[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Ozymandias

Gibt auch Verfahren zu Versorgungsempfängern. Die werden sicherlich auch noch bald entschieden werden.

Da dürfte das BVerfG aber von der Akzessorietät also, Versorgung folgt aus der Besoldung nicht wirklich abweichen.

Rallyementation

Hauptsache die Zeilenenden paarreimen sich:

Es war einmal ein junger Beamtenwicht,
der sagte dem Dienstherrn mitten ins Gesicht,
er solle ihm mehr Sold gewähren,
er kann weder sich noch seine Familie ernähren.
der Dienstherr aber stellte sich dumm und wie ertaubt.
Der Gesetzgeber habe ihm nicht mehr erlaubt

Jahr für Jahr hat er seinem Sold widersprochen der Beamtenwicht
er müsse auf seine amtsangemessene Höhe pochen, so geht das nicht,
weder Fürsorge, Wertschätzung oder Anstand hätte der Dienstherr gezeigt.
Beim Mindestabstand, mit Partnereinkommen, dem Grundgehalt es vergeigt.
Dienstherr sagt Lass es gut sein, lass es dabei bewenden.
Ich gebe es Dir sogar schriftlich zu deinen Händen.

Ins Tanzen geriet darauf der gestandene Beamtenwicht,
zuerst bei seinem zuständigen Verwaltungsgericht,
und berichtete von seiner Not,
zu bezahlen sein tägliches Brot,
Das VG ließ ihn aber im Regen stehen,
erlaubte ihm aber in Berufung zu gehen.

Fortgesetzt wurde der Reigen vom alten Beamtenwicht
In der Aufwartung vor dem Oberverwaltungsgericht
Unterwürfig hoffe er, das er nicht stör
bat er gnädigst um Gehör
doch es schallte ihm entgegen: ,,Dann geh doch in Revision,"
und versöhnlicher hinterhergeworfen: ,,Da wird das schon"

Das tat er nun der der Pensionswicht,
hörte aber nur vom Bundesverwaltungsgericht
ob das einfache Gesetz zu Recht gilt darf ich Dir nicht sagen,
da komme zuvor das Grundgesetz zum Tragen.
Mit Blick auf das ergraute Gebrechen versprach es deswegen
es schnellstens dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.

Und so erreicht mitten im Gedicht,
bereits das Ende einer jeden Geschicht,
denn wenn er noch nicht gestorben ist.
Dann wartet der Beamtenwicht auch heute.
Verfahren und das Bundesverfassungsgericht dürfen das gleiche Tun,
und das ist schlicht und einfach ruhen, ruhen ruh'n.

Ob die beiden letzten Zeilen zu redigieren sind, bevor die nächsten Kapitel des fiktiven Mehrakters hier https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.0.html fortgeschrieben werden?

Wird es im Länderbereich wieder einen neuen Parallelthread dazu geben?

lotsch

Zitat von: Rallyementation in 15.11.2025 08:32
Hauptsache die Zeilenenden paarreimen sich:

Es war einmal ein junger Beamtenwicht,
der sagte dem Dienstherrn mitten ins Gesicht,
er solle ihm mehr Sold gewähren,
er kann weder sich noch seine Familie ernähren.
der Dienstherr aber stellte sich dumm und wie ertaubt.
Der Gesetzgeber habe ihm nicht mehr erlaubt

Jahr für Jahr hat er seinem Sold widersprochen der Beamtenwicht
er müsse auf seine amtsangemessene Höhe pochen, so geht das nicht,
weder Fürsorge, Wertschätzung oder Anstand hätte der Dienstherr gezeigt.
Beim Mindestabstand, mit Partnereinkommen, dem Grundgehalt es vergeigt.
Dienstherr sagt Lass es gut sein, lass es dabei bewenden.
Ich gebe es Dir sogar schriftlich zu deinen Händen.

Ins Tanzen geriet darauf der gestandene Beamtenwicht,
zuerst bei seinem zuständigen Verwaltungsgericht,
und berichtete von seiner Not,
zu bezahlen sein tägliches Brot,
Das VG ließ ihn aber im Regen stehen,
erlaubte ihm aber in Berufung zu gehen.

Fortgesetzt wurde der Reigen vom alten Beamtenwicht
In der Aufwartung vor dem Oberverwaltungsgericht
Unterwürfig hoffe er, das er nicht stör
bat er gnädigst um Gehör
doch es schallte ihm entgegen: ,,Dann geh doch in Revision,"
und versöhnlicher hinterhergeworfen: ,,Da wird das schon"

Das tat er nun der der Pensionswicht,
hörte aber nur vom Bundesverwaltungsgericht
ob das einfache Gesetz zu Recht gilt darf ich Dir nicht sagen,
da komme zuvor das Grundgesetz zum Tragen.
Mit Blick auf das ergraute Gebrechen versprach es deswegen
es schnellstens dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.

