2025 15:56 »


Und genau deshalb wird auch nach etwaigen Anpassungsgesetzen weiter Widerspruch eingelegt werden, weil die Vertrauensbasis in die Besoldungsgesetzgeber hinreichend ge-(zer-)stört ist.

Was dann auch wieder nichts ändert. Die Beamten haben keinen Hebel. Die Angestellten freuen sich sogar über 11 % Gehaltserhöhung wie bei der letzten Tarifverhandlung. Sie geben direkt 70–80 % an Steuern ab und merken nicht, dass die Regierungen die einzigen Gewinner sind. Dafür verhandeln die aber unser Gehalt. Denkt man sich nicht aus.
[/quote]

Aha, 70-80 Prozent an Steuern.
Und selbst wenn das stimmen würde, würde der Staat 29-30 Prozent davon bezahlen...

Es wäre schön, wenn man sachlich bleiben könnte

Paterlexx

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« Antwort #8291 am: 12.11.2025 16:31 »


Und genau deshalb wird auch nach etwaigen Anpassungsgesetzen weiter Widerspruch eingelegt werden, weil die Vertrauensbasis in die Besoldungsgesetzgeber hinreichend ge-(zer-)stört ist.

Was dann auch wieder nichts ändert. Die Beamten haben keinen Hebel. Die Angestellten freuen sich sogar über 11 % Gehaltserhöhung wie bei der letzten Tarifverhandlung. Sie geben direkt 70–80 % an Steuern ab und merken nicht, dass die Regierungen die einzigen Gewinner sind. Dafür verhandeln die aber unser Gehalt. Denkt man sich nicht aus.

Aha, 70-80 Prozent an Steuern.
Und selbst wenn das stimmen würde, würde der Staat 29-30 Prozent davon bezahlen...

Es wäre schön, wenn man sachlich bleiben könnte
[/quote] 70-80% ist genau RICHTIG!

Neuer12

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« Antwort #8292 am: 12.11.2025 23:14 »


Und genau deshalb wird auch nach etwaigen Anpassungsgesetzen weiter Widerspruch eingelegt werden, weil die Vertrauensbasis in die Besoldungsgesetzgeber hinreichend ge-(zer-)stört ist.

Was dann auch wieder nichts ändert. Die Beamten haben keinen Hebel. Die Angestellten freuen sich sogar über 11 % Gehaltserhöhung wie bei der letzten Tarifverhandlung. Sie geben direkt 70–80 % an Steuern ab und merken nicht, dass die Regierungen die einzigen Gewinner sind. Dafür verhandeln die aber unser Gehalt. Denkt man sich nicht aus.

Aha, 70-80 Prozent an Steuern.
Und selbst wenn das stimmen würde, würde der Staat 29-30 Prozent davon bezahlen...

Es wäre schön, wenn man sachlich bleiben könnte
70-80% ist genau RICHTIG!
[/quote]
Dann rechne mal vor bitte

Organisator

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8293 am: 13.11.2025 08:26 »
Dann rechne mal vor bitte

Na ist ganz einfach. Frei nach Bibi mach ich mir meine Welt....:
Von der Gehaltserhöhung gehen 50 % Steuern drauf, sobald man über 60K Jahresverdienst ist.
Dann nochmal auf jeden Einkauf 20 % USt. Sind 70%.
Und dann bei Sprit nochmal MineralölSt, so ist man bei 80% und mehr.

HansGeorg

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« Antwort #8294 am: 13.11.2025 09:21 »
Dann rechne mal vor bitte

Na ist ganz einfach. Frei nach Bibi mach ich mir meine Welt....:
Von der Gehaltserhöhung gehen 50 % Steuern drauf, sobald man über 60K Jahresverdienst ist.
Dann nochmal auf jeden Einkauf 20 % USt. Sind 70%.
Und dann bei Sprit nochmal MineralölSt, so ist man bei 80% und mehr.
Die Aussage, dass „80 % des Einkommens besteuert“ werden, stimmt so nicht – da werden mehrere Dinge durcheinandergebracht.

Erstens: Beim Einkommen gilt in Deutschland ein progressiver Steuertarif. Der oft zitierte „50 %“-Satz ist kein realistischer Durchschnittswert, sondern höchstens ein grober Wert für die Grenzbelastung der letzten verdienten Euros, wenn man schon relativ gut verdient und man zusätzlich noch Sozialabgaben mitrechnet. Das heißt: Auf die Gehaltserhöhung können hohe Abzüge anfallen, aber das bedeutet nicht, dass die Hälfte des gesamten Einkommens weg ist. Der Durchschnittssteuersatz (also das, was man auf das gesamte Einkommen zahlt) liegt bei 60.000 € deutlich darunter.

Zweitens: Die Rechnung mit der Mehrwertsteuer ist falsch. In Deutschland liegt der normale Mehrwertsteuersatz bei 19 % (nicht 20 %), und er gilt nur auf Käufe, nicht auf das gesamte Einkommen. Außerdem werden viele Dinge ermäßigt oder gar nicht besteuert (z. B. Miete, bestimmte Lebensmittel, Dienstleistungen, Ersparnisse, Tilgung von Krediten). Man kann also nicht einfach „50 % Lohnsteuer + 20 % USt = 70 %“ rechnen – das sind unterschiedliche Bemessungsgrundlagen. Die MwSt trifft nur den Teil des Geldes, den man tatsächlich konsumiert, und auch dort nicht immer mit 19 %.

Drittens: Beim Sprit sind die Steuern tatsächlich hoch (Energiesteuer, CO₂-Preis, darauf dann noch 19 % MwSt). Aber auch hier gilt: Das betrifft nur den Anteil des Einkommens, den man für Kraftstoff ausgibt. Selbst wenn auf einen Liter Benzin über die Hälfte des Preises Steuern entfallen, kann man daraus nicht ableiten, dass damit das gesamte Einkommen auf 80 % Gesamtsteuerlast „hochrutscht“.

Unterm Strich kommt man bei einem normalen Einkommen und typischem Konsumverhalten eher auf eine gesamtstaatliche Belastung irgendwo um grob 40–50 %, wenn man direkte Steuern (Einkommensteuer, Sozialbeiträge) und indirekte Steuern (MwSt, Verbrauchsteuern) zusammen betrachtet. Das ist viel – keine Frage –, aber die Behauptung, dass pauschal „80 % des Einkommens besteuert“ werden, ist mathematisch und sachlich nicht haltbar.