Und so erreicht mitten im Gedicht,
bereits das Ende einer jeden Geschicht,
denn wenn er noch nicht gestorben ist.
Dann wartet der Beamtenwicht auch heute.
Verfahren und das Bundesverfassungsgericht dürfen das gleiche Tun,
und das ist schlicht und einfach ruhen, ruhen ruh'n.

Ob die beiden letzten Zeilen zu redigieren sind, bevor die nächsten Kapitel des fiktiven Mehrakters hier https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.0.html fortgeschrieben werden?

Wird es im Länderbereich wieder einen neuen Parallelthread dazu geben?

Das erinnert mich sofort an Kafka und seinen Roman "Der Prozess". Viele Literaturkritiker meinen ja, dass der Roman autobiographisch sei. Dem armen Kerl ist es also wahrscheinlich schon vor über 100 Jahren so ergangen wie den Beamten heute.

HansGeorg

Zitat von: NordWest in 14.11.2025 18:04
Zitat von: NordWest in 14.11.2025 11:51
Zumindest sind die Berliner Entscheidungen 2 Jahre jünger und beinhalten damit wahrscheinlich "modernere" Tricks als die Bremer. Kann das jemand aus dem Stegreif inhaltlich differenzieren?

Skeptisch bin ich allerdings noch, ob auch Versorgungsempfänger endlich berücksichtigt werden - oder ob sich hier nur noch die Erben Hoffnung auf Abhilfe machen werden dürfen. Allermindestens eine Erklärung zur Mindestversorgung wäre für "kleine" Pensionäre essentiell.

Naja da die Versorgungsansprüche grundsätzlich an der letzten Besoldungsstufe oder wie bei der Mindestalimentation an der untersten berechnet wird, hat dies auch automatisch und sofort Auswirkung auf die Versorgungsempfänger. Sobald die neuen Besoldungstabellen stehen. Was rückwirkende Ansprüche betrifft, stehen die Chancen auch sehr gut, wenn man denn Widersprochen hat oder eine Klage laufen hat.

Verwalter

Weil es hier gerade so poetisch hergeht:

,,Der Marsch durch die Instanzen – ein Beamtenepos"

Ein Beamter klagt, ganz pflichtbewusst,
weil's Geld nicht reicht – welch Frevel-Frust!
Die Alimentation, ach wie knapp,
drum macht er sich auf zum ersten Akt.
Vor dem Verwaltungsgericht erscheint er dann,
mit Aktenordnern – Mann oh Mann.
Der Richter nickt: ,,Wir prüfen das.
Bitte gedulden Sie sich... ein bisschen was."
Der Beamte wartet treu und brav,
die Zeit verstreicht – wie stets im Staat.
Nach Jahren naht der nächste Schritt:
,,Berufung möglich!" – Er geht da mit!

Oberverwaltungsgericht, die zweite Stufe:
Man blättert, murrt, verschiebt Termine, ruft:
,,Das ist komplex – wir sehen's uns an...
...vielleicht im Herbst". (Welcher? – Sag keiner dann.)
Wieder Jahre. Die Pension winkt.
Der Beamte langsam rückwärts sinkt.
Doch unbeirrbar, mutig, staatskonform
reicht er Beschwerde ein und bläst zum Sturm.

Beim Bundesverwaltungsgericht
gibt's dann ein müdes Richtergesicht:
,,Ein Grundsatzurteil? Möglicherweise...
nur leider fehlt die Zeit fürs Ganze."
Man tagt, man prüft, man delegiert,
man schreibt ein Gutachten, das irritiert.
Bis irgendwann in ferner Ferne
ein Satz entsteht: ,,Wir geben's gerne..."

...ans Bundesverfassungsgericht.
Das dauert – klar. Man zweifelt nicht.
Die Roben rot, die Stirn ganz ernst,
doch längst ist unser Held entfernt.
Denn kurz bevor der Hammer fällt
und Karlsruhe endlich Recht erstellt,
hat ihn der Himmel einbestellt.

Tja – Unteralimentation hin oder her,
das letzte Urteil sieht er nicht mehr.
Am Ende siegt – wie soll's sonst sein? –
der Staat durch reinen Zeitablauf allein.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Der Staat hat's gut: Er zahlt, was er noch hat –
und manchmal... spart er sich den Kläger glatt.
Vom Widerspruch bis zur Auszahlung der mir verfassungswidrig vorenthaltenen Alimentation vergehen vermutlich zwei Jahrzehnte ... mit effektivem Rechtsschutz im Sinne des Art. 19 (4) GG ist sicherlich etwas anderes gemeint.

HansGeorg

Ich habe mir noch einmal durch den Kopf gehen lassen, warum Söder jetzt (eine Woche vor dem Urteil des BVerfG sagt, dass die Übernahme des Tarifverhandlungsergebnis auf die Beamten um 6 Monate nach Hinten geschoben wird. Und ich denke es ist auf eine Art Logisch von ihm.

Da das Urteil (so wie ich es verstanden habe) den direkten Beteiligten bereits bekannt ist, kennt es der Berliner Innensenator und somit der Bürgermeister auch. Somit gehe ich davon aus, dass die anderen Ministerpräsidenten (inoffiziell) bereits auch eingeweiht sind. Somit im 6 Augen Gespräch auch die jeweiligen Innen- und Finanzminister.

Somit ist ihm bekannt im groben, was auf ihn zukommt. Und wenn wir jetzt mal ab Tarifergebnis schauen wo wir dann sind, befinden wir uns entweder in der Schlussphase der Fußball WM oder aber in den Sommerferien in Bayer. Also klassische Zeiträume in denen man beim Volk unbeliebte Gesetze im stillen verabschieden kann.

Da er in der Vergangenheit auch bereits gesagt hat, dass er ein mögliches Urteil des BVerfG gern im Zusammenhang mit dem Tarifergebnis abarbeiten möchte, ist m.E. davon auszugehen, dass er einen Ausgang beim BVerfG erwartet, welches Ergebnis dem Volk nur schwer zu vermitteln sein wird.

Reisinger850

Wenn das hoffentlich positive Urteil im Rahmen der Tarifverhandlungen eingebaut wird, dann wäre eine Übertragung des Ergebnisses sowieso irrelevant. Wahrscheinlich entkoppelt sich es sowieso nun voneinander. Wenn Söder jetzt mit diesem Vorschlag kommt, kann er sagen: "seht her, ich wollte sparen, aber leider funkt das Gericht dazwischen"

Verwaltungsgedöns

Zitat von: HansGeorg in 14.11.2025 10:20
Zitat von: InternetistNeuland in 14.11.2025 10:00
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/TermineWochenausblick/termine-Wochenausblick_node.html

Nächste Woche!



Ich verknüpfe Meine Frage mit diesem geilen Bild!  ;D

Wenn es Mittwoch nun soweit ist, bekomm dann die Verfahrensbeteiligten das Urteil oder ist es dann für jeden zugänglich? Stellen die dann ein PDF zum Download bereit?

Atzinator

Mal nur ganz kurz angerissen, da es nach Mittwoch sowieso bedeutungslos wird:

In Thüringen gab es einen Gesetzesentwurf aus August 2025, welcher nun aber weder zur Beratung kam noch zur Weiterverfolgung steht (auf Grund des knappen Haushaltes). Dieser sah vor, eine Jahressonderzahlung i.H.v. 340€ einzuführen sowie +100€ A6-A8 und +50€ A9/A10.

Danach wäre man in der Regierung (erneut) der Meinung gewesen, amtsangemessen zu alimentieren.

Reisinger850

Ich würde so gern die Gesichter sehen, falls feststehen sollte, dass diese Jahressonderzahlung bald evtl. monatlich für alle zu wuppen wäre...

Ozymandias

Hat m.E. nichts mit den 6 Monaten Pause der Tariferhöhung zu tun.
Letztes Mal hat es in den meisten Bundesländern fast überall 2 Jahre gedauert. Berlin muss vorausichtlich etwas schneller handeln. Der Bund hat in 5 Jahren gar nichts gemacht, obwohl ursprünglich Seehofer das noch schnell umsetzen wollte.

Daher sollte man die Entscheidung genau analysieren, was am Ende rauskommt und vor allem wann, dafür braucht man weiterhin sehr viel Geduld.

Am Mittwoch ca. 9:30 kommt die vollständige Entscheidung, die ziemlich ausführlich und nicht leicht verdaulich sein dürfte. Wird auf der Webseite veröffentlicht, gibt auch einen Newsletter des BVerfG den man abonnieren kann.

NordWest

Zitat von: HansGeorg in 15.11.2025 10:05
Zitat von: NordWest in 14.11.2025 18:04
Skeptisch bin ich allerdings noch, ob auch Versorgungsempfänger endlich berücksichtigt werden
Naja da die Versorgungsansprüche grundsätzlich an der letzten Besoldungsstufe oder wie bei der Mindestalimentation an der untersten berechnet wird, hat dies auch automatisch und sofort Auswirkung auf die Versorgungsempfänger. Sobald die neuen Besoldungstabellen stehen. Was rückwirkende Ansprüche betrifft, stehen die Chancen auch sehr gut, wenn man denn Widersprochen hat oder eine Klage laufen hat.

Ja, ich habe auch mal "ans Gute" geglaubt. Leider haben Besoldungsgesetzgeber bereits mit der Entkoppelung von Versorgung und Besoldung im Zusammenhang mit den BVerfG-Vorgaben gebrochen. In Hamburg z.B. gab es eine "Angleichungszulage", die ausdrücklich nötig wurde, um den BVerfG-Vorgaben gerecht zu werden.

Nach Deiner Logik hätten die natürlich alle bekommen müssen. Versogungsempfänger bekamen sie aber - NICHT. Begründung sinngemäß: Das BVerfG habe zur Versorgung ja noch gar nicht geurteilt.

Jetzt können wir natürlich sagen, dass diese Begründugn Murks ist und das Vorgehen verfassungswidrig. Das hilft den Versorgungsempfängern aber auch nicht im Geldbeutel. Vielleicht hilft es ihren Erben eines Tages.

Der von Dir beschriebene Automatismus gilt leider nicht mehr zuverlässig.

lotsch

Mal was kabarettistisches zum Sonntag:
Sagt der FMinister zum Kanzler: Alles wird teurer, die Sozialleistungen, die Umweltleistungen und die Migrationsleistungen, der Krieg in der Ukraine, und jetzt wollen die Beamten auch noch mehr. Unbezahlbar, einfach unbezahlbar. Kanzler: Schade, dass wir da keine Asiaten beschäftigen können. Ich habe gehört, die arbeiten für eine Handvoll Reis und sind flexibel wie Bambusrohr im Wind und arbeiten auch mal 70 Std. in der Woche, wenn es sein muss. FMinister: Und die ganzen Auflagen aus Brüssel machen unseren Wirtschaftsstandort kaputt, die ganzen Asiaten wollen jetzt wieder zurück nach Asien, weil dort die Post abgeht. Kanzler: Dann kann uns nur noch die KI helfen, und den Strom dafür nehmen wir von der Sonne und vom Wind, die stellen keine Rechnung.

Paterlexx

Meine Hoffnung: Wir müssen uns nie wieder diese Kaspershows von Tarifverhandlungen antun. Die Wirkung kommt für Landesbeamte ohnehin erst zwei Jahre später an, und meistens läuft da bereits die nächste politische Inflationsrunde.

Magda

Zitat von: Atzinator in 15.11.2025 21:08
Mal nur ganz kurz angerissen, da es nach Mittwoch sowieso bedeutungslos wird:

In Thüringen gab es einen Gesetzesentwurf aus August 2025, welcher nun aber weder zur Beratung kam noch zur Weiterverfolgung steht (auf Grund des knappen Haushaltes). Dieser sah vor, eine Jahressonderzahlung i.H.v. 340€ einzuführen sowie +100€ A6-A8 und +50€ A9/A10.

Danach wäre man in der Regierung (erneut) der Meinung gewesen, amtsangemessen zu alimentieren.
Das Urteil von Mittwoch bezieht sich ja auf die Berliner Besoldung. In wieweit hat dies unmittelbar Auswirkungen auf die Verfahren anderer Bundesländer? Erwartet ihr einen definierten Kriterienkatalog, den man mit den aktuell gültigen Besoldungsgesetzen abgleichen kann?

In Bremen zieht der Besoldungsgesetzgeber seit einigen Jahren immer rückwirkend nach, sodass Beamte mit Kindern in den letzten 3 Jahren eine einmalige familienbezogene Nachzahlung in Höhe von paar Hundert Euro rückwirkend pro Jahr erhalten haben. Der Senat bezieht sich dabei in seiner Begründung zur Gesetzesänderung auf die Beschlüsse des BVerfG vom 4. Mai 2020 (Az: 2 BvL 6/17 und 2 BvL 4/18) und dass diese Kriterien mit der Änderung erfüllt seien, sodass eine amtsangemessene Besoldung hergestellt ist